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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 30. November 2010

    LG Hamburg, Urteil vom 11.10.2010, Az. 325 O 85/10
    §§ 823, 1004 BGB (analog) i.V.m. §§ 185, 186 StGB und §§ 823, 1004 BGB (analog)

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass die auf einer Internetseite geübte Kritik an einer so genannten TV-Call-In-Show – einer Fernsehsendung, in der Zuschauer anrufen können, um Gewinne zu erhalten – zulässig ist, wenn es sich um wahre Tatsachenbehauptungen handelt. Die Aussage, dass Umschläge mit Rätsellösungen im Lauf einer Sendung verschwinden würden, sowie eine Reihe weiterer Anschuldigungen seien nicht rechtswidrig, wenn diese durch entsprechenden Sachvortrag sowie einen Mitschnitt der betreffenden Sendung(en) bewiesen werden könnten. Ausgehend davon, dass die Lösungsumschläge vom Zuschauer unbeobachtet zeitweise verschwänden bzw. den Platz wechselten, ist die mit der in dem Antrag zu 1.1.b) bezeichneten Äußerung gestellte Frage „Wenn bei xxx alles fair und transparent zugeht, wie kann es dann sein, dass Lösungsumschläge mitten in der Sendung plötzlich verschwinden,…“ zulässig. Zwar werde damit in Frage gestellt, dass es in den Sendungen fair und transparent zugehe. Für diese als Meinungsäußerung zu qualifizierende Äußerung gebe es aber hinreichend sachliche Anknüpfungspunkte. Denn wenn Lösungsumschläge „verschwänden“ bzw. den Platz wechselten, ohne dass der Zuschauer nachvollziehen könne, wie es dazu gekommen sei, so sei dies jedenfalls eine nichttransparente Spielgestaltung, und es dürfe im Hinblick darauf auch in Frage gestellt werden, ob die Spielgestaltung tatsächlich fair sei.

  • veröffentlicht am 28. Juli 2010

    AG Düsseldorf, Urteil vom 15.07.2010, Az. 54 C 984/10
    § 823 Abs. 1 BGB; Art. 2 Abs. 1 Satz 1 GG

    Das AG Düsseldorf hat entschieden, dass sog. Berufskläger – also Aktionäre, die mit (dem Angebot der Rücknahme von) Unterlassungsklagen Aktiengesellschaften zur Vornahme bestimmter Handlungen erpressen – als „Schmeißfliegen“ bezeichnet werden dürfen. Die Klage eines Berufsklägers auf Zahlung von Schmerzensgeld wurde zurückgewiesen. Die Bezeichnung liege noch innerhalb der Grenzen der Meinungsfreiheit. Zwar liege eine Überschreitung regelmäßig dann vor, wenn die Äußerung die Grenzen zur Schmähkritik überschreite. Allerdings sei nach Auffassung des Gerichts eine solche Schmähkritik mit der Bezeichnung „Schmeißfliege“ nicht gegeben, sondern stelle vielmehr noch ein Werturteil dar, welches von Elementen der Stellungnahme und des Dafür- und Dagegenhaltens geprägt sei (BVerfG, Beschluss vom 22.07.82, Az. 1 BVR 1376/79). In dieser Abwägung seien alle Umstände des Einzelfalles einzubeziehen. Zunächst könnte das Gericht in der streitgegenständlichen Bezeichnung eine Formalbeleidigung nicht erkennen. Vorliegend habe der Redakteur der Beklagten mit seinem Artikel den Versuch unternommen, seinen Lesern seine kritische und ablehnende Einstellung gegenüber Berufsklägern zu vermitteln und zu verdeutlichen. (mehr …)

  • veröffentlicht am 18. Juli 2010

    Die Verbraucherzentrale Hamburg hat den am 01.07.2010 aufgenommenen Lebensmittelhandel bei Amazon massiv kritisiert.  Das Angebot leide „unter Kinderkrankheiten“ und sei „noch keine Alternative zum Supermarkteinkauf“. Unter anderem seien die Versandkosten unverhältnismäßig hoch, da meist nicht von Amazon direkt geliefert werde, sondern von sechzig möglichen Partnershops, für die jeweils gesondert Versandkosten anfielen. Bei einem exemplarischen Einkauf eines typischen Singles seien die Artikel auf fünf Partnerhändler Amazons verteilt worden. Im Folgenden hätten die Versandkosten den Einkauf um 154 % verteuert. Auch seien die Lebensmittelpreise bei Amazon (etwa Mineralwasser) im Vergleich zu Lebensmittelketten überteuert. (mehr …)

  • veröffentlicht am 28. Mai 2010

    LG Berlin, Urteil vom 21.01.2010, Az. 27 O 938/09
    §§ 823 BGB; 1004 Abs. 1 BGB; Art. 2 Abs. 1 GG

    Das LG Berlin hat entschieden, dass ein Prozessbericht, in welchem kritisch über eine Rechtsanwaltskanzlei unter Nennung ihres Namens berichtet wird, noch von der Meinungsfreiheit gedeckt sein kann. Eine Anwaltskanzlei hatte sich dagegen gewehrt, dass der Betreiber einer Website, auf der über presserechtlich motivierte Gerichtsverfahren berichtet wurde, eine Verhandlung kommentiert hatte, in der es um die eigenen rechtlichen Schritte der Kanzlei gegen eine geplante Veröffentlichung des Beklagten ging. Die Kanzlei war der Auffassung, dies ginge die Öffentlichkeit nichts an. Die Kammer habe in jenem Verfