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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 6. Dezember 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Düsseldorf, Urteil vom 26.06.2013, Az. 12 O 381/10 U.
    Art. 89 Abs. 1 lit. d) GGV; § 42 Abs. 2 GeschmMG, § 38 GeschmMG

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass einem Webdesign grundsätzlich geschmacksmusterrechtlicher Schutz, auch im Rahmen eines nicht eingetragenen Geschmacksmusters, zustehen kann, wenn es die erforderliche Eigenart aufweist. Der Schutzbereich sei jedoch eng zu fassen. Weise ein weiteres Webdesign zwar mehrere ähnliche Elemente auf, erwecke aber einen anderen Gesamteindruck, sei nicht von einer Verletzung des Klagemusters auszugehen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 6. März 2011

    SG Dortmund, Urteil vom 25.02.2011, Az. S 34 R 321/08
    §§ 23; 24 KSVG

    Das SG Dortmund hat entschieden, dass auch der (gemeinnnützige) Auftraggeber einer Webseiten-Programmierung für den angeheuerten Webdesigner die Künstlersozialabgabe zu zahlen habe, weil sie „künstlerische Leistungen zur Öffentlichkeitsarbeit und Werbung verwerte“. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hatte aus diversen Rechnungsbeträgen Abgaben berechnet, weil das Forschungsinstitut Werbung und Öffentlichkeitsarbeit für das eigene Unternehmen betreibe und dabei nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige Künstler erteile. Irrelevant sei, ob das veranlagte Unternehmen gewerblich gehandelt habe und wie es sich finanziere (hier: durch öffentliche Gelder). Zu der Veranlagung führen nach Auffassung der DRV folgende Tätigkeiten: Satzgestaltung, Layout, grafische Arbeiten, Bildbearbeitungen, Reinzeichnungen, Entwürfe und Gestaltung von Logos und Foldern, Erstellung von Plakatbildern, Bearbeitung von Fotos und allgemein Web-Design.

  • veröffentlicht am 7. Mai 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG Düsseldorf, Urteil vom 02.09.2009, Az. 32 C 5799/09
    §§ 535 Abs. 2; 631 BGB

    Das AG Düsseldorf hatte die Rechtsnatur eines „Internet-System-Vertrags“ zu beurteilen (vgl. hierzu jetzt auch BGH, Urteil vom 04.03.2010, Az. III ZR 79/09). Die Leistungsschuldnerin war verpflichtet, eine Internetseite zu erstellen und hierzu die Recherche nach der Verfügbarkeit der angegebenen Wunschdomain und die Gestaltung einer individuellen Internetpräsenz nebst Hosting, Nutzung des Servers und „Vor Ort Beratung“ durchzuführen. Ferner schuldete sie nach diesem Vertrag die Bereitstellung einer Beratungshotline, bis zu dreimal pro Jahr eine Aktualisierung der Inhalte der Internetseite und eine Suchmaschinenoptimierung ohne zusätzliche Kosten. Der Schwerpunkt des Vertrages lag in der Gestaltung, Programmierung und Aktualisierung der individuellen Internetpräsenz, nicht in der Zurverfügungstellung der fertiggestellten Homepage bzw. der Speicherkapazitäten. Auf den vorliegenden Vertrag sei daher, so das Amtsgericht, Werkvertragsrecht anzuwenden. (mehr …)

  • veröffentlicht am 20. März 2009

    Hat er oder hat er nicht? shoppingzweinull weist auf einen delikaten Fall von frappierend übereinstimmenden Websites hin. „In the right corner …“: der thüringische Ministerpräsident Althaus und („in the left corner …“) der US-amerikanische Präsident, nun ja, Präsidentschaftsbewerber. Vergleichen Sie selbst, soweit Sie es noch können: Hier die Website Dieter Althaus (Althaus) und hier die alte, aus dem Wahlkampf stammende Website Barack Obamas (Obama), oder gehen Sie einfach zu shoppingzweinull (Blog). Jetzt mag jemand kommen und auf zwei bekannte Gerichtsentscheidungen zum urheberrechtlichen Schutz von Webdesign hinweisen (OLG Düsseldorf, OLG Hamm). Demgegenüber könnte der extrem internet-affine und dementsprechend professionell aufgestellte Obama aber mit dieser Entscheidung punkten (OLG Rostock). Davon jetzt mal abgesehen, Herr Althaus: Was haben Sie denn da für eine kreative Internetcrew angeheuert?

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