IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 6. August 2015

    LG Landshut, Urteil vom 29.06.2015, Az. 72 O 3510/14
    § 21a Abs. 3 VTabakG, § 21a Abs. 4 VTabakG; § 4 Nr. 11 UWG

    Das LG Landshut hat entschieden, dass auf der Unternehmenswebseite eines Tabakherstellers keine Darstellung rauchender Menschen gezeigt werden darf. Dies falle – auch wenn auf der Seite kein Verkauf stattfinde – unter das Tabakwerbeverbot, da die Darstellung lässiger, rauchender Menschen indirekt der Verkaufsförderung der Unternehmensprodukte diene. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 30. Juni 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammHess. VGH, Urteil vom 07.05.2015, Az. 8 A 256/14
    § 20 Abs. 3 JMStV

    Der Hess. VGH hat entschieden, dass eine Fernsehsendung, die durch einen hohen Aktualitätsbezug gekennzeichnet ist (z.B. Nachrichten), nicht gegenüber der Freiwilligen Selbstkontrolle vorab vorlagefähig ist, weil der erforderliche zeitliche Vorlauf vor Ausstrahlung nicht vorhanden ist. Dies gelte auch für eine Sendung wie „Big Brother“, da eine vorherige Kontrolle und verzögerte Ausstrahlung letztere überflüssig mache. Bevor in einem solchen Fall aufsichtsrechtliche Maßnahmen getroffen werden, müsse sich aber die FSF (Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen) als Einrichtung der FSK jedenfalls mit der Sendung befassen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 6. August 2014

    VG Hamburg, Urteil vom 21.08.2013, Az. 9 K 507/11
    § 37 Abs. 5 RdFunkStVtr HA vom 01.09.2008, § 3 Abs. 2 Nr. 2 JMStVtr, § 444 ZPO

    Das VG Hamburg hat entschieden, dass der Begriff des „Anbieters von Telemedien“ im Sinne des Jugendmedienschutzstaatsvertrages weit auszulegen ist. Entscheidend für die Annahme der Anbietereigenschaft sei, ob der Betroffene Einfluss auf Einzelheiten der inhaltlichen Gestaltung der Internetseite habe. Dabei genüge die Möglichkeit zur Einflussnahme auf den Inhalt des Angebots; nicht erforderlich sei dagegen, dass sämtliche Teile des Angebots vom Anbieter auch selbst gestaltet worden wären. Unter diesen weiten Anbieterbegriff fielen auch Domaininhaber. Denn ein Domaininhaber habe sowohl eine rechtliche als auch eine tatsächliche Möglichkeit der Einflussnahme auf die inhaltliche Gestaltung des unter seiner Domain betriebenen Internetangebots. Zum anderen seien auch die im Impressum einer Internetseite genannten Personen als Anbieter anzusehen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. Juli 2013

    VG Köln, Urteil vom 04.07.2013, Az 13 K 7107/11
    § 18 Abs. 2 Nr. 3 und 4 JSchG, § 24 Abs. 5 JSchG, § 3 Nr. 2 IFG

    Das VG Köln hat entschieden, dass auch nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) kein Anspruch gegen die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) auf Übersendung der aktuellen Liste jugendgefährdender Medien (Teile C und D) besteht. Gemäß § 3 Nr. 2 IFG besteht kein Anspruch auf Informationszugang, wenn das Bekanntwerden die öffentliche Sicherheit gefährden kann. Angesichts der Tatsache, dass die geltende Rechtsordnung in § 18 Abs. 2 Nm. 3 und 4 JSchG normiere, dass die Teile C und D der Liste jugendgefährdender Medien, in die der Kläger Einsichtnahme begehre, nichtöffentlich zu führen seien, würde diese verletzt, wenn die BPjM gegen die genannten Regelungen verstieße, indem sie dem Kläger die bewussten Listenteile zugänglich und damit öffentlich mache. Geklagt hatte ein Rechtsanwalt, dessen Tätigkeitsschwerpunkt u.a. im Jugendschutzrecht lag. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 30. Mai 2013

    VG Gießen, Beschluss vom 29.04.2013, Az. 8 L 326/13.GI
    § 35 GewO; § 10 JuSchG

    Das VG Gießen hat entschieden, dass einem Gewerbetreibenden nach mehrfachem Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz (hier: Abgabe von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche) das Gewerbe behördlich untersagt werden kann. Diese Maßnahme sei nicht unverhältnismäßig, wenn die Verstöße über einen längeren Zeitraum und trotz Erhalts bereits mehrerer Bußgeldbescheide fortgeführt würden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 11. Februar 2013

    BGH, Urteil vom 18.10.2007, Az. I ZR 102/05
    § 7 Abs. 1 TMG; § 3 UWG, 4 Nr. 11 UWG; § 3 Abs. 2 Nr. 3 JMStV, § 4 Abs. 2 JMStV

    Der BGH hat in diesem älteren Urteil entschieden, dass es den jugendschutzrechtlichen Anforderungen auch dann nicht genügt, wenn der Zugriff Jugendlicher auf pornographische Internet-Angebote erst nach Eingabe einer Personal- oder Reisepassnummer möglich ist. Auch wenn zusätzlich eine Kontobewegung erforderlich sei oder eine Postleitzahl abgefragt werde, genügt ein solches System den gesetzlichen Anforderungen nicht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 6. Dezember 2012

