Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- EuGH: Marke „ecoDoor“ für Haushaltsmaschinen ist zur Bezeichnung des ökologischen Charakters der Waren freihaltungsbedürftigveröffentlicht am 9. Oktober 2014
EuGH, Urteil vom 10.07.2014, Az. C?126/13 P
Art. 7 Abs. 1 lit. c EU-VO Nr. 207/2009Der EuGH hat entschieden, dass ein Haushaltsgerätehersteller keinen Anspruch auf Eintragung der Marke „ecoDoor“ für u. a. elektrische Haushalts- und Küchenmaschinen und ?geräte, elektrische Maschinen und Geräte zur Behandlung von Wäsche- und Kleidungsstücken, elektrische Ausgabeautomaten für Getränke oder Speisen, Verkaufsautomaten, Heizungsgeräte, Back-, Brat-, Grill-, Toast-, Auftau- und Warmhaltegeräte, Kühlgeräte, Gefriergeräte und Wäschetrockenmaschinen besitzt. Das Zeichen „ecoDoor“ könne zur Bezeichnung des ökologischen Charakters dieser Waren dienen, so dass im Allgemeininteresse sicherzustellen sei, dass dieses Zeichen von allen Wirtschaftsteilnehmern verwendet werden könne und nicht einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer vorbehalten sei. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- APPLE: Bezeichnung einer Downloadplattform als „Appstore“ durch Amazon in den USA stellt keine wettbewerbswidrige Irreführung zu Lasten von Apple dar / Markenrechtsverstoß bleibt offenveröffentlicht am 4. Januar 2013
United States District Court of the Northern District of California,
Urteil vom 02.01.2012, Az. No. C 11-1327 PJHDer United States District Court of the Northern District of California hat entschieden (engl. Volltext der Entscheidung hier), dass der Betrieb eines „App Stores“ durch Amazon nicht geeignet ist, Kunden durch die so bezeichnete Amazon-Softwaredownloadplattform in die Irre zu führen. Auch Apple betreibt einen App-Store. Das Urteil enthält keine Entscheidung darüber, ob in der Bezeichnung „App Store“ durch Amazon eine Markenrechtsverletzung zu sehen ist. Was wir davon halten? Die Bezeichnung „App Store“ hat sich de facto zu einer Gattungsbezeichnung für eine Downloadplattform von Software für Mobile Devices (Smart Phones, Tablets) entwickelt (s. hier und hier).
- Kann Apple den Begriff “App Store” markenrechtlich schützen lassen oder ist dieser bereits ein freihaltungsbedürftiger Gattungsbegriff? (Teil 2)veröffentlicht am 28. April 2011
Apple hat bei dem anhaltenden Versuch, den Begriff „App Store“ markenrechtlich schützen lassen, Gegenwind von Microsoft erhalten (wir berichteten). Nunmehr ist Apple wohl gegen Amazon vor dem United States District Court of Northern District of California gerichtlich vorgegangen, nachdem letzteres Unternehmen am 22.03.2011 den Amazon Appstore für Android Apps auf der Website www.amazon.com startete. Amazon hat sich gegen die Klage zur Wehr gesetzt und Widerklage („counterclaim“) erhoben mit dem Antrag, festzustellen, dass die Verwendung des Begriffs „app store“ durch Amazon nicht in die Marken- oder sonstigen Rechte Apples eingreife (hier).
