IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 21. März 2014

    LG Ulm, Urteil vom 22.11.2013, Az. 10 O 105/13
    § 3 UWG, § 5a Abs. 2 und 3 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG

    Das LG Ulm hat entschieden, dass bei einer Werbung per Zeitungsanzeige, welche die angebotenen Leistungen so deutlich vorstelle, dass der Verbraucher in der Lage sei, sich für den Kauf des angebotenen Produkts (hier: Reise) zu entscheiden, die vollständige Identität des werbenden Unternehmens angegeben werden muss. Die Angabe einer Internetseite und Telefonnummer ersetze diese Angaben nicht. Zu den zu tätigenden Angaben gehöre auch die Rechtsform des Unternehmens. Die Angabe „Hotel S.“ erfülle diese Voraussetzung nicht. Der Unternehmer müsse bei einer Geschäftsbezeichnung ohne Rechtsformzusatz jedenfalls den Hinweis „Einzelkaufmann“ oder „Kaufmann“ angeben sowie den Inhaber benennen. Zitat:

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  • veröffentlicht am 21. Januar 2013

    VG Karlsruhe, Urteil vom 25.07.2012, Az. 5 K 3496/10
    § 4 Abs. 2 S. 2 JMStV, § 14 Abs. 5 Satz 3 JMStV, § 20 Abs. 1, 4 JMStV, § 184 StGB, § 59 Abs. 3 RStV

    Das VG Karlsruhe hat entschieden, dass ein Domaininhaber für den Inhalt verlinkter pornographischer Seiten haftet. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 10. Dezember 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamm, Urteil vom 29.09.2009, Az. 4 U 102/09
    Art. 15 Abs. 1 GGV, § 14 Abs. 1 GGV

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Mitarbeit an einem Design (hier: Roller), die sich auf die rein technische Ebene beschränkt, nicht zu einer Mitinhaberschaft am später angemeldeten Geschmacksmuster führt. Vorliegend habe die Beklagte eigene Vorstellungen insbesondere im Hinblick auf die technischen Bedienungsteile in die gestalterische Entwicklung im Hinblick auf Machbarkeit und Marktgängigkeit der Modelle eingebracht. Dies genüge jedoch nicht für die Annahme eines wesentlichen Gestaltungsbeitrags. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 26. März 2012

    OLG Hamm, Urteil vom 24.01.2012, Az. I-4 U 129/11
    § 8 UWG, § 5 Abs. 1 UWG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Werbung eines Unternehmens mit „Wir feiern 5 Jahre Nailsdepot nicht irreführend ist, wenn das Unternehmen tatsächlich schon 7 Jahre besteht. Eine Alterswerbung könne lediglich deshalb zur Irreführung des Verbrauchers führen, weil mit einem gewissen Alter ein gewisses Maß an Wertschätzung und Zuverlässigkeit verbunden werde und Altersangaben je nach Ausmaß eine versteckte Qualitätsbehauptung enthielten. Demzufolge sei unter dem Aspekt der Alterswerbung unbeachtlich, wenn eine Werbung ein geringeres als das tatsächliche Alter zum Ausdruck bringe. Ebenso liege keine Täuschung des Verkehrs vor, wenn innerhalb der letzten 5 Jahre der Inhaber gewechselt habe, sofern ansonsten Unternehmenskontinuität (hier: Produktpalette, Ladenlokal, Mehrzahl des Personals) bestehe. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 14. Februar 2012

    BGH, Beschluss vom 17.08.2011, Az. I ZB 98/10
    § 7 MarkenG, § 53 Abs. 3 MarkenG

    Der BGH hat entschieden, dass im Verfahren der Markenlöschung nach § 53 MarkenG wegen Verfalls die tatsächliche Inhaberschaft nicht zu prüfen ist. Die Prüfung sei beschränkt darauf, ob der eingetragene Inhaber der Marke innerhalb der gesetzten Frist Widerspruch gegen die Löschung erhoben habe oder nicht. Das Deutsche Patent- und Markenamt sei hingegen nicht verpflichtet, von Amts wegen der Frage nachzugehen, ob das Markenrecht auf einen Dritten übergegangen sei und ob die als Inhaberin eingetragene Kommanditgesellschaft noch existiere. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 28. Dezember 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Hamburg, Beschluss vom 25.11.2010, Az. 310 O 433/10
    § 97 Abs. 2 UrhG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass der Inhaber eines Internetcafés für Urheberrechtsverletzungen seiner Kunden haftet, welche diese bei Nutzung des Café-eigenen, nicht hinreichend geschützten Internet-Zugangs begehen. Die Kammer erachtete eine Port-Sperrung für erforderlich. In der Vergangenheit hatte bereits die Café-Kette Woyton in Ansehung ihrer Störerhaftung und mangels probater Schutzmöglichkeiten ihre lokalen WLAN-Internetanschlüsse in Düsseldorf für Kunden gesperrt.

  • veröffentlicht am 13. Dezember 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtEuGH, Beschluss vom 28.10.2010, Az. C-449/09
    Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung – Marken – Richtlinie 89/104/EWG

    Der EuGH hat entschieden, dass der Markeninhaber einem ohne seine Zustimmung erfolgten ersten Inverkehrbringen von Originalwaren dieser Marke im Europäischen Wirtschaftsraum widersprechen kann. Der Erschöpfungsgrundsatz greife beim ersten Inverkehrbringen nicht. Wenn somit Waren einer Marke nicht früher vom Inhaber dieser Marke oder mit seiner Zustimmung im EWR in den Verkehr gebracht wurden, gewähre Art. 5 der Richtlinie 89/104 diesem Inhaber ein ausschließliches Recht, das es ihm u. a. gestatte, Dritten zu verbieten, diese Waren einzuführen, anzubieten, in den Verkehr zu bringen oder zu den genannten Zwecken zu besitzen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 28. Juni 2010

    LG München I, Beschluss vom 08.02.2010, Az. 13 T 24151/09
    §§ 6 Abs. 3; 13; 13a UKlaG

    Das LG München I hat zu der Frage Stellung genommen, welches Gericht für eine Auskunftsklage nach § 13 UKlaG zuständig sei. Die Klägerin, eine Rechtsanwaltsgesellschaft, nahm die Beklagte mit Klageschrift vom 25.06.2009 vor dem AG München nach dem Erhalt unerwünschter hier E-Mail-Werbung aus § 13a UKIaG auf Auskunftserteilung über den Inhaber der E-Mail-Adresse autoex1@gmx.de in Anspruch. Die Beklagte rügte zunächst die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts. Sie wandte neben dem Fehlen der Anspruchsvoraussetzungen außerdem ein, dass dem Auskunftsanspruch der Grundsatz von Treu und Glauben entgegenstehe, da die Klägerin die begehrten Angaben auch anderweitig hätte erlangen können. Die Beklagte führte schließlich aus, dass die fraglichen Angaben im übrigen ganz offensichtlich nicht zu einem „Beteiligten“ am Telekommunikationsverkehr im Sinne der §§ 13, 13a UKlaG führten, da die fragliche E-Mail-Adresse bei der Beklagten registriert sei auf „Herr ewa awe …„. Da es sich somit offensichtlich um gefälschte Angaben handele, liege kein „Beteiligter“ an Telekommunikationsleistungen vor, über den Auskunft verlangt werde; sodass die Tatbestandsvoraussetzungen nicht erfüllt seien. Hierzu führte die Kammer aus: (mehr …)

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