Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG München: Zur sekundären Darlegungslast bei Filesharing-Fällenveröffentlicht am 27. Januar 2016
OLG München, Urteil vom 14.01.2016, Az. 29 U 2593/15 – nicht rechtskräftig
§ 97 Abs.1, Abs. 2 UrhG, § 97a Abs. 2 UrhG, Art. 6 Abs. 1 GG, § 952 BGB, § 985 BGBDas OLG München hat entschieden, dass bei Filesharing-Fällen der Anschlussinhaber die sekundäre Darlegungslast dafür trägt, dass er nicht der Täter ist. Dieser soll er dadurch Rechnung tragen, dass er in seinem Haushalt lebende, für den Urheberrechtsverstoß in Frage kommende Familienmitglieder benennt. Der Senat hat die Revision zugelassen – zu Recht. Gegen das Urteil ist beim BGH die Revision anhängig (Az. I ZR 19/16). Zum Volltext der Entscheidung hier.
- BGH: In dem Aufstellen von Fernsehgeräten mit Zimmerantennen liegt noch keine GEMA-pflichtige „öffentliche Wiedergabe“veröffentlicht am 21. Dezember 2015
BGH, Urteil vom 17.12.2015, Az. I ZR 21/14
§ 15 Abs. 2 S.1 UrhG, § 15 Abs. 2 S.2 Nr. 3 UrhG, § 15 Abs. 2 S.2 Nr. 5 UrhG, § 15 Abs. 3 UrhG, § 20 UrhG, § 22 S.1 UrhG, Art. 3 Abs. 1 EU-RL 2001/29/EG, Art. 8 der EU-RL 2006/115Der BGH hat entschieden, dass ein Hotel allein damit, dass es seinen Gästen TV-Geräte mit Zimmerantenne anbietet, noch keine urheberrechtlich geschützten Werke (Fernsehsendungen) „öffentlich verbreitet“. Eine öffentliche Wiedergabe setze eine Handlung der Wiedergabe, also eine Übertragung geschützter Werke oder Leistungen durch den Nutzer voraus (etwa durch die Weiterleitung der Sendesignale von Fernsehprogrammen über eine hoteleigene Verteileranlage an die Fernsehgeräte in den Gästezimmern). Das bloße Bereitstellen von Einrichtungen, die eine Wiedergabe ermöglichen oder bewirken, stelle dagegen keine Wiedergabe dar. Der Betreiber eines Hotels, der die Gästezimmer lediglich mit Fernsehgeräten ausstatte, mit denen die Fernsehsendungen über eine Zimmerantenne empfangen werden könnten, gebe die Fernsehsendungen daher nicht wieder und schulde daher der GEMA auch keine Urhebervergütung. Zur Pressemitteilung Nr. 207/2015 hier.
- BGH: Zur Aufsichtspflicht über minderjährige Kinder im Zusammenhang mit Filesharing – Tauschbörse IIveröffentlicht am 16. Dezember 2015
BGH, Urteil vom 11.06.2015, Az. I ZR 7/14
§ 85 Abs. 1 S. 1 UrhG, § 97 UrhG; § 670 BGB, § 832 Abs. 1 BGB; § 287 ZPO, § 383 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, § 448 ZPO, § 559 Abs. 1 ZPODer BGH hat entschieden, dass Eltern ihre minderjährigen Kinder bei der Internetnutzung beaufsichtigen müssen, um z.B. Urheberrechtsverletzungen durch Nutzung von Tauschbörsen zu verhindern. Dazu genüge es in der Regel jedoch, dass das Kind über die Rechtswidrigkeit einer Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt und die Teilnahme daran verboten werde. Allgemeine Belehrungen zu „ordentlichem Verhalten“ seien jedoch nicht ausreichend. Komme es auf Grund der Verletzung von Aufsichtspflichten zu Urheberrechtsverletzungen, seien die Eltern dafür verantwortlich und zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den das Kind einem Dritten widerrechtlich zugefügt habe (§ 832 I 1 BGB). Zum Volltext der Entscheidung hier.
