Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- LG Hamburg: Kein fliegender Gerichtsstand für Domainstreitigkeitenveröffentlicht am 18. Juni 2011
LG Hamburg, Beschluss vom 09.06.2010, Az. 303 O 197/10
§ 32 ZPO; § 12 BGBDas LG Hamburg hat entschieden, dass sich die örtliche Zuständigkeit des Gerichts im Falle einer Unterlassungsklage nicht nach dem sog. „fliegenden Gerichtsstand“ richtet, wenn sich diese gegen die Benutzung und Löschung einer Domain mit der Begründung richtet, dass dies die Namensrechte (§ 12 BGB) der Klägerin verletze. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)