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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 1. September 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamm, Urteil vom 23.08.2011, Az. I-4 U 67/11
    § 8 Abs.1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 7 UWG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt den Blogbeitrag eines Dritten veröffentlichen darf, in welchem die Tätigkeit einer konkurrierenden Kanzlei bzw. eines Rechtsanwalts derselben als „doppelmoralisch“ bezeichnet wird. Es handele sich im vorliegenden Zusammenhang um eine Kritik, die von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt sei und nicht um eine pauschale unlautere Herabsetzung. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 30. Januar 2015

    BGH, Urteil vom 16.12.2014, Az. VI ZR 39/14
    § 823 BGB Ah, § 824 BGB; Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 12 GG; Art. 8 Abs. 1 MRK, Art. 10 Abs. 1 MRK

    Der BGH hat entschieden, dass Kritik an einem Wirtschaftsunternehmen auch bei scharfer und überzogener Formulierung in der Regel von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt ist und nur unter engen Voraussetzungen als Schmähkritik zu bewerten ist. Ein allgemeiner Schutz vor abwertenden Meinungsäußerungen bestehe nicht. Für die Qualifizierung als Schmähkritik müsse hinzutreten, dass bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung des Betroffenen im Vordergrund stehe, der an den Pranger gestellt werden solle. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 14. November 2014

    OLG Köln, Beschluss vom 20.01.2014, Az. 15 W 1/14
    § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 S.2 BGB analog

    Das OLG Köln hat entschieden, dass für eine Bank, welche von dem ihr entgegen gebrachten Vertrauen ihrer Vertragspartner in den seriösen und redlichen Umgang mit ihren Kunden abhängig ist, die Aussage, sie habe einem Kunden über einen langen Zeitraum rechtswidrig erheblich zu hohe Kreditzinsen berechnet und damit überdies zu dessen geschäftlichem Niedergang beigetragen, einen ganz erheblichen Ansehensverlust und erheblich geschäftsschädigende Wirkungen bedeutet. Diese Beeinträchtigung, die sich aus der Identifizierung als ein solches sich unredlich verhaltendes Bankunternehmen ergebe, müsse die Bank auch unter Berücksichtigung des mit der Berichterstattung wahrgenommenen Informationsinteresses der Antragsgegnerin nicht hinnehmen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 10. November 2014

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 31.07.2014, Az. 6 U 74/14
    § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG, § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein kritischer Presse- oder Medienbeitrag über ein Unternehmen allein noch kein Wettbewerbsverhältnis zwischen dem Unternehmen und dem Presseorgan begründet, auch wenn sich beide an denselben Interessenkreis richten. Etwas anderes könne gelten, wenn das Presseorgan mit einem Konkurrenten des Unternehmens verflochten und nicht auszuschließen sei, dass wettbewerbsrechtliche Motive eine nicht untergeordnete Rolle spielten. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 2. September 2013

    BVerfG, Beschluss vom 24.07.2013, Az. 1 BvR 444/13
    Art. 5 Abs. 1 GG

    Das BVerfG hat entschieden, dass die Verleihung des „Denkzettels für strukturellen und systeminternen Rassismus“ im Jahre 2010 an das Rechtsamt einer Stadt von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt war. Zwar sei scharfe Kritik am Vorgehen des Rechtsamts im Umgang mit einem gehörlosen Flüchtlings geübt worden, es habe sich jedoch nicht um Schmähkritik oder – wie die Strafgerichte annahmen – um üble Nachrede gehandelt. Maßnahmen der öffentlichen Gewalt müssten ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen auch scharf kritisiert werden können. Dies gehöre zum Kernbereich der Meinungsfreiheit, weshalb deren Gewicht in diesem Zusammenhang besonders hoch zu veranschlagen sei. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 15. August 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 20.03.2012, Az. 2 Ss 329/11
    Art. 5 Abs. 1 GG; § 185 StGB, § 193 StGB

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Äußerung gegenüber einem Polizisten im Rahmen einer Personenkontrolle, dass dessen Vorgehen „an Methoden der SS“ erinnere, von der Meinungsfreiheit gedeckt ist und keine Beleidigung darstellt. Es sei entscheidend, dass sich die Kritik des Angeklagten in erster Linie gegen die angewendeten Maßnahmen gewendet habe, insbesondere die gezielte Auswahl der Person des Angeklagten mit dunkler Hautfarbe sowie die Aufforderung zur Vorlage eines Ausweises. Der Angeklagte habe daher das polizeiliche Vorgehen unter dem Schutz der Meinungsfreiheit einer kritischen Würdigung mit stark polemisierender Wortwahl unterziehen dürfen. Von einer persönlichen Beleidigung des Beamten habe der Angeklagte auch ausdrücklich Abstand genommen („dann sagen Sie doch, dass ich ein Nazi bin“ – „Nein, das sage ich nicht“). Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 24. August 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammDer Verband Digitale Wirtschaft Schleswig-Holstein e.V. (DiWiSH) hat die jüngste Warnung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD, hier) scharf kritisiert. Der Verband sieht laut eigener Pressemitteilung vom 22.08.2011 (hier) in der „Anti-Facebook-Kampagne von Dr. Thilo Weichert weitreichende negative Konsequenzen für Unternehmen in Schleswig-Holstein.“ Mit seinen Forderungen schieße Weichert „weit über das Ziel hinaus“ und schwäche die Vermarktungsmöglichkeiten schleswig-holsteinischer Unternehmer. Die DiWiSH beanstandet das Fehlen eines ehrlichen Abwägens datenschutzrechtlicher Bedenken mit dem Informationsinteresse der Bürger und dem Kommunikationsinteresse der Unternehmen: „Jeder Bürger hat die freie Entscheidung, ob er ein Facebook-Profil betreibt und einen Like-Button anklickt. Ich wünsche mir einen datenschutzrechtlich aufgeklärten Bürger und keine Datenschutzbestimmungen, die in dieser Form hanebüchen sind.“ so Sören Mohr, 1. Vorsitzender des Verbandes.

