IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 2. April 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 30.01.2014, Az. 11 W 34/12
    § 14 MarkenG, § 24 MarkenG; § 69c Nr. 1 UrhG, § 97 UrhG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass der isolierte Verkauf von zu Computerprogrammen gehörenden CoAs gegen Kennzeichenrechte verstößt und damit unzulässig ist, soweit dem Vertreiber nicht ein Recht zur Lizenzerteilung eingeräumt wurde. Bei der Weitergabe einer CoA handele es sich um eine Vervielfältigungshandlung, da dem Käufer dadurch die Installation des Programmes ermöglicht werde. Dieses Vervielfältigungsrecht sei dem Vertreiber von der Rechtsinhaberin nicht eingeräumt worden, Erschöpfung liege ebenfalls nicht vor. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 6. Februar 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Köln, Urteil vom 30.01.2014, Az. 14 O 427/13 – nicht mehr bestandskräftig
    § 13 S. 2 UrhG, § 19a UrhG, § 97 Abs. 1 UrhG

    Das LG Köln hat entschieden, dass Bilder, die über die Bilddatenbank pixelio.de bezogen werden, sowohl auf der Artikelseite, auf welcher das betreffende Bild verwendet wird, als auch unmittelbar in dem Bild selbst einen Urheberrechtsvermerk aufweisen müssen. Ein Quellenhinweis unterhalb des streitgegenständlichen Web-Artikels reichte der Kammer nicht aus. Sie geht insoweit von verschiedenen Verwendungen aus, die jeweils (!) einen Urheberrechtsvermerk benötigten. Es sei nicht danach zu entscheiden, ob man jeden URL als eigenständige Internetseite oder lediglich als Unterseite bzw. als Einbettung einordnen mag. Denn jeder URL könne individuell und unabhängig von anderen URL gesondert aufgerufen und entsprechend eingestellte Bilder mittels der Bildersuche bei Internetsuchmaschinen aufgefunden werden. Hinweis: Die Auffassung des LG Köln wurde selbst von den Betreibern der Plattform pixelio.de nicht geteilt (hier). Das Urteil hat mittlerweile keinen Bestand mehr. Nachdem das OLG Köln (Az. 6 U 25/14) in der Berufungsverhandlung darauf hinwies, dass es sowohl an einer Dringlichkeit als auch an einem Unterlassungsanspruch fehle, nahm der klagende Fotograf den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück. Ein Urteil mit Begründung erging aus diesem Grund nicht mehr. Zum Volltext der erstinstanzlichen Fehlentscheidung:

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  • veröffentlicht am 11. Dezember 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Celle, Urteil vom 21.11.2013, 13 U 84/13 – nicht rechtskräftig
    § 7 Satz 1 ElektroG, § 4 Nr. 11 UWG, § 12 Abs. 1 S.2 UWG

    Das OLG Celle hat entschieden, dass ein Wettbewerbsverstoß vorliegt, wenn entgegen § 7 ElektroG ein Kopfhörer lediglich mit einem Informations-Klebefähnchen am Kabel gekennzeichnet wird. Die erforderliche Dauerhaftigkeit einer Kennzeichnung sei nur dann gegeben, wenn die Kennzeichnung ein Mindestmaß an Unzerstörbarkeit besitze, was jedenfalls dann nicht der Fall sei, wenn die Kennzeichnung – wie vorliegend – ohne nennenswerte Schwierigkeiten, insbesondere ohne die Gefahr einer Beschädigung des Produktes selbst, durch einen einfachen Schnitt mit einer Schere vom Produkt entfernt werden könne. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 4. Oktober 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Köln, Urteil vom 23.08.2013, Az. 6 U 41/13
    § 4 Nr. 11 UWG; § 8LMKV

    Das OLG Köln hat entschieden, dass die Inhaltsstoffe eines Lebens- oder Nahrungsergänzungsmittels auch dann in Prozent anzugeben sind, wenn das Mittel fast ausschließlich aus einem Stoff besteht. Ausnahmen nach der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung gebe es nur für Produkte, die zu 100% aus einem Stoff bestünden. Zwar werde auch die Auffassung vertreten, dass bei sog. „Quasi-Mono-Produkten“, d.h. Produkten, die zu mehr als 90% aus einem Stoff bestehen, die Prozentangabe nicht notwendig sei, vorliegend habe das streitgegenständliche Produkt jedoch nur zu 88% aus dem Stoff AAKG bestanden, so dass nach keiner Auffassung die Angabepflicht entfalle. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 10. Juni 2013

    BGH, Urteil vom 22.11.2012, Az. I ZR 72/11
    Art. 34 AEUV; Art. 9 Abs. 1 GMV, Art. 13 Abs. 2 GMV; § 4 Nr. 11 UWG; § 3 LMKV, § 7 Abs. 2 LMKV; § 5 Abs. 7 NKV; § 53 Abs. 1 S. 1 LFGB, § 54 Abs. 1 LFGB

