Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- OLG Köln: Wenn der verlängerte Eigentumsvorbehalt in AGB zur Übersicherung führt und unwirksam istveröffentlicht am 15. April 2009
OLG Köln, Urteil vom 27.01.2009, Az. 3 U 84/08
§§ 138 Abs. 1, 305c Abs. 1; 307, 816 Abs. 2 BGBDas OLG Köln hat entschieden, dass eine AGB-Klausel mit einem sog. verlängerten Eigentumsvorbehalt unwirksam ist, wenn der Eigentumsvorbehalt einen höheren Wert absichert als den Wert der eigentlichen Lieferung. Im vorliegenden Fall hatte der Verwender Fensterprofile geliefert, welche lediglich 15 % des Werts der später fertig gestellten Fenster darstellte. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen lauteten: (mehr …)