- AG Nürnberg: Museum hat kein monopolartiges Recht, seine Werke zu fotografieren und diese Fotos gewerblich zu nutzenveröffentlicht am 7. Dezember 2015
AG Nürnberg, Urteil vom 28.10.2015, Az. 32 C 4607/15
§ 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG, § 97 Abs. 1 UrhG, § 97 Abs. 2 UrhG, § 97a Abs. 3 UrhGDas AG Nürnberg hat entschieden, dass ein Museum kein Monopolrecht für das Abfotografieren gemeinfreier (Museums-) Werke besitzt. Im vorliegenden Fall hatte das Museum vergütungspflichtige Fotografien seiner Werke angeboten. Ein Fotograf hatte jedoch ein von einem Dritten aufgenommenes und bei Wikipedia unter der Creative Commons Lizenz hochgeladenes Foto verwendet. Das AG Nürnberg gab dem Fotografen Recht; anderenfalls würde dem Museum gestattet, die Gemeinfreiheit des Werks zu umgehen und einen eigenen Urheberrechtsschutz zu etablieren bzw. zu verlängern. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG Hamburg: Zur Rechtswidrigkeit, Programmcode für die AdBlocker-Sperrung von Bild.de öffentlich zugänglich zu machenveröffentlicht am 2. November 2015
LG Hamburg, Beschluss vom 22.10.2015, Az. 308 O 375/15
§ 95a Abs. 3 UrhG, § 823 Abs. 2 BGB, § 1004 Abs. 1 BGBDas LG Hamburg hat entschieden, dass es gegen das Urheberrecht verstößt, in einem Internet-Forum Anleitungen (hier: Einblenden von Programmiercode) zur Umgehung der AdBlock-Sperre von z.B. bild.de vorzuhalten. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG München: 15.000 EUR Streitwert für die rechtswidrige, gewerbliche Nutzung eines Fotosveröffentlicht am 13. Oktober 2015
OLG München, Beschluss vom 10.04.2015, Az. 6 W 2204/14
§ 3 ZPODas OLG München hat entschieden, dass für die rechtswidrige, auf Dauer angelegte gewerbliche Nutzung eines fremden Fotos ein Streitwert von 15.000 EUR nicht überhöht ist. Es handele sich nicht um ein typisches eBay-Produktfoto. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG München I: Zum Aufwendungsersatz bei unberechtigter urheberrechtlicher Abmahnung gemäß § 97a Abs. 4 UrhGveröffentlicht am 5. Oktober 2015
LG München I, Urteil vom 27.07.2015, Az. 7 O 20941/14
§ 3 UWG, § 4 Nr. 9c UWG, § 823 BGB, § 71 Abs. 1 UrhG, § 97 Abs. 1 UrhG, § 97a UrhGDas LG München I hat entschieden, dass bei der Nutzung einer zweidimensionalen Fotografie eines Produktcovers keine Urheberrechtsverletzung vorliegt, da in einem solchen Werk keine künstlerische Leistung liege, sondern nur eine technische Reproduktion. Der Abgemahnte verlange daher, so die Kammer, zu Recht die Erstattung seiner ihm außergerichtlich entstandenen Anwaltskosten zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Abmahnung gemäß § 97a Abs. 4 UrhG. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG Hamm: Zur Verweisung eines Urheberrechtsstreits in der Berufungsinstanzveröffentlicht am 30. September 2015
OLG Hamm, Beschluss vom 14.08.2015, Az. 32 SA 37/15
§ 36 Abs. 1 ZPO; § 104 UrhG, § 105 UrhGDas OLG Hamm hat entschieden, dass in einer Urheberrechtssache, in welcher ein unzuständiges Amtsgericht entschieden hat, das danach angerufene Landgericht in der Berufungsinstanz an das nach gesetzlicher Zuständigkeitszuweisung zuständige Landgericht bindend verweisen darf, ohne zuvor die Zulässigkeit der Berufung zu prüfen. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG Frankfurt a.M.: Zum Begriff des Verbreitens nach § 69 c Nr. 3 UrhGveröffentlicht am 22. September 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 11.08.2015, Az. 11 U 94/13
§ 40 Abs. 1 S. 1 UrhG, § 69c Nr. 3 UrhG, § 125 BGBDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass bereits das Verkaufsangebot für ein Computerprogramm (ohne tatsächliches Inverkehrbringen) den Tatbestand des Verbreitens gemäß § 69 c Nr. 3 UrhG erfüllt, wenn die entsprechende Werbung „zu dessen Erwerb anregt“. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG Frankenthal: Urheberrechtliches Auskunftsverfahren muss sich gegen Netzbetreiber und Reseller richten, sonst Beweisverwertungsverbotveröffentlicht am 15. September 2015
LG Frankenthal, Urteil vom 11.08.2015, Az. 6 O 55/15
§ 101 Abs. 9 UrhGDas LG Frankenthal hat entschieden, dass eine Auskunft über den Inhaber eines Internetanschlusses dem Beweisverwertungsverbot unterliegt, wenn das Auskunftsverfahren nur gegen den Netzbetreiber gerichtet war, nicht aber (auch) gegen den Vertragspartner des Anschlussinhabers („Reseller“). Zum Volltext der Entscheidung hier.