Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Bonn: Auktionsabbruch bei eBay wegen eines Sachmangels zulässig – Keine Verpflichtung gegenüber Höchstbietendemveröffentlicht am 16. Juli 2012
LG Bonn, Urteil vom 05.06.2012, Az. 18 O 314/11
§ 280 Abs. 1, 3 BGB, § 281 BGB, § 311a Abs. 2 BGBDas LG Bonn hat entschieden, dass der Abbruch einer Auktion auf der Handelsplattform eBay zulässig ist, wenn dem Verkäufer ein ihm bis dahin ohne sein Verschulden nicht bekannter Sachmangel auffällt (hier: diverse Schäden bei Gebraucht-Pkw). Eine Verpflichtung gegenüber dem zu diesem Zeitpunkt Höchstbietenden auf Erfüllung oder Schadensersatz bestehe nicht, da kein Schuldverhältnis zustande gekommen sei. Dies ergebe sich aus den eBay-Bestimmungen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Bonn: Handeln unter fremdem eBay-Account – Eigengeschäft des Handelnden oder Verpflichtung des Accountinhabers?veröffentlicht am 24. April 2012
LG Bonn, Urteil vom 28.03.2012, Az. 5 S 205/11
§ 133 BGB, § 157 BGB, § 164 ff. BGB, § 433 BGBDas LG Bonn hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, wer Vertragspartner eines über eine Internethandelsplattform abgeschlossenen Geschäfts wird, wenn ein fremder (eBay-)Account für den Erwerb einer Ware genutzt wird. Dazu führte das Gericht aus, dass es für die Frage, ob bei einem Handeln unter fremdem Namen ein Geschäft des Namensinhabers oder ein Eigengeschäft des Handelnden vorliege, es auf den Empfängerhorizont des anderen Vertragsteils ankomme. Bei einer Internet-Plattform wie eBay müsse sich der Verkäufer auf die abrufbaren Daten des Käufers (= Daten des Accountinhabers) verlassen, die Annahme eines Eigengeschäfts des tatsächlich Handelnden komme mangels Erkennbarkeit der abweichenden Identität regelmäßig nicht in Betracht. Vorliegend sei jedoch, abweichend vom Regelfall, eine Barzahlung bei Abholung vereinbart worden, so dass aus der Perspektive des Verkäufers derjenige Vertragspartner werden solle, der im Rahmen der Abwicklung des Rechtsgeschäfts durch Übergabe des Kaufpreises und Entgegennahme des Kaufgegenstandes erkennbar als Käufer auftrete. Dies gelte jedenfalls solange, wie der tatsächlich Handelnde sich nicht abweichend hiervon als Vertreter eines anderen geriere. Letzteres traf im zu entscheidenden Fall nicht zu, so dass der wegen eines Sachmangels klagende Käufer, der den Account seiner Freundin genutzt hatte, tatsächlich Vertragspartner der Verkäufers geworden sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Detmold: Vorzeitiger Abbruch einer Internetauktion führt zum Erwerb des Höchstbietendenveröffentlicht am 15. März 2012
LG Detmold, Urteil vom 14.03.2012, Az. 10 S 163/11
§ 433 BGB, § 119 BGBDas LG Detmold hat nach einem Bericht von heise online entschieden, dass der Abbruch einer Internetauktion, auf welche bereits Gebote abgegeben wurden, dazu führt, dass der zum Zeitpunkt der Abbruchs Höchstbietende die Ware zum von ihm gebotenen Preis erwirbt. Vorliegend hatte der Anbieter ein Wohnmobil (Wert: ca. 2.000,00 EUR) zum Startpreis von einem Euro angeboten, am nächsten Tag jedoch die Auktion abgebrochen, um das Gefährt anderweitig zu verkaufen. Zu diesem Zeitpunkt lag das Gebot bei 56,00 EUR. Zu diesem Preis erwarb nach Auffassung des Gerichts der Höchstbietende auch das Gefährt. Bei Internetauktionen könne der Anbieter einen Verkauf weit unter Wert gerade nicht durch Abbruch der Versteigerung verhindern. Mit dem Angebot gehe das Einverständnis des Verkäufers einher, das höchste wirksam abgegebene Kaufangebot anzunehmen. Es entspräche nicht dem Wesen einer „Versteigerung“, wenn diese nur bei einem angemessenen Preis gültig wäre. Ähnlich entschieden bereits das AG Nürtigen (hier) und das OLG Köln (hier). Zum berechtigten vorzeitigen Auktionsabbruch äußerte sich das AG Hamm (hier).