Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- Hess. VGH: Fernsehsendungen mit hohem Aktualitätsbezug sind gegenüber der Freiwilligen Selbstkontrolle (FSK) nicht vorlagefähigveröffentlicht am 30. Juni 2015
Hess. VGH, Urteil vom 07.05.2015, Az. 8 A 256/14
§ 20 Abs. 3 JMStVDer Hess. VGH hat entschieden, dass eine Fernsehsendung, die durch einen hohen Aktualitätsbezug gekennzeichnet ist (z.B. Nachrichten), nicht gegenüber der Freiwilligen Selbstkontrolle vorab vorlagefähig ist, weil der erforderliche zeitliche Vorlauf vor Ausstrahlung nicht vorhanden ist. Dies gelte auch für eine Sendung wie „Big Brother“, da eine vorherige Kontrolle und verzögerte Ausstrahlung letztere überflüssig mache. Bevor in einem solchen Fall aufsichtsrechtliche Maßnahmen getroffen werden, müsse sich aber die FSF (Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen) als Einrichtung der FSK jedenfalls mit der Sendung befassen. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG Koblenz: Der Betreiber eines Hotel-WLANs haftet nicht für Filesharing – bei ausreichender Sicherungveröffentlicht am 15. Juli 2014
AG Koblenz, Urteil vom 18.06.2014, Az. 161 C 145/14
§ 97 Abs. 2 UrhG
Das AG Koblenz hat entschieden, dass der Betreiber eines zu einem Hotel gehörigen WLAN-Netzes nicht für durch Filesharing begangene Urheberrechtsverletzungen seiner Gäste haftet. Dies sei vorliegend entsprechend zu bewerten, da der WLAN-Anschluss ausreichend gesichert gewesen sei, nämlich durch eine bei Auslieferung aktuelle Verschlüsselung und regelmäßig wechselnde Zugangspasswörter. Eine Überwachung seiner Angestellten und Gäste sei nicht erforderlich gewesen. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Hamburg: 15,00 EUR Schadensersatz pro Filesharing-Titel zu wenigveröffentlicht am 28. April 2014
OLG Hamburg, Urteil vom 07.11.2013, Az. 5 U 222/10
§ 832 Abs. 1 S. 1 BGB; § 287 ZPODas OLG Hamburg hat entschieden, dass für das Filesharing von Musiktiteln über eine Internettauschbörse ein Schadensersatz in Höhe von 200,00 EUR pro Titel anfällt. Die Vorinstanz (hier) hatte noch 15,00 EUR pro (veraltetem) Titel gemäß eines GEMA-Tarifs angenommen. Dies sei jedoch nach Auffassung des OLG nicht sachgerecht. Auf bestehende Tarifwerke könne nicht zurück gegriffen werden, sondern der Schadensersatz müsse im Wege der Lizenzanalogie geschätzt werden. 200,00 EUR pro Titel erschienen hier angemessen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Frankfurt a.M.: Zur Haftung von File-Hosting-Dienstenveröffentlicht am 3. April 2014
LG Frankfurt a.M., Urteil vom 05.02.2014, Az. 2-06 O 319/13
§ 19a UrhG, § 97 UrhG; § 830 Abs. 2 BGB; § 27 Abs. 1 StGBDas LG Frankfurt hat entschieden, dass ein File-Hosting-Dienst einem Rechtsinhaber wegen Urheberrechtsverletzungen auf Schadensersatz haftet, wenn ihm solche Verletzungen durch auf seinem Server gespeicherte Dateien durch Meldung bekannt sind, er diese Daten aber über einen längeren Zeitraum nicht löscht oder sperrt. Ab dem Zeitpunkt der Meldung urheberrechtswidriger Dateien ist der Betreiber zur unverzüglichen Sperrung oder Löschung verpflichtet sowie dazu, alles ihm technisch und wirtschaftlich Zumutbare zu tun, um weitere Rechtsverletzungen im Hinblick auf das konkrete Werk auf seinen Servern zu verhindern. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Angabe „CE-geprüft“ ist irreführendveröffentlicht am 11. Oktober 2012
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 21.06.2012, Az. 6 U 24/11
§ 3 Abs. 2 UWG, § 5 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Angabe „CE-geprüft“ z.B. auf Spielwaren eine irreführende und daher wettbewerbswidrige Werbung darstellt. Durch das CE-Zeichen bestätige der Verwender in der Regel lediglich selbst die Konformität des Produktes mit den einschlägigen Vorschriften. Der Zusatz „geprüft“ erwecke jedoch den fälschlichen Eindruck, dass eine vom Hersteller unabhängige Stelle die beworbenen Spielzeugwaren einer Überprüfung unterzogen habe. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - BGH: Versendet der Rechtsanwalt ein fristgebundenes Fax, muss er den Sendebericht und die verwandte Fax-Nummer nach Versendung überprüfenveröffentlicht am 2. August 2012
BGH, Beschluss vom 12.06.2012, Az. VI ZB 54/11
§ 233 ZPODer BGH hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der einen an eine Notfrist gebundenen Schriftsatz per Fax versendet, den Sendebericht darauf hin überprüfen muss, ob die Sendung erfolgreich ist. Im vorliegenden Fall hatte die Rechtsanwalts- und Notargehilfin die Einlegung der Berufung vorab per Fax übersenden wollen, aber übersehen, dass ausweislich der Sendebestätigung das Fax nicht gesendet worden war. Sie hatte dennoch das Fax in die Akte geheftet, die Sendebestätigung in den Aktenschrank einsortiert und die Frist im Fristenkalender gelöscht. Interessant an der Entscheidung ist unseres Erachtens, dass der VI. Senat eine Verpflichtung des Rechtsanwalts sieht, dass „bei der erforderlichen Ausgangskontrolle in der Regel ein Sendebericht ausgedruckt und dieser auf die Richtigkeit der verwendeten Empfänger-Nummer überprüft wird, um nicht nur Fehler bei der Eingabe, sondern auch bereits bei der Ermittlung der Fax-Nummer oder ihrer Übertragung in den Schriftsatz aufdecken zu können.“ (mehr …)
- OLG Celle: Ob statt einer 1,3-fachen eine 1,5-fache Geschäftsgebühr verlangt werden kann, unterliegt der gerichtlichen Überprüfungveröffentlicht am 24. Januar 2012
OLG Celle, Urteil vom 28.12.2011, Az. 14 U 107/11
§ 2 Abs. 2 RVG, Nr. 2300 VV RVGDas OLG Celle hat entschieden, dass – entgegen BGH MDR 2011, 454 f. – ein Rechtsanwalt eine „erhöhte“ 1,5fache Gebühr verlangen kann, wenn die Voraussetzungen von Nr. 2300 der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG vorliegen, d. h. die Tätigkeit umfänglich oder schwierig war. Dies könne vom Gericht überprüft werden. Da es sich um eine im wesentlichen verkehrsrechtliche Entscheidung handelt, welche aber auf wettbewerbsrechtliche Rechtsstreitigkeiten gebührenrechtlich ohne weiteres übertragen werden kann, haben wir die relevante Passage im Volltext der Entscheidung rot markiert: (mehr …)
- LG Essen: Eine unberechtigte Mängelrüge verpflichtet zum Schadensersatz für den entstandenen Überprüfungsaufwandveröffentlicht am 30. Dezember 2011
LG Essen, Urteil vom 27.04.2010, Az. 12 O 393/08
§ 280 BGB, § 631 BGB, § 287 ZPODas LG Essen hat entschieden, dass in der Mängelrüge zwar nicht zugleich eine stillschweigende vertragliche Selbstverpflichtung zur Übernahme der Überprüfungskosten für den Fall zu sehen ist, dass sich der behauptete Mangel nicht bestätigt. Wohl aber sei der Rügende dann zum Schadensersatz gemäß § 280 BGB verpflichtet. Auch seien Eigenleistungen (hier: des Handwerksunternehmens) als Schaden zu berücksichtigen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamburg: Rapidshare haftet für Urheberrechtsverstöße von Kunden nach Linkfreigabe an Dritte / Schutzunwürdiges Geschäftsmodellveröffentlicht am 30. April 2010
OLG Hamburg, Urteil vom 30.09.2009, Az. 5 U 111/08
§§ 823; 1004 BGB; § 19a UrhG; §§ 7 Abs. 2, 10 TMGDas OLG Hamburg hat in diesem Urteil dem Share-Hoster Rapidshare weitestgehende Überprüfungspflichten für die von den Nutzern eingestellten Inhalte auferlegt, um Urheberrechtsverletzungen zu verhindern. Rapidshare sei verpflichtet, alle denkbaren Maßnahmen zu ergreifen, die zur Verhinderung von Urheberrechtsverletzungen geeignet seien. Dazu gehöre es u.a., bereits auffällig gewordene Nutzer intensiv zu überwachen und deren Uploads vor der Veröffentlichung zu überprüfen. Dafür sei es ggf. notwendig, Dateiarchive zu entpacken und die enthaltenen Dateien einzeln zu überprüfen. Weiterhin dürfe Rapidshare von auffälligen Nutzern keine verschlüsselten Dateien hosten, wenn eine Überprüfung des Inhalts dadurch nicht möglich sei. Schließlich müsse Rapidshare dafür Sorge tragen, dass alle Nutzer eindeutig identifiziert werden können, auch wenn dies eine Sperrung dynamischer IP-Adressen notwendig mache. Die Zumutbarkeit dieser weitgehenden Prüfungspflichten begründete der Senat damit, dass der Dienst Rapidshare kein schutzwürdiges Geschäftsmodell sei. (mehr …)
- LG Berlin: Forenbetreiber ist nach Hinweis auf rechtswidriges Userposting nicht verpflichtet, den gesamten Thread auf weitere rechtswidrige Postings zu überprüfenveröffentlicht am 28. Februar 2010
LG Berlin, Beschluss vom 10.09.2009, Az. 27 S 7/09
§§ 823 Abs. 1, 1004 BGB
Das LG Berlin hat entschieden, dass ein Forenbetreiber nach einer Abmahnung wegen eines rechtswidrigen User-Postings in einem Forum nicht verpflichtet ist, die Beiträge im Diskussionsforum vorbeugend daraufhin zu überprüfen, ob darin „unbewiesene, falsche Tatsachenbehauptungen oder Beleidigungen“ in Bezug auf den Kläger verbreitet würden. Der beklagte Forumsbetreiber habe schon gar nicht wissen können, welche Tatsachenbehauptungen unbewiesen bzw. falsch hätten sein sollen und welche ggf. von dem Kläger als beleidigend empfunden worden seien. Der Kläger hätte etwaige, weiterhin im Thread der Beklagten befindliche Inhalte mit verleumderischen Charakter konkret gegenüber der Beklagten abmahnen müssen. Dies habe er aber zu keinem Zeitpunkt getan, so dass der Einwand, die etwaigen Verleumdungen zögen sich wie „ein roter Faden“ durch den ganzen Thread und seien sämtlichst von seinem Abmahnschreiben erfasst gewesen, nicht ausreichend gewesen seien. Auf die Entscheidung hingewiesen hat RA Thorsten Feldmann.