    OLG Naumburg, Beschluss vom 13.09.2012, Az. 2 Ss (Bz) 83/12
    § 9 Abs. 1 JuSchG, § 10 Abs. 1 JuSchG, § 28 Abs. 1 Nr. 10 und 12 JuSchG, § 28 Abs. 4 JuSchG

    Das OLG Naumburg hat entschieden, dass ein Tankstellenbetreiber nur dann zu einer Geldbuße wegen unerlaubter Abgabe von alkoholischen Getränken und Tabakwaren an Jugendliche verurteilt werden kann, wenn der Käufer (hier ein Testkäufer) entweder tatsächlich so aussieht, als sei er noch nicht 18 Jahre alt, oder ein Zweifelsfall vorliegt, so dass das Lebensalter zu überprüfen ist. Im vorliegenden Fall zeigte sich der Senat „befremdet“, dass die Ordnungsbehörde einen Testkäufer eingesetzt hatte, dessen äußeres Erscheinungsbild demjenigen eines über 20jährigen entsprach. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 5. Oktober 2012

    VGH Hessen, Urteil vom 03.03.2011, Az. 8 A 2423/09
    § 14 Abs. 3 GlSpielG HE

    Der VGH Hessen hat entschieden, dass die Vermittlung von Glücksspielen mit Hilfe von Mobiltelefonen (hier: Lotto per SMS) nicht erlaubnisfähig ist. Dies sei jedenfalls dann der Fall, wenn keine wirksamen Vorkehrungen zur Gewährleistung von Jugendschutz (Alterskontrolle bei Abschluss des Spielvertrags) und Suchtprävention getroffen werden könnten. Nach den Ausführungen des Gerichts habe die Klägerin vorliegend verkannt, dass bei den von ihr konzipierten Spielvarianten Alterskontrollen allenfalls bei der Ausgabe der Spielkarten und Guthabenbelege stattfinden könnten, nicht aber bei der Kontaktaufnahme mit der Spielvermittlerin mittels Mobiltelefon, also dem eigentlichen Vertragsabschluss, der sich in völliger Anonymität und außerhalb jeglicher Kontrolle abspiele. Der Vertragsabschluss erfolge zu beliebigen Zeiten von einem vom Spieler gewählten Ort aus und außerhalb jeglicher sozialer Kontrolle, so dass der Umgehung des Verbots der Teilnahme Minderjähriger Tür und Tor geöffnet seien. Auch die angedachte Vermittlung von Glücksspielen über Zigarettenautomaten biete Raum für Missbrauch, da diese auch mit geliehener Bankkarte bedient werden könnten. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 11. August 2011

    Gemäß § 5 Abs. 1 JMStV haben Anbieter „Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, verbreiten oder zugänglich machen, … dafür Sorge zu tragen, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufen sie üblicherweise nicht wahrnehmen.“ Der jeweilige Anbieter kann dieser Pflicht u.a. dadurch entsprechen, dass er durch technische oder sonstige Mittel die Wahrnehmung des Angebots durch Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe unmöglich macht oder wesentlich erschwert (§ 5 Abs. 3 Nr. 1 JMStV). Der Anbieter von Telemedien kann den Anforderungen nach § 5 Abs. 3 Nr. 1 dadurch genügen, dass „Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen zu beeinträchtigen, für ein als geeignet anerkanntes Jugendschutzprogramm programmiert werden oder dass es ihnen vorgeschaltet wird“ (§ 11 Abs. 1 JMStV). (mehr …)

  • veröffentlicht am 6. Oktober 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Hanau, Urteil vom 14.09.2010, Az. 6 O 104/10 §§ 3, 4 Nr. 11 UWG iV.m. § 9 Abs. 1 Nr. 2 JuSchuG

    Das LG Hanau hat einen Antrag des Vereins pro Verbraucherschutz e.V. auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen. Im vorliegenden Fall sollte dem Pächter einer Tankstelle ein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz, der gleichzeitig ein Wettbewerbsverstoß ist, nachgewiesen werden. Zu diesem Zweck beauftragte der Verein einen Jugendlichen (17-jährig) zum Erwerb eines alkoholhaltigen Getränks in der Tankstelle unter Aufsicht einer erwachsenen Begleitperson. Der Alkohol wurde dem Testkäufer ohne Prüfung eines Ausweises ausgehändigt. Zum Nachweis eines Wettbewerbsverstoßes ließ das Gericht den durchgeführten Testkauf jedoch nicht gelten und lehnte den Erlass einer einstweiligen Verfügung ab. Die mit dem Testkauf gewonnenen Ergebnisse seien nicht verwertbar. Es sei anerkannt, dass Testmaßen unlauter seien, wenn keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine begangene oder bevorstehende Verletzung vorlägen und der Tester vielmehr lediglich die Absicht verfolge, mit verwerflichen Mitteln, insb. mit strafbaren oder rechtswidrigen Handlungen oder besonderen Verführungskünsten auf einen Wettbewerbsverstoß hinzuwirken. Eine Wiederholungs- oder Erstbegehungsgefahr des Tankstellenpächters hinsichtlich Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz sei bei Außerachtlassung des Testkaufes nicht erkennbar. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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