  • veröffentlicht am 1. Juni 2011

    OLG Köln, Urteil vom 30.05.2011, Az. 15 U 194/10
    §§ 1004, 823 Abs. 1 BGB

    Das OLG Köln hat entschieden, dass die Kritik an einem Geschäftsbetrieb eine Verletzung des Unternehmer-Persönlichkeitsrechts bedeuten kann. Dies ist allerdings für jeden Einzelfall zu prüfen, da grundsätzlich Kritik an Geschäftsbetrieben zulässig ist. Vorliegend hatte die Beklagte einen Artikel über die Klägerin, ein Restaurant, in einem Restaurantführer veröffentlicht. Dieser Artikel bestand im Wesentlichen aus subjektiven Wertungen („enttäuschend“, „leicht bitterer Nachgeschmack“, „ausdruckslos“ u.a.). Grundsätzlich sei zwar dem „Tester“ ein weiter Spielraum auch für die Darstellung negativer Beurteilungen zu setzen, selbst wenn diese geeignet seien, sich schädigend auf das beurteilte Unternehmen bzw. dessen gewerblichen Betrieb auszuwirken, es müsse aber im Rahmen einer Abwägung festgestellt werden, ob der Rahmen sachlich gerechtfertigter Kritik verlassen werde. Im Hinblick auf das vorliegend als ganz erheblich einzuordnende Ausmaß materieller und immaterieller Beeinträchtigungen, die der Klägerin auf Grund der Veröffentlichung der Kritik im Restaurantführer der Beklagten drohten, habe die Beklagte hohe Anforderungen an die Zuverlässigkeit der Testesserin, deren Bericht sie übernommen und verbreitet habe, hinsichtlich ihrer journalistischen Pflichterfüllung stellen müssen. Der einzige Besuch einer einzigen Testesserin rechtfertige im Hinblick auf die Folgen für die Klägerin nicht die Veröffentlichung des Berichts in der erschienenen Form. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 29. April 2011

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 24.02.2011, Az. 16 U 172/10
    §§ 22, 23 KUG; 823 Abs. 1, 1004 BGB

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Einwilligung zu einer Bildveröffentlichung bzw. einem Filmbeitrag nicht ohne Weiteres widerrufen werden kann. Für einen wirksamen Widerruf müsse ein wichtiger Grund vorliegen oder die innere Einstellung des Widerrufenden zu seinen Äußerungen (hier: Interview) müsse sich geändert haben. Auch bei einer Wandlung der Persönlichkeit sei ein Widerruf möglich. Lägen diese Fälle nicht vor, sei ein Widerruf nicht gerechtfertigt. Vorliegend sei der Grund der Widerrufs, dass der Kläger mit dem kritischen Inhalt des Fernsehberichts nicht einverstanden sei. Dies rechtfertige einen Widerruf jedoch gerade nicht, da niemand einen Anspruch darauf habe, von anderen so dargestellt zu werden, wie er sich selbst sieht oder gesehen werden möchte. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 8. Dezember 2010

    LG Lübeck, Urteil vom 28.10.2010, Az. 14 S 135/10
    §§ 1004, 823 BGB analog; Art. 5 Abs. 1 GG

    Das LG Lübeck hat entschieden, dass ein Politiker, der durch die Äußerungen eines Journalisten scharf angegriffen wurde, sich auch entsprechend „verteidigen“ darf. Der Journalist habe ein Wahlkampffoto des Politikers verfremdet und dessen Kopf als verzerrten Totenkopf dargestellt. Daraufhin habe der Politiker den Journalisten als „aus seiner Sicht psychisch krank“ bezeichnet. Dagegen wollte der Journalist gerichtlich vorgehen. Das Gericht war jedoch der Auffassung, dass eine gebotene Abwägung der Meinungsfreiheit mit dem Recht der persönlichen Ehre und dem öffentlichen Ansehen des Verfügungsklägers zu Lasten des Verfügungsklägers ausfalle. Insbesondere sei die beanstandete Äußerung in dem Gesamtzusammenhang zu beurteilen, in dem sie gefallen sei und dürfe nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst werden. Die beanstandeten Äußerungen seien mit konkretem Bezug zu dem vorher veröffentlichten Foto getätigt worden und aus Gründen des Ehrschutzes nicht zu beanstanden. Das Gericht führte aus:

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