Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Der isolierte Verkauf von CoAs (Certificates of Authenticity) ist unzulässigveröffentlicht am 2. April 2014
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 30.01.2014, Az. 11 W 34/12
§ 14 MarkenG, § 24 MarkenG; § 69c Nr. 1 UrhG, § 97 UrhG
Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass der isolierte Verkauf von zu Computerprogrammen gehörenden CoAs gegen Kennzeichenrechte verstößt und damit unzulässig ist, soweit dem Vertreiber nicht ein Recht zur Lizenzerteilung eingeräumt wurde. Bei der Weitergabe einer CoA handele es sich um eine Vervielfältigungshandlung, da dem Käufer dadurch die Installation des Programmes ermöglicht werde. Dieses Vervielfältigungsrecht sei dem Vertreiber von der Rechtsinhaberin nicht eingeräumt worden, Erschöpfung liege ebenfalls nicht vor. Zum Volltext der Entscheidung: - LG Köln: Urheberrechtshinweis für fremde Fotos ist auf Einbindungsseite und Foto selbst erforderlich / Pixelioveröffentlicht am 6. Februar 2014
LG Köln, Urteil vom 30.01.2014, Az. 14 O 427/13 – nicht mehr bestandskräftig
§ 13 S. 2 UrhG, § 19a UrhG, § 97 Abs. 1 UrhGDas LG Köln hat entschieden, dass Bilder, die über die Bilddatenbank pixelio.de bezogen werden, sowohl auf der Artikelseite, auf welcher das betreffende Bild verwendet wird, als auch unmittelbar in dem Bild selbst einen Urheberrechtsvermerk aufweisen müssen. Ein Quellenhinweis unterhalb des streitgegenständlichen Web-Artikels reichte der Kammer nicht aus. Sie geht insoweit von verschiedenen Verwendungen aus, die jeweils (!) einen Urheberrechtsvermerk benötigten. Es sei nicht danach zu entscheiden, ob man jeden URL als eigenständige Internetseite oder lediglich als Unterseite bzw. als Einbettung einordnen mag. Denn jeder URL könne individuell und unabhängig von anderen URL gesondert aufgerufen und entsprechend eingestellte Bilder mittels der Bildersuche bei Internetsuchmaschinen aufgefunden werden. Hinweis: Die Auffassung des LG Köln wurde selbst von den Betreibern der Plattform pixelio.de nicht geteilt (hier). Das Urteil hat mittlerweile keinen Bestand mehr. Nachdem das OLG Köln (Az. 6 U 25/14) in der Berufungsverhandlung darauf hinwies, dass es sowohl an einer Dringlichkeit als auch an einem Unterlassungsanspruch fehle, nahm der klagende Fotograf den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück. Ein Urteil mit Begründung erging aus diesem Grund nicht mehr. Zum Volltext der erstinstanzlichen Fehlentscheidung:
- OLG Celle: Klebefähnchen am Kabel ist für „dauerhafte Kennzeichnung“ nach § 7 ElektroG nicht ausreichend / Dauerhaftigkeitveröffentlicht am 11. Dezember 2013
OLG Celle, Urteil vom 21.11.2013, 13 U 84/13 – nicht rechtskräftig
§ 7 Satz 1 ElektroG, § 4 Nr. 11 UWG, § 12 Abs. 1 S.2 UWGDas OLG Celle hat entschieden, dass ein Wettbewerbsverstoß vorliegt, wenn entgegen § 7 ElektroG ein Kopfhörer lediglich mit einem Informations-Klebefähnchen am Kabel gekennzeichnet wird. Die erforderliche Dauerhaftigkeit einer Kennzeichnung sei nur dann gegeben, wenn die Kennzeichnung ein Mindestmaß an Unzerstörbarkeit besitze, was jedenfalls dann nicht der Fall sei, wenn die Kennzeichnung – wie vorliegend – ohne nennenswerte Schwierigkeiten, insbesondere ohne die Gefahr einer Beschädigung des Produktes selbst, durch einen einfachen Schnitt mit einer Schere vom Produkt entfernt werden könne. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Köln: Der Prozentanteil eines Lebensmittel-Inhaltsstoffs ist auch dann anzugeben, wenn das Produkt fast ausschließlich aus diesem Inhaltsstoff bestehtveröffentlicht am 4. Oktober 2013
