IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 19. Oktober 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAch, da kommt der Meister! / Herr, die Not ist groß! / Die ich rief, die Geister / werd ich nun nicht los.“ Bereits Goethe wusste, was der Telekom offensichtlich fremd blieb. Nachdem die Telekom AG unternehmensfremde Callcenter einsetzte, um Ihre Kunden zu bearbeiten, bemerkt sie nun – völlig überrascht -, dass die Datenströme sich verselbständigt hatten und Datensätze ihrer Kunden zu Hunderttausenden bei bisher unbekannten Callcentern in der sonnigen Türkei verweilten. Nun plant die Telekom einen Branchengipfel zu Datendiebstahl (JavaScript-Link: Spiegel). Was wir davon halten? Ein Branchengipfel zum Thema Weitergabe vertraulicher Kundendaten an externe Callcenter wäre angemessener. Daran sollte dann auch die Bundesregierung beteiligt werden. Es ist schon etwas befremdlich, wenn etwa T-Mobile-Kunden von Internetportalen SMS-Werbung für Gewinnspiele bekommen, wie es vor wenigen Tagen der Fall war.

  • veröffentlicht am 18. Juni 2009

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.05.2009, Az. I-20 U 77/08
    §§ 3 Abs. 1, 5 Abs. 1 Nr. 2, 8 Abs. 1 UWG

    Das OLG Düsseldorf hat der Tele2 GmbH laut einer Pressemitteilung die Werbung mit dem Slogan „Als Startgeschenk erhalten Sie von uns 180 Freiminuten“ verboten, soweit dem Kunden nicht 180 Freiminuten gewährt werden, sondern lediglich eine Gutschrift von 4,18 EUR. Bei einem Zeugen der Klägerin (Deutsche Telekom AG) war das „Startgeschenk“ zum Mobilfunktarif schon nach 21 Minuten verbraucht. Tele2 hatte zwar in einer Fußnote der Anzeige darauf hingewiesen, dass die Freiminutenangabe sich auf Ferngespräche im Festnetz beziehe. Gleichwohl sei die Anzeige irreführend. „Die Werbung erwecke den unzutreffenden Eindruck, dass der Kunde einschränkungslos 180 Minuten in alle Netze telefonieren könne, ohne dass Telefonkosten anfielen. (mehr …)

  • veröffentlicht am 8. Juni 2009

    Nach einer Pressemitteilung der Firma Telegate AG, München, hat das Deutsche Patent- und Markenamt  am 15.05.2009 die Löschung der Marke „Gelbe Seiten“ verfügt. Die Wortmarken werden von der Deutsche Telekom Medien GmbH (DeTeMedien) für die Kennzeichnung von Branchenbüchern und elektronischen Branchenverzeichnissen verwendet. Jetzt sei sowohl die Altmarke „Gelbe Seiten“, die sich auf gedruckte Branchenbücher bezieht, als auch die jüngere Marke für elektronische Auskunftsverzeichnisse wegen „absoluter Schutzhindernisse“ zur Löschung frei gegeben worden.

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