    Der BGH hat entschieden, dass ein entgegen den Vorschriften zur Kennzeichnung von Lebensmitteln aufgebrachtes oder beschriftetes Etikett zum Mindesthaltbarkeitsdatum einen wettbewerbsrechtlichen Verstoß darstellt. Die Angabe „Mindestens haltbar bis Ende: siehe Packung …“ genüge nicht den Anforderungen, da genau angegeben werden müsse, auf welcher Verpackungsseite das Datum zu finden sei. Des Weiteren müsse der Hinweis in deutscher Sprache gehalten sein, da nicht davon auszugehen sei, dass der inländische Verbraucher einen fremdsprachlichen Hinweis (hier: italienisch) ohne Weiteres verstehe. Schließlich könne durch die Aufbringung der Etiketten durch den Vertreiber (schief und teilweise die Marke des Herstellers verdeckend) auch eine Rufschädigung gegenüber dem Markeninhaber vorliegen, da die Aufmachung schlampig wirke. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 22. Mai 2013

    KG Berlin, Urteil vom 30.04.2013, Az. 5 U 35/12
    § 339 S. 2 BGB, § 3 Abs. 1 Nr. 2 Halbs. 1 EnVKV 2004

    Das KG Berlin hat entschieden, dass ein Backofen, der Teil einer Musterküche war, bei nachfolgendem Verkauf gemäß der Energiekennzeichnungs-Verordnung gekennzeichnet werden muss. Durch den Anschluss und die Ausstellung des Geräts als Teil einer Musterküche werde dies nicht zum Gebrauchtgerät, für welches eine Kennzeichnungspflicht entfalle. Dies gelte selbstverständlich auch für die anderen in der Musterküche ausgestellten Geräte. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 6. Mai 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 02.10.2012, Az. I ZR 37/10
    § 14 MarkenG

    Der BGH hat entschieden, dass die Kennzeichnung „XIII PLUS“ keine Unterscheidungskraft für pornografische Erzeugnisse, inbesondere Erotik-DVDs, hat. Der angesprochene Verkehr würde dies lediglich als Hinweis darauf verstehen, dass das Produkt nicht an unter 18-jährige abgegeben werden dürfe. Daran ändere auch die Darstellung in römischen Ziffern nichts. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 7. Dezember 2012

    OLG Hamm, Hinweisbeschluss vom 30.10.2012, Az. I-4 U 108/12
    § 2 Nr. 16 EnVKG, § 3 Abs. 1 EnVKG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass Haushaltsgeräte auf Messen wie der internationalen Funkausstellung in Berlin (IFA), auf denen die Geräte nicht an Endverbraucher verkauft werden, nicht mit Angaben zum Energieverbrauch und zur Energieeffizienz gekennzeichnet werden müssen. Zur Pressemitteilung des Senats vom 05.12.2012: (mehr …)

  • veröffentlicht am 3. August 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Wiesbaden, Urteil vom 30.03.2012, Az. 13 O 49/11
    § 4 Nr. 11 UWG; Anh. 2 Nr. 4.7 EGV 583/2009

    Das LG Wiesbaden hat entschieden, dass die Kennzeichnung von Essig-Produkten der Antragsgegnerin in der oberen linken Ecke des Etiketts mit einem sog. „Blättersystem“, dessen Skala von 1 bis 4 Blättern reicht, zulässig ist. Es diene dazu, den Verbraucher über die Merkmale der verschiedenen Produkte zu informieren, da es bei Balsamico Essig sehr unterschiedliche Qualitätsstufen zu stark abweichenden Preisen gebe. Der Ansicht der Antragstellerin, dass durch diese Kennzeichnung gegen eine EU-Verordnung verstoßen werde, nach der keine weiteren Zusätze auf den Flaschenetiketten, auch nicht in numerischer Form, zulässig seien, folgte das Gericht nicht, denn die Kennzeichnung sei durch die zuständige Kontrolleinrichtung (hier: CSQA, Italien) genehmigt worden. Daher komme ein Verstoß gegen § 4 Nr. 11 UWG nicht mehr in Betracht. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 18. Juni 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 21.12.2011, Az. I ZR 190/10
    § 4 Nr. 11 UWG, § 1 Abs. 1 Pkw-EnVKV, § 2 Nr. 1 Pkw-EnVKV, § 5 Abs. 1 Pkw-EnVKV, Art. 1 EU-RL 1999/94

    Der BGH hat entschieden, dass ein „neuer Personenkraftwagen“ im Sinne von § 2 Nr. 1 Pkw-EnVKV nicht nur dann vorliegt, wenn er unbenutzt ist. Vielmehr sei zu prüfen, ob es sich um ein Fahrzeug handele, welches „noch nicht zu einem anderen Zweck als dem des Weiterverkaufs oder der Auslieferung“ verkauft worden sei. Damit sei das Verständnis von einem neuen Personenkraftwagen an objektivierbaren Umständen auszurichten, aus denen sich ergebe, dass das betreffende Fahrzeug vom Händler alsbald veräußert werden soll. Eine kurzfristige Zwischennutzung des Personenkraftwagens im Betrieb des Händlers etwa als Vorführwagen sei damit nicht ausgeschlossen. Als objektiver Umstand eignet sich hierzu die Kilometerleistung des Fahrzeugs zum Zeitpunkt seines Angebots zum Verkauf. Biete ein Händler ein Fahrzeug mit einer geringen Kilometerleistung (bis 1.000 Kilometer) zum Verkauf an, sei im Allgemeinen davon auszugehen, dass er dieses Fahrzeug zum Zweck des Weiterverkaufs erworben habe. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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