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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 24. April 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOVG NRW, Beschluss vom 23.04.2012, Az. 13 B 127/12
    § 3 Nr. 1 MPG

    Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium nicht vor E-Zigaretten warnen darf. Dies ist allerdings weniger darauf zurückzuführen, das E-Zigaretten gesundheitlich unbedenklich sind, als vielmehr darauf, dass E-Zigaretten nicht, wie vom Gesundheitsministerium behauptet, Arzneimittel seien. Das Gesundheitsministerium hatte E-Zigaretten als Arzneimittel angesehen, die nicht zugelassen seien und der Handel mit nicht als Arzneimittel zugelassenen E-Zigaretten strafbar sei. In a nutshell: „Die E-Zigarette und ein nikotinhaltiges Liquid unterfielen weder dem Arzneimittelgesetz noch dem Medizinproduktegesetz. Das Liquid erfülle nicht die gesetzlich normierten Voraussetzungen eines Arzneimittels. Es stehe nicht die Entwöhnung vom Nikotinkonsum oder die Linderung einer Nikotinabhängigkeit im Vordergrund. Die E-Zigarette nebst Zubehör habe auch keine für ein Arzneimittel erforderliche therapeutische oder prophylaktische Zweckbestimmung.Was wir davon halten? Ist uns völlig klar. Die Entwöhnung vom Nikotinkonsum steht nicht im Vordergrund, denn E-Zigaretten zu rauchen ist lediglich die neue Form der Coolness. Fehlt nur noch, dass der Marlboro-Mann auf einem Esel davonreitet. Zur Pressemitteilung vom 23.04.2012: (mehr …)

  • veröffentlicht am 18. Februar 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 04.11.2010, Az. I ZR 139/09
    §§ 3; 5 UWG; § 22 Abs. 2 Nr. 2 VTabakG

    Der BGH hat eine Entscheidung des OLG Hamburg (Urteil vom 13.08.2009, Az. 3 U 199/08) bestätigt, wonach es einem Tabakunternehmen untersagt ist, mit dem Begriff „Biotabak“ oder „100 % Bio Tabak“ zu werben. Nach dem vorläufigen Tabakgesetz ist es verboten, in der Werbung für Tabakerzeugnisse Bezeichnungen oder sonstige Angaben zu verwenden, die darauf hindeuten, dass die Produkte natürlich oder naturrein sind. Wer „Bio“ lese, käme fälschlicherweise zu dem Eindruck, Zigaretten dieses Typs seien weniger gesundheitsschädlich als andere.

  • veröffentlicht am 28. April 2010

    OLG Köln, Beschluss vom 16.11.2009, Az. 6 W 130/09
    §§ 3; 5 UWG

    Das OLG Köln hat einem Unternehmen untersagt, im geschäftlichen Verkehr für ein Tabakentwöhnungsseminar mit folgenden Worten zu werben: „Nichtraucher in 5 Stunden –  Möchten Sie ganz einfach zum Nichtraucher werden? Ohne Entzugserscheinungen oder das Gefühl, dass Ihnen etwas fehlt? Keine Sorge, das werden Sie schaffen: Fünf Stunden Seminar reichen dafür aus.“ Die Werbung sei irreführend. (mehr …)

  • veröffentlicht am 3. November 2008

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Koblenz, Beschluss vom 13.08.2007, Az. 4 HK O 120/07
    §§ 1 Abs. 4, 9, 10, 12 Abs. 3 Nr. 2; 15 Abs. 1 Nr. 3 JuSchG; § 8 Abs. 1 S. 1 UWG

    Das LG Koblenz ist der Rechtsauffassung, dass ein Onlinehändler, der über das Internet Tabak oder Waren aus Tabak verkauft, ohne Vorkehrungen für eine Altersverifikation vorzuhalten, nicht gegen geltendes Jugendschutzrecht verstößt. Insbesondere sei der Versandhandel nicht als Vertrieb „sonst in der Öffentlichkeit“ im Sinne von § 10 Abs. 1 JuSchG anzusehen. § 10 Abs. Abs. 1 JuSchG lautet: „In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden.“ In der Folge haben u.a. Gaststättenbesitzer und Betreiber von Zigarettenautomaten, teils technisch sehr aufwändig, dafür zu sorgen, dass Minderjährige nicht an Tabakwaren gelangen, während Onlinehändler insoweit „freigestellt“ werden. Diese nicht nachzuvollziehende Lücke hat nach Ansicht des Landgerichts dann aber der Gesetzgeber zu schließen.
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