- Kann Apple den Begriff „App Store“ markenrechtlich schützen lassen oder ist dieser bereits ein freihaltungsbedürftiger Gattungsbegriff? / Berichtet von Dr. Damm und Partnerveröffentlicht am 13. Januar 2011
Ein äußerst interessanter Rechtsfall erreicht uns aus den Vereinigten Staaten. Dort versucht die Firma Apple Inc. derzeit, die Marke „App Store“ für ihren iOS-App Store im Rahmen einer Markenanmeldung zu monopolisieren. Die Microsoft Corporation hat hiergegen förmliche Einwände erhoben und in einem 27-seitigen Dokument (ohne Anlagen) sinngemäß erklärt, dass ein absolutes Schutzhindernis an der Wortkombination wegen Freihaltungsbedürftigkeit bestehe (vgl. zur deutschen Rechtslage § 8 Abs. 2 MarkenG), wie techflash zu berichten weiß. Fälle dieser Art sind nun aus unserer Sicht nichts Besonderes; interessanter ist schon die Argumentation Microsofts für die Freihaltungsbedürftigkeit: Die Bezeichnung des Begriffs „App Store“ werde gattungsmäßig („generic term“) für einen Softwareshop verwendet, was aus Zeitungsberichten, Blogs und Foren zu entnehmen sei, in denen der Begriff „App Store“ nicht für den Softwareshop Apples verwendet worden sei. Selbst Apple CEO Steve Jobs habe die Softwareshops von Google (Android Marketplace), Amazon oder Verizon allgemein als „App Stores“ bezeichnet. Zitat aus der Beschwerdeschrift von Microsoft (S. 1): (mehr …)
- BPatG: Überraschung! Die Marke „Info Network“ ist für Münzspiel- und Unterhaltungsautomaten nicht freihaltebedürftig / Berichtet von Dr. Damm und Partnerveröffentlicht am 29. Dezember 2010
BPatG, Beschluss vom 15.12.2010, Az. 26 W (pat) 152/09
§§ 8 Abs. 2 Nr. 2; 66 Abs. 1 und 2 MarkenGDas BPatG hat entscheiden, dass die Marke „Info Network“ für Geldspielautomaten einzutragen ist, was das Deutsche Patent- und Markeamt zuvor allen Ernstes mit der Begründung der Freihaltebedürftigkeit abgelehnt hat. Der Senat erklärte hierzu ausführlich: (mehr …)
- BPatG: Keine Eintragung des Begriffs „Dynamic“ als Marke, da merkmalsbeschreibend und somit freihaltungsbedürftigveröffentlicht am 1. August 2010
BPatG, Beschluss vom 12.07.2010, Az. 28 W (pat) 83/09
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenGDas BPatG hat den Versuch vereitelt, den Begriff „dynamic“ als deutsche Wortmarke u.a. für Baumaterialien, Bodenbeläge und „Präsentation von Waren in Kommunikationsmedien für den Einzel- und Großhandel; Zusammenstellung von Waren für Dritte“ eintragen zu lassen. (mehr …)
- BPatG: „German Poker Players Association“ ist als Marke eintragungsfähig und nicht lediglich beschreibendveröffentlicht am 11. Mai 2010
BPatG, Beschluss vom 18.11.2009, Az. 27 W (pat) 139/09
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass das Kennzeichen „German Poker Players Association“ für Spiele, Spielzeug, sportliche und kulturelle Aktivitäten, Unterhaltung, Erziehung und Ausbildung; Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen als Marke eingetragen werden kann. Schutzhindernisse aus § 8 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 MarkenG stünden dem nicht entgegen. (mehr …)
- BPatG: Die Wortmarke „Verlorene Generation“ ist in Hinblick auf Waren und Dienstleistungen mit geologischen Inhalten eintragungsfähigveröffentlicht am 10. Februar 2010
BPatG, Beschluss vom 16.12.2009, Az. 29 W (pat) 27/09
§ 8 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2 MarkenGDas BPatG hat in diesem Beschluss darauf hingewiesen, dass die Kennzeichnung „Verlorene Generation“ zumindest für Waren und Dienstleistungen geologischen Inhalts nicht lediglich beschreibend ist und damit einer Eintragung in das Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes kein absolutes Schutzhindernis entgegensteht. Zwar möge der Begriff „Generation“ in Zusammenhang mit geologischen Themen gelegentlich Verwendung finden (wird näher ausgeführt). Eine Verwendung der Wortfolge „Verlorene Generation“ sei indes im Hinblick auf geologische Themen zum einen nicht belegbar, zum anderen wäre ein möglicher beschreibender Aussagegehalt oder enger beschreibender Bezug zu den in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen für die angesprochenen Verkehrskreise auch nicht ohne gedankliche Zwischenschritte erkennbar bzw. herstellbar. Zum Volltext des Beschlusses: (mehr …)