Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Bei einem stillschweigend geschlossenen Vertrag über Fernwärmeversorgung werden die AGB des Versorgers nicht automatisch mit einbezogenveröffentlicht am 16. Januar 2014
BGH, Urteil vom 15.01.2014, Az. VIII ZR 111/13
§ 32 Abs. 1 AVBFernwärmeVDer BGH hat entschieden, dass bei einem stillschweigend geschlossenen Fernwärmeversorgungsvertrag die AGB des Versorgers nicht automatisch mit einbezogen werden. Vielmehr seien die Ergänzenden Allgemeinen Versorgungsbedingungen der Klägerin nicht Vertragsinhalt geworden, da es an der auch im kaufmännischen Verkehr erforderlichen Einbeziehungsvereinbarung gefehlt habe. Zur Pressemitteilung des BGH Nr. 008/2014 vom 15.01.2014: (mehr …)
- AG Kehl: „Individuelle“ AGB gehen einbezogenen weiteren AGB vorveröffentlicht am 15. Oktober 2013
AG Kehl, Beschluss vom 30.08.2013, Az. 5 C 19/13
§ 38 ZPO; § 305 BGB
Das AG Kehl hat entschieden, dass die selbst erstellten Transportbedingungen eines Spediteurs den zudem noch einbezogenen ADSp (Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen) vorgehen, soweit Widersprüche zwischen den Klauselwerken auftreten. Durch die Einbeziehung der ADSp bringe der Verwender zum Ausdruck, dass er zwar grundsätzlich die ADSp zur Anwendung bringen will, aber mit den individuell formulierten Geschäftsbedingungen von den allgemeinen, für die gesamte Speditionsbranche entwickelten Regelungen abweichen möchte. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Celle: ABG auf Webseite genügen im internationalen kaufmännischen Verkehr nicht für die Einbeziehung in den Vertragveröffentlicht am 28. August 2009
OLG Celle, Beschluss vom 24.07.2009 – 13 W 48/09
§ 8 CISGDas OLG Celle hat entschieden, dass es zur Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einen Vertrag im internationalen Handelsverkehr nicht ausreicht, wenn die AGB auf einer Internetseite zur Verfügung stehen und bei Vertragsschluss lediglich ein Hinweis auf die Webseite erfolgt. Dies gelte sowohl im Verkehr zwischen Unternehmer und Verbraucher als auch zwischen Kaufleuten. Es sei in jedem Falle erforderlich, dass der Empfänger eines Vertragsangebots, für welches AGB zu Grunde gelegt werden, die Möglichkeit haben müsse, von diesen in zumutbarer Weise Kenntnis zu nehmen. Dafür sei erforderlich, dass dem Angebotsempfänger die AGB übersandt oder anderweitig zugänglich gemacht werden. Dies sei auf Grund der erheblichen Unterschiede zwischen den einzelnen nationalen Klauselwerken notwendig. Im innerdeutschen Geschäftsverkehr sei es hingegen ausreichend für die Einbeziehung, wenn der Kunde die AGB nicht kenne, aber die Möglichkeit gehabt habe, in zumutbarer Weise Kenntnis zu nehmen.