Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Markenverletzung durch nachträgliches Hinzufügen eines Echtheitszertifikatsveröffentlicht am 22. Oktober 2012
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 12.11.2009, Az. 6 U 160/08
§ 14 MarkenGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Markeninhaber gegen den Vertrieb von mit seiner Marke gekennzeichneter Ware vorgehen kann, wenn diese von einem Dritten nachträglich mit einem Echtheitszertifikat versehen wird. Dies gelte auch dann, wenn dem Inverkehrbringen der Ware an sich zugestimmt wurde. Selbst wenn es sich bei dem Echtheitszertifikat um ein solches des Markeninhabers handele, ist die nachträgliche Anbringung unzulässig, wenn das Zertifikat nicht seitens des Markeninhabers der konkreten Ware zugeordnet worden sei. Der Erschöpfungsgrundsatz greife in diesem Zusammenhang nicht. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Düsseldorf: Fotoserie über Aktionskunstwerk darf nicht ohne Zustimmung des Künstlers veröffentlicht werdenveröffentlicht am 4. Mai 2012
OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.12.2011, Az. I-20 U 171/10
§ 97 Abs. 1 UrhG, § 23 UrhGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Serie von Fotografien, die den Fortgang eines Aktionskunstwerks dokumentiert, eine Umgestaltung des Kunstwerks darstellt, die der Zustimmung des Urhebers des Aktionskunstwerks bedarf. Die Bilderreihe sei eine teilweise körperliche Festlegung einer szenischen Aufführung vom 11. Dezember 1964 und fixiere wesentliche Elemente der Aktion. Damit sei sie keine unveränderte Vervielfältigung der Aktion, sondern eine Umgestaltung, da die Wiedergabe verkürzt und unter den Eigenheiten des fotografischen Mediums erfolge und damit in die persönliche geistige Schöpfung des Urhebers Beuys eingreife. Ein selbständiges Werk sei jedoch nicht entstanden, da die schöpferischen Züge der abgelichteten Aktion in der Bilderreihe keineswegs verblasst seien. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - LG Berlin: Bezeichnung eines Rechtsanwalts als „Alien“ durch die Presse ist unzulässigveröffentlicht am 3. April 2012
LG Berlin, Urteil vom 20.10.2009, Az. 27 O 832/09
§ 823 BGB, analog § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB; § 22 f. KUG; § 185 ff. StGB; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GGDas LG Berlin hat entschieden, dass durch die Veröffentlichung eines Artikels unter der Überschrift „Sind die Aliens schon unter uns?“ mit begleitender Abbildung und namentlicher Nennung eines Rechtsanwalts das Persönlichkeitsrecht dieses Anwalts verletzt wird. Er müsse es nicht hinnehmen, von der Antragsgegnerin auf diese Weise dem Publikum vorgeführt und allein zu Unterhaltungsinteressen vermarktet zu werden. Die Kunstfreiheit greife hier nicht zu Gunsten der Antragsgegnerin, denn der Umstand einer satirischen Darstellung eröffne nicht automatisch den Schutzbereich. Nicht jede Satire sei zugleich Kunst. Vorliegend bewege sich (auch ein bundesweit bekannter) Rechtsanwalt nicht derart in der Öffentlichkeit, dass allein schon seine Person ein öffentliches Interesse wecke. Deshalb sei eine Berichterstattung samt Bildveröffentlichung ohne konkreten Anlass nicht zulässig. Letzterer sei vorliegend nicht gegeben. Anders sei dies möglicherweise bei Karl Lagerfeld, Claudia Roth und Lorielle London zu bewerten. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG Hamburg-Wandsbek: Widerruf bei mangelnder Widerrufsbelehrung auch nach 2 Jahren noch möglich – Auch kein Wertersatz für Internet-Portalveröffentlicht am 17. Januar 2012
AG Hamburg-Wandsbek, Urteil vom 13.01.2012, Az. 716a C 354/11
§ 355 Abs. 4 BGB, § 312 d Abs. 3 BGB, § 312 e Abs. 2 BGB, § 355 Abs. 2 BGBDas AG Hamburg-Wandsbek hat entschieden, dass die Mitgliedschaft bei einem Internet-Erotik-Portal auch nach knapp 2 Jahren noch widerrufen werden kann, wenn die Widerrufsbelehrung nicht korrekt über den Fristbeginn belehrte. Vorliegend sei dem Kunden in der Belehrung nicht mitgeteilt worden, dass die 14-tägige Widerrufsfrist frühestens mit Vertragsschluss beginne. Deshalb sei die Frist auch nach fast zwei Jahren noch nicht erloschen. Die Klägerin habe auch keinen Anspruch auf Wertersatz, da sie nicht habe darlegen können, dass der Beklagte dem Beginn der Ausfu?hrung der Dienstleistung zugestimmt habe. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Köln: Personensuchmaschine darf bereits veröffentlichte, technisch nicht geschützte Portraitfotos ohne vorherige Erlaubnis abbildenveröffentlicht am 28. Juni 2011
LG Köln, Urteil vom 22.06.2011, Az. 28 O 819/10
§§ 823, 1004 BGB; Art. 1; 2 GG; §§ 22, 23 KUGDas LG Köln hat entschieden, dass ein Portalbetreiber, welcher Portraitfotos von Dritten einstellt, welche diese zuvor ohne technische Beschränkung öffentlich zugänglich gemacht haben, nicht der vorherigen Erlaubnis der abgebildeten Dritten bedarf. Es sei von einer schlichten Einwilligung des Klägers in die Anzeige des Bildes auf der Internetseite der Beklagten auszugehen. Nach der Rechtsprechung des BGH dürfe der Betreiber einer Suchmaschine von einem Einverständnis des Rechteinhabers zur Benutzung von Werkabbildungen in dem bei der Bildersuche üblichen Umfang ausgehen, wenn der Rechteinhaber die Abbildungen in das Internet eingestellt habe, ohne bestehende Möglichkeiten zu ergreifen, den Zugriff von Suchmaschinen auszuschließen. Wer Bilder im Internet ohne Einschränkungen frei zugänglich mache, müsse mit den nach den Umständen üblichen Nutzungshandlungen rechnen. Einem solchen Verhalten komme aus der Sicht des Betreibers einer Suchmaschine als Erklärungsempfänger der objektive Erklärungsinhalt zu, daß Einverständnis mit einer Nutzung im üblichen Umfang bestehe. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Karlsruhe: Wenn Großeltern im Kampf gegen das Jugendamt wegen entzogenem Sorgerecht Bilder ihres Enkels ins Internet stellen / Zur öffentlichen Zugänglichmachung von Kinderbildernveröffentlicht am 10. April 2011
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 02.02.2011, Az. 1 (7) Ss 371/10-AK 99/10
§§ 33 Abs.1; 22 KUGDas OLG Karlsruhe hat in einem bemerkenswerten Beschluss die rechtlichen Grundlagen für die Veröffentlichung von Kinderbildern im Internet aufgezeigt, wenn der für die Veröffentlichung der Bilder Berechtigte (hier: Jugendamt) seine Einwilligung verweigert. Zum Beschluss im Volltext: (mehr …)
- AG Hamburg: Betreiber eines Onlinespiels muss den Eltern eines Minderjährigen Teilnahmeentgelte zurückzahlen, wenn dieser heimlich gehandelt hatveröffentlicht am 9. März 2011
AG Hamburg, Urteil vom 12.01.2011, Az. 7c C 52/10
§§ 108 Abs. 1; 110 BGBDas AG Hamburg hat entschieden, dass die Eltern eines minderjährigen Kindes von dem Betreiber eines Onlinespiels Teilnahmeentgelte zurückfordern können, welche das Kind ohne deren Wissen durch Anruf einer kostenpflichtigen Mehrwertnummer bezahlt hat. Der Sohn der Kläger hatte sich für über 400,00 EUR kostenpflichtige Teile des im Übrigen kostenlosen Online-Spiels freischalten lassen. Der Betreiber des Spiels konnte sich auch nicht auf den sog. „Taschengeld-Paragraphen“ berufen. Danach gilt ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind. Die Eltern hätten dem Vertrag nicht zugestimmt. Auch seien die kostenpflichtigen Teile des Spiels nicht mit Mitteln bewirkt worden, die ihm zu diesem Zweck überlassen worden seien.
- KG Berlin: Urheberrechtsverletzung durch Bild im Bildveröffentlicht am 19. September 2010
KG Berlin, Urteil vom 15.06.2010, Az. 5 U 35/08
§§ 24 Abs. 1; 97; § 242 BGBDas KG Berlin hat entschieden, dass die Wiedergabe eines Fotos von Matthias Reim, auf welchem dieser ein Foto seiner Frau und seiner Tochter in die Kamera hält, eine Urheberrechtsverletzung darstellt, wenn der Fotograf, der Frau und Tochter fotografiert hat, dieser Form der Abbildung nicht zugestimmt hat. Es handele sich jedenfalls nicht um eine vom sog. „Zitatrecht“ abgedeckte Verwendungsform, da sich die Zeitung in dem fraglichen Artikel mit dem wiedergegebenen Foto von Frau und Tochter nicht auseinandergesetzt habe. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Hildesheim: Ein Versandhändler darf Verbrauchern nicht unaufgefordert Waren zusendenveröffentlicht am 5. Juni 2010
LG Hildesheim, Urteil vom 05.05.2010, Az. 11 O 42/09
§§ 3; 7 Abs. 1 UWGDas LG Hildesheim hat entschieden, dass die BTN Versandhandel GmbH Verbrauchern nicht unaufgefordert Waren samt Rechnung zusenden darf. Die GmbH, welche Münzen und Medaillen vertrieb, hatte Verbraucher angerufen und anschließend eine Medaille samt Rechnung geschickt. Dem Vortrag, dass der Kunde in dem Telefonat von gut eineinhalb Minuten mit dieser Verfahrensweise einverstanden gewesen sei, schenkte die Kammer keinen Glauben. Innerhalb der Kürze des Telefonats sei von dem Angerufenen keine freie Entscheidung zu erwarten gewesen; dieser werde vielmehr überrumpelt. Der als Zeuge geladene Verbraucher konnte den Anruf bestätigen, allerdings auch, dass er der Zusendung nicht zugestimmt habe.
- BGH: E-Mail-Werbung nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Empfängers zulässigveröffentlicht am 14. Januar 2010
BGH, Urteil vom 10.12.2009, Az. I ZR 201/07
§ 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG (a.F.)Der BGH hat entschieden, dass auch im B2B-Bereich zwischen gewerblich Handelnden die Zusendung unerwünschter E-Mail-Werbung gegen das UWG verstößt. Im streitigen Fall hatte ein Kfz-Händler einem anderen ohne dessen Bitte oder Zustimmung sein aktuelles Angebot übersandt. Das Gericht wies jedoch darauf hin, dass für die Versendung von E-Mail-Werbung ein nur mutmaßliches Einverständnis des Empfängers nicht ausreiche. Dieses müsse ausdrücklich oder konkludent, jedenfalls aber eindeutig erfolgen. Die Angabe einer E-Mail-Adresse auf einer Internetseite, die sich an Kunden richte und auf die Veräußerung von Waren abziele, sei keine konkludente Einwilligung in den Erhalt von Werbung anderer Händler. Eine unzumutbare Belästigung habe somit vorgelegen, insbesondere, da der Gesetzgeber nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht habe, für Gewerbetreibende ein geringeres Schutzniveau festzulegen. Der Streitwert für die Revision wurde auf 25.000 EUR festgelegt.