OLG Köln, Urteil vom 23.08.2013, Az. 6 U 41/13
§ 4 Nr. 11 UWG; § 8LMKV
Das OLG Köln hat entschieden, dass die Inhaltsstoffe eines Lebens- oder Nahrungsergänzungsmittels auch dann in Prozent anzugeben sind, wenn das Mittel fast ausschließlich aus einem Stoff besteht. Ausnahmen nach der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung gebe es nur für Produkte, die zu 100% aus einem Stoff bestünden. Zwar werde auch die Auffassung vertreten, dass bei sog. „Quasi-Mono-Produkten“, d.h. Produkten, die zu mehr als 90% aus einem Stoff bestehen, die Prozentangabe nicht notwendig sei, vorliegend habe das streitgegenständliche Produkt jedoch nur zu 88% aus dem Stoff AAKG bestanden, so dass nach keiner Auffassung die Angabepflicht entfalle. Zum Volltext der Entscheidung: - BGH: Die falsche Aufbringung eines Etiketts mit der Mindesthaltbarkeit ist ein wettbewerbsrechtlicher Verstoßveröffentlicht am 10. Juni 2013
BGH, Urteil vom 22.11.2012, Az. I ZR 72/11
Art. 34 AEUV; Art. 9 Abs. 1 GMV, Art. 13 Abs. 2 GMV; § 4 Nr. 11 UWG; § 3 LMKV, § 7 Abs. 2 LMKV; § 5 Abs. 7 NKV; § 53 Abs. 1 S. 1 LFGB, § 54 Abs. 1 LFGBDer BGH hat entschieden, dass ein entgegen den Vorschriften zur Kennzeichnung von Lebensmitteln aufgebrachtes oder beschriftetes Etikett zum Mindesthaltbarkeitsdatum einen wettbewerbsrechtlichen Verstoß darstellt. Die Angabe „Mindestens haltbar bis Ende: siehe Packung …“ genüge nicht den Anforderungen, da genau angegeben werden müsse, auf welcher Verpackungsseite das Datum zu finden sei. Des Weiteren müsse der Hinweis in deutscher Sprache gehalten sein, da nicht davon auszugehen sei, dass der inländische Verbraucher einen fremdsprachlichen Hinweis (hier: italienisch) ohne Weiteres verstehe. Schließlich könne durch die Aufbringung der Etiketten durch den Vertreiber (schief und teilweise die Marke des Herstellers verdeckend) auch eine Rufschädigung gegenüber dem Markeninhaber vorliegen, da die Aufmachung schlampig wirke. Zum Volltext der Entscheidung:
- KG Berlin: Ein in einer Musterküche eingebauter Backofen muss nach der EnVKV gekennzeichnet werdenveröffentlicht am 22. Mai 2013
KG Berlin, Urteil vom 30.04.2013, Az. 5 U 35/12
§ 339 S. 2 BGB, § 3 Abs. 1 Nr. 2 Halbs. 1 EnVKV 2004Das KG Berlin hat entschieden, dass ein Backofen, der Teil einer Musterküche war, bei nachfolgendem Verkauf gemäß der Energiekennzeichnungs-Verordnung gekennzeichnet werden muss. Durch den Anschluss und die Ausstellung des Geräts als Teil einer Musterküche werde dies nicht zum Gebrauchtgerät, für welches eine Kennzeichnungspflicht entfalle. Dies gelte selbstverständlich auch für die anderen in der Musterküche ausgestellten Geräte. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Das Kennzeichen „XVIII PLUS“ kann nicht als Herkunftshinweis für pornografische Erzeugnisse dienenveröffentlicht am 6. Mai 2013
BGH, Urteil vom 02.10.2012, Az. I ZR 37/10
