Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Hamm: Zur Verweisung eines Urheberrechtsstreits in der Berufungsinstanzveröffentlicht am 30. September 2015
OLG Hamm, Beschluss vom 14.08.2015, Az. 32 SA 37/15
§ 36 Abs. 1 ZPO; § 104 UrhG, § 105 UrhGDas OLG Hamm hat entschieden, dass in einer Urheberrechtssache, in welcher ein unzuständiges Amtsgericht entschieden hat, das danach angerufene Landgericht in der Berufungsinstanz an das nach gesetzlicher Zuständigkeitszuweisung zuständige Landgericht bindend verweisen darf, ohne zuvor die Zulässigkeit der Berufung zu prüfen. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG München: Zur ausnahmsweisen Anfechtbarkeit des Überweisungsbeschlusses, wenn das Amtsgericht „einhellige Rechtsprechung der Oberlandesgerichte“ missachtetveröffentlicht am 28. Mai 2015
OLG München, Beschluss vom 05.03.2015, Az. 34 AR 35/15
§ 281 ZPODas OLG München hat entschieden, dass der Verweisungsbeschluss eines (Amts-) Gerichts ausnahmsweise nicht bindend ist, wenn mit ihm einhellige Rechtsprechung mehrerer Oberlandesgerichte ignoriert wird. Zum Volltext der Entscheidung (hier).
- OLG Hamm: Zu der Frage, wann ein Verweisungsbeschluss ausnahmsweise unzulässig ist / Fax-Spamveröffentlicht am 27. November 2014
OLG Hamm, Beschluss vom 31.01.2014, Az. 32 SA 94/13
§ 95 Abs. 1 Nr. 5 GVG, § 102 GVG, § 36 ZPODas OLG Hamm hat entschieden, dass eine Verweisung trotz der grundsätzlich bindenden Vorgabe des § 102 S. 2 GVG ausnahmsweise dann die Parteien nicht bindet, wenn die zuständige Zivilkammer unter Übergehung einer eindeutigen Zuständigkeitsvorschrift den Rechtsstreit an die Kammer für Handelssachen verweist und in dem Beschluss eine Auseinandersetzung mit auftretenden Rechtsfragen fehlt. Hintergrund: Die Zivilkammer des Landgerichts hatte die Parteien darauf hingewiesen, dass der Rechtsstreit (Fax-Spamming) eine Handelssache gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 5 GVG sei. Auf diesen Hinweis erwiderte die Klägerin, dass mangels wettbewerblichen Konkurrenzverhältnisses zwischen den Parteien keine Handelssache vorliege, so dass Anspruchsgrundlage für den Unterlassungsanspruch die §§ 823, 1004 BGB seien. Das UWG sei nur entsprechend anwendbar, weshalb keine Handelssache vorliege. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- AG Köln: Wenn ich könnte, wie ich wollte … – Zum fliegenden Gerichtsstand in Urheberrechtssachenveröffentlicht am 19. September 2013
AG Köln, Beschluss vom 04.09.2013, Az. 125 C 388/13
§ 32 ZPODas AG Köln hat entschieden, dass für den Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen urheberrechtswidriger Fotonutzung der fliegende Gerichtsstand (noch) gegeben sei. Der Amtsrichter stellte dabei jedoch klar, dass er diese Auffassung selbst nicht vertrete, aber an die Rechtsprechung der übergeordneten Gerichte (LG und OLG) gebunden sei. Gleichzeitig wies er für zukünftige Fälle schon einmal auf das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken hin, nach welchem der fliegende Gerichtsstand in Urheberrechtssachen dann nicht mehr gegeben sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Saarbrücken: Zum fliegenden Gerichtsstand bei Verletzungen des Persönlichkeitsrechts im Internetveröffentlicht am 27. März 2013
LG Saarbrücken, Beschluss vom 30.10.2012 , Az. 4 O 193/12
§ 32 ZPODas LG Saarbrücken hat entschieden, dass der so genannte „fliegende Gerichtsstand“ der unerlaubten Handlung des § 32 ZPO bei im Internet veröffentlichten Persönlichkeitsrechtsverletzungen einschränkend auszulegen ist. Es sei nicht jedes Gericht zuständig, in dessen Bezirk die verletzende Meldung abgerufen werden könne, sondern es müsse über die Abrufbarkeit hinaus ein weiterer Bezug zu dem gewählten Gerichtsstand bestehen. Dies sei vorliegend nicht der Fall bzw. nicht vorgetragen worden. Der Sitz und die Tätigkeit der Parteien liege in Karlsruhe und Berlin, die auslösende Veranstaltung habe in Stuttgart stattgefunden. Zum Volltext der Entscheidung: