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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 24. Mai 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 17.05.2013, Az. 4 HK 1975/13
    § 3 UWG, § 4 Nr. 10 UWG

    Das LG Nürnberg-Fürth hat entschieden, dass die Handelsplattform eBay das Recht hat, den Handel mit bestimmten Bekleidungsmarken, die der rechtsextremen Szene zugeordnet werden, auszuschließen. Darin liege kein unzulässiger Boykott, da die betroffenen Händler die Möglichkeit hätten, auf andere Plattformen auszuweichen und eBay insoweit nicht marktbeherrschend sei. Das Interesse eBays am Imageschutz sei deshalb höher zu bewerten, als das Interesse der Händler, ihre Produkte dort verkaufen zu können. Zur Pressemitteilung 7/13:

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  • veröffentlicht am 17. April 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 26.03.2013, Az. 6 U 184/12 – nicht rechtskräftig
    § 823 BGB, § 5 UWG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Aufforderung an eine Bank durch einen Verbraucherschutzverband, das Konto eines für Abofallen-Betreiber tätigen Inkassounternehmens zu kündigen, einen unzulässigen Eingriff in den Gewerbebetrieb des Unternehmens darstellt. Zwar war das Gericht der Auffassung, dass die Beitreibung von Forderungen, die aus sog. Abofallen resultierten, auch durch entsprechend über den Sachverhalt aufgeklärte Inkassounternehmen unlauter sei – insbesondere, wenn der Schuldner den angeblichen Vertrag angefochten habe -, jedoch stünden einem Verbraucherverband andere Mittel zur Bekämpfung solcher Machenschaften zur Verfügung. Insbesondere habe der Verband zunächst versuchen müssen, ein gerichtliches Verbot des Geschäftsgebahrens zu erwirken. Etwas anders hat das OLG München entschieden (hier), dort ging es allerdings um einen Aufruf an die Verbraucher, Banken zur Kündigung von Konten der Abofallen-Betreiber selbst aufzufordern. Zum Volltext der Entscheidung:


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  • veröffentlicht am 14. Dezember 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG München, Urteil vom 15.11.2012, Az. 29 U 1481/12
    Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG, § 823 Abs. 1 BGB

    Das OLG München hat entschieden, dass der Aufruf einer Verbraucherzentrale, „Abofallenbetreibern das Handwerk zu legen“, indem man Banken zu der Kündigung von Konten der Abofallen-Betreiber auffordert, von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Der Aufruf (Wortlaut im Volltext unten) sei geeignet, dem von der Antragsgegnerin bekämpften Missstand zu begegnen, da der erwünschte Erfolg durch die Maßnahme gefördert werden könne. Eine Unverhältsnismäßigkeit liege nicht vor und die Antragsgegnerin verfolge auch keine eigenen wirtschaftlichen Interessen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 22. Juni 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 15.05.2012, Az. VI ZR 117/11
    § 31 BGB, § 89 BGB,
    § 823 Abs. 1, § 1004 Abs. 1 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass auch der Angehörige eines freien Berufs (hier: Sporttrainer) einen Eingriff in sein Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb geltend machen kann, also nicht nur der Gewerbebetrieb im handelsrechtlichen Sinne gemeint ist. Der Sporttrainer hatte im vorliegenden Fall u.a. wegen Boykotts geklagt, da er – auf Grund früherer Stasi-Tätigkeit – von der Bundeswehr nicht mehr als Trainer eines Sportsoldaten berücksichtigt wurde. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. Oktober 2009

    LG München I, Urteil vom 15.10.2009, Az. 11 HK O 3139/09
    §§ 1, 2 Abs. 2 S. 1, 19, 20, 33 GWB, EG-Gruppenfreistellungsverordnung VO 2790/1999

    Das LG München I hat entschieden, dass Fachhändler bei Markenherstellern, die zugleich Marktführer sind, eine Belieferung auch dann durchsetzen können, wenn sie die Markenware gegenüber den Herstellerempfehlungen zu einem erheblich vergünstigten Preis (hier: bis zu 30 %) anbieten. Der Augsburger Rucksackhersteller Deuter hatte einen Händler boykottiert, welcher über einen Onlineshop die Ware stark verbilligt vertrieb. Interessanterweise wurde Deuter als Marktführer angesehen, weil das Unternehmen unter Berücksichtigung aller Qualitätsmerkmale wie Funktion, Gewicht, Design oder Haltbarkeit mit „über die besten Produkte verfügt“. Dies kommt einem richterlichen Ritterschlag gleich. (mehr …)

  • veröffentlicht am 8. September 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamm, Urteil vom 13.05.2009, Az. 3 U 9/09
    §§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO; § 823 BGB

    Das OLG Hamm hat zu der Frage entschieden, unter welchen Umständen der Boykottaufruf von Tierschützern gegen ein pelzverarbeitendes Unternehmen legitim ist. In den Aussagen auf den Internet-Seiten des Beklagten könne mittelbar der Aufruf an die Leser zum Boykott des Kaufs von Pelzkleidung bei der Verfügungsklägerin gesehen werden, wobei im Rahmen des im angefochtenen Urteil wiedergegebenen Links sogar ausdrücklich davon die Rede gewesen sei, an möglichst vielen Orten den Kundinnen von einem Einkauf bei … abzuraten. Die Aussagen in Bezug auf die Verfügungsklägerin seien eindeutig dahin zu verstehen, dass nicht nur der eigene Kauf von Pelzprodukten seitens der Leser unterlassen, sondern auch der Einkauf durch potenzielle Drittkunden behindert und möglichst gestoppt und vereitelt werden solle. Der Boykott sämtlicher Pelzprodukte der Verfügungsklägerin bis zu deren vollständigen Verzicht entspreche dem Ziel und dem Selbstverständnis des beklagten Vereins, ohne dass dieser ein wirtschaftliches Eigentinteresse an dem Boykott der Klägerin gehabt habe. Ein Boykott-Aufruf, der nicht aus eigenen wirtschaftlichen Interessen erfolge, sondern aus Sorge und unter Bezugnahme auf Belange der Allgemeinheit, sei jedoch nicht ohne Weiteres unzulässig.
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  • veröffentlicht am 9. März 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamm, Hinweisbeschluss vom 25.02.2008, Az. I-3 U 189/08
    §§ 823, 1004 BGB

    Das OLG Hamm räumt dem Berufungsverfahren gegen das Urteil des LG Bochum (Link: LG Bochum) keine Erfolgschancen ein. Der Journalist Axel Gronen hatte ein Unternehmen als „Massenabmahner“ bezeichnet. Nunmehr erklärten die Hammer Richter u.a. in ihrem Hinweisbeschluss, auf den die Gegenseite nunmehr innerhalb von zwei Wochen reagieren kann: Die Verfügungsklägerin habe tatsächlich anlässlich des vom Verfügungsbeklagten auf seiner Internetseite behandelten Ebay-Fehlers eine Vielzahl von Abmahnungen ausgesprochen, so dass der (in sich wertneutrale) Begriff der „Massenabmahnung“ in diesem Zusammenhang zutreffend verwendet worden sei. Keineswegs besage der Begriff der „Massenabmahnung“ etwas über die Berechtigung oder Missbräuchlichkeit der entfalteten Abmahntätigkeit, auch impliziere er keine drei- oder vierstellige (Mindest-)Anzahl ausgesprochener Abmahnungen. Dementsprechend habe beispielsweise der Wettbewerbssenat des OLG Hamm für die Fallkonstellation eines berechtigten Unterlassungsbegehrens gegen Mitbewerber nach dem UWG durchaus schon eine  Abmahnung von Wettbewerbsverletzungen in nur 20 Fällen als „Massenabmahnung“ bezeichnet, wobei – so der Senat – „massenhaften“ Verstöße von Mitbewerbern fraglos auch durch eine Vielzahl von Abmahnungen begegnet werden dürfe. Dass der Verfügungsbeklagte hier angesichts von jedenfalls 30 Abmahnungen namens der Verfügungsklägerin wegen ein und desselben wettbewerbsrechtlichen Beanstandung von „Massenabmahnung“ gesprochen habe, sei nach alledem nicht zu beanstanden und berechtige nicht den Erlass des beantragten Äußerungsverbots.

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