§ 14 MarkenGDer BGH hat entschieden, dass die Kennzeichnung „XIII PLUS“ keine Unterscheidungskraft für pornografische Erzeugnisse, inbesondere Erotik-DVDs, hat. Der angesprochene Verkehr würde dies lediglich als Hinweis darauf verstehen, dass das Produkt nicht an unter 18-jährige abgegeben werden dürfe. Daran ändere auch die Darstellung in römischen Ziffern nichts. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamm: Keine Kennzeichnungspflicht von Haushaltsgeräten nach dem EnVKG, wenn es sich um eine reine Messeausstellung (ohne Verkauf) handeltveröffentlicht am 7. Dezember 2012
OLG Hamm, Hinweisbeschluss vom 30.10.2012, Az. I-4 U 108/12
§ 2 Nr. 16 EnVKG, § 3 Abs. 1 EnVKGDas OLG Hamm hat entschieden, dass Haushaltsgeräte auf Messen wie der internationalen Funkausstellung in Berlin (IFA), auf denen die Geräte nicht an Endverbraucher verkauft werden, nicht mit Angaben zum Energieverbrauch und zur Energieeffizienz gekennzeichnet werden müssen. Zur Pressemitteilung des Senats vom 05.12.2012: (mehr …)
- LG Wiesbaden: Kennzeichnung von Balsamico-Essig durch ein „Blättersystem“ nicht wegen Verstoßes gegen EU-Recht wettbewerbswidrig, wenn sie durch eine Kontrollbehörde ausdrücklich erlaubt wirdveröffentlicht am 3. August 2012
LG Wiesbaden, Urteil vom 30.03.2012, Az. 13 O 49/11
§ 4 Nr. 11 UWG; Anh. 2 Nr. 4.7 EGV 583/2009Das LG Wiesbaden hat entschieden, dass die Kennzeichnung von Essig-Produkten der Antragsgegnerin in der oberen linken Ecke des Etiketts mit einem sog. „Blättersystem“, dessen Skala von 1 bis 4 Blättern reicht, zulässig ist. Es diene dazu, den Verbraucher über die Merkmale der verschiedenen Produkte zu informieren, da es bei Balsamico Essig sehr unterschiedliche Qualitätsstufen zu stark abweichenden Preisen gebe. Der Ansicht der Antragstellerin, dass durch diese Kennzeichnung gegen eine EU-Verordnung verstoßen werde, nach der keine weiteren Zusätze auf den Flaschenetiketten, auch nicht in numerischer Form, zulässig seien, folgte das Gericht nicht, denn die Kennzeichnung sei durch die zuständige Kontrolleinrichtung (hier: CSQA, Italien) genehmigt worden. Daher komme ein Verstoß gegen § 4 Nr. 11 UWG nicht mehr in Betracht. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Auch ein Vorführwagen mit 500 km Laufleistung ist noch ein „neuer Personenkraftwagen“ im Sinne der Pkw-Energiekennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV)veröffentlicht am 18. Juni 2012
BGH, Urteil vom 21.12.2011, Az. I ZR 190/10
§ 4 Nr. 11 UWG, § 1 Abs. 1 Pkw-EnVKV, § 2 Nr. 1 Pkw-EnVKV, § 5 Abs. 1 Pkw-EnVKV, Art. 1 EU-RL 1999/94Der BGH hat entschieden, dass ein „neuer Personenkraftwagen“ im Sinne von § 2 Nr. 1 Pkw-EnVKV nicht nur dann vorliegt, wenn er unbenutzt ist. Vielmehr sei zu prüfen, ob es sich um ein Fahrzeug handele, welches „noch nicht zu einem anderen Zweck als dem des Weiterverkaufs oder der Auslieferung“ verkauft worden sei. Damit sei das Verständnis von einem neuen Personenkraftwagen an objektivierbaren Umständen auszurichten, aus denen sich ergebe, dass das betreffende Fahrzeug vom Händler alsbald veräußert werden soll. Eine kurzfristige Zwischennutzung des Personenkraftwagens im Betrieb des Händlers etwa als Vorführwagen sei damit nicht ausgeschlossen. Als objektiver Umstand eignet sich hierzu die Kilometerleistung des Fahrzeugs zum Zeitpunkt seines Angebots zum Verkauf. Biete ein Händler ein Fahrzeug mit einer geringen Kilometerleistung (bis 1.000 Kilometer) zum Verkauf an, sei im Allgemeinen davon auszugehen, dass er dieses Fahrzeug zum Zweck des Weiterverkaufs erworben habe. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)