Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Hamburg: Zum Streitgegenstand bei unzulässigen Äußerungenveröffentlicht am 26. Januar 2016
OLG Hamburg, Urteil vom 01.12.2015, Az. 7 U 68/15
§ 308 Abs. 1 ZPODas OLG Hamburg hat entschieden, dass der Streitgegenstand eines Rechtsstreits sich nicht ändert, wenn die Unterlassung einer Äußerung als falsche Tatsachenbehauptung gefordert wird und das Gericht sich beim Verbot der Äußerung auf eine unzulässige Verdachtsberichterstattung stützt. Der Streitgegenstand werde durch den Klageantrag und den Lebenssachverhalt bestimmt, aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge herleite. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - BGH: Zur Löschung von unwahren Tatsachenbehauptungen im Internetveröffentlicht am 7. September 2015
BGH, Urteil vom 28.07.2015, Az. VI ZR 340/14
Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 5 Abs. 1 GG, § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 S.1 BGBDer BGH hat entschieden, dass der Betroffene einer unwahren Tatsachenbehauptung nicht nur Berichtigung, sondern auch Löschung bzw. das Hinwirken auf eine Löschung verlangen kann. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Bonitätsbeurteilungen der Creditreform sind zulässige Meinungsäußerungen, aber …veröffentlicht am 23. Juli 2015
BGH, Urteil vom 22.02.2011, Az. VI ZR 120/10
§ 823 BGB, § 824 BGB, § 1004 BGBDer BGH hat entschieden, dass sog. Bonitätsaussagen der Creditreform (hier: „Bonitätsindex 500“) zulässige Meinungsäußerungen sind. Gleichwohl ist stets eine Auseinandersetzung mit der Frage erforderlich, inwieweit eine Auskunft bzw. Erklärung der Creditreform nicht doch eine Tatsachenbehauptung ist. Unter anderem ist eine Wiedergabe falscher Tatsachen nicht mehr vom Recht auf freie Meinungsäußerung umfasst. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BVerfG: Die Bezeichnung einer Rechtsanwaltskanzlei als „Winkeladvokatur“ kann vom Recht auf Meinungsfreiheit umfasst seinveröffentlicht am 20. Juli 2015
BVerfG, Urteil vom 02.07.2013, Az. 1 BvR 1751/12
Art. 5 GGDas BVerfG hat entschieden, dass die Bezeichnung einer Rechtsanwaltskanzlei als „Winkeladvokatur“ vom Recht auf Meinungsfreiheit umfasst sein kann. Zwar sei die Äußerung als Schmähkritik einzustufen, weil die Bezeichnung „Winkeladvokatur“ des erforderlichen Sachbezugs entbehre und als bloße Diffamierung angesehen werden müsse. Das OLG Köln habe indes nicht stark genug gewichtet, dass die Äußerung zunächst nur gegenüber der Rechtsanwaltskammer getätigt und dann in einen Zivilprozess eingeführt worden sei, in dem nur die Prozessbeteiligten und das Gericht von ihr hätten Kenntnis nehmen können. Das Oberlandesgericht habe zudem nicht hinreichend in seine Erwägungen eingestellt, dass der Vorwurf des Winkeladvokaten nur eine begrenzt gewichtige Herabsetzung allein in der beruflichen Ehre bedeute und den Kläger damit lediglich in seiner Sozialsphäre betreffe, zumal der Beschwerdeführer sich wörtlich allein auf die Kanzlei und nicht auf die Person bezogen und den Begriff Winkeladvokatur in Anführungszeichen gesetzt habe. Was wir davon halten? Das Urteil sollte nicht als Freibrief verstanden werden, Rechtsanwälte als „Winkeladvokaten“ zu bezeichnen, auch nicht unter dem Schutz eines laufenden gerichtlichen Zivilverfahrens. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Hotelbewertungsportal haftet nicht ohne Weiteres für Negativbewertungen der Nutzerveröffentlicht am 23. März 2015
BGH, Urteil vom 19.03.2015, Az. I ZR 94/13
§ 7 TMG, § 10 TMG, § 3 UWG, § 4 Nr. 8 UWG, § 2 TMGDer BGH hat entschieden, dass der Betreiber eines Hotelbewertungsportals nicht ohne Weiteres, jedenfalls erstmalig nicht ohne Kenntnis, auf Unterlassung unwahrer Tatsachenbehauptungen eines Nutzers auf seinem Portal haftet. Zur Pressemitteilung Nr. 41/2015 des BGH: (mehr …)
- OLG München: Beim Vorgehen gegen eine negative Bewertung muss die angebliche Unwahrheit einer Behauptung vom Kläger bewiesen werdenveröffentlicht am 6. März 2015
OLG München, Beschluss vom 12.02.2015, Az. 27 U 3365/14
§ 823 BGB, § 1004 BGB; Art. 5 GGDas OLG München hat entschieden, dass eine negative Bewertung auf einer Online-Handelsplattform nur dann einen Schadensersatzanspruch auslöst, wenn die angebliche Unwahrheit der Behauptung vom klagenden Onlinehändler nachgewiesen wird. Vorliegend wurde um eine angeblich falsche Montageanleitung gestritten. Zum Beweis der Richtigkeit der Anleitung genüge es jedoch nicht, diese vorzulegen und auf eine Vielzahl problemloser Verkäufe zu verweisen. Es müsse der tatsächliche Inhalt der Anleitung unter Beweis gestellt werden. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Zweibrücken: Zum Gegendarstellungsanspruch, wenn eine Frage als Tatsachenbehauptung aufzufassen ist / „Sterbedrama um seinen besten Freund. Hätte er ihn damals retten können?“veröffentlicht am 3. Februar 2015
OLG Zweibrücken, Urteil vom 29.01.2015, Az. 4 U 81/14
Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK, § 11 Abs. 2 LMG Rheinland-PfalzDas OLG Zweibrücken hat entschieden, dass die Titelseitenaufmachung „G.J.: Sterbedrama um seinen besten Freund. Hätte er ihn damals retten können?“ nicht als „echte“ Frage presserechtlich privilegiert ist, sondern aus Sicht des durchschnittlich verständigen Lesers eine verdeckte Tatsachenbehauptung enthält, sofern nur im Innenteil klargestellt wird, dass an der Fragestellung „nichts dran“ ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Zur Abgrenzung von Meinungsäußerung und Schmähkritik gegenüber Unternehmenveröffentlicht am 30. Januar 2015
BGH, Urteil vom 16.12.2014, Az. VI ZR 39/14
§ 823 BGB Ah, § 824 BGB; Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 12 GG; Art. 8 Abs. 1 MRK, Art. 10 Abs. 1 MRKDer BGH hat entschieden, dass Kritik an einem Wirtschaftsunternehmen auch bei scharfer und überzogener Formulierung in der Regel von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt ist und nur unter engen Voraussetzungen als Schmähkritik zu bewerten ist. Ein allgemeiner Schutz vor abwertenden Meinungsäußerungen bestehe nicht. Für die Qualifizierung als Schmähkritik müsse hinzutreten, dass bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung des Betroffenen im Vordergrund stehe, der an den Pranger gestellt werden solle. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Falschzitate, die unwahre Tatsachenbehauptungen wiedergeben, sind nicht von der Meinungsfreiheit geschütztveröffentlicht am 3. Dezember 2014
BGH, Urteil vom 20.11.2007, Az. VI ZR 144/07
§ 1004 Abs. 1 S. 2 BGB, Art. 5 GGDer BGH hat entschieden, dass die falsche Wiedergabe eines Zitats, welche dadurch eine unwahre Tatsachenbehauptung aufstellt, nicht von der Meinungsfreiheit geschützt ist und daher Unterlassungsansprüche bestehen können. Dabei müsse die unrichtige Wiedergabe nicht bewusst erfolgen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Bonn: Negative eBay-Bewertung mit wahrem Tatsachenkern muss nicht gelöscht werdenveröffentlicht am 14. November 2014
LG Bonn, Urteil vom 24.06.2014, Az. 8 S 23/13
§ 280 BGB, § 823 BGB, § 824 BGBDas LG Bonn hat entschieden, dass eine negative eBay-Bewertung, die im Kern eine zutreffende Tatsachenbehauptung enthält, nicht zurückgenommen oder korrigiert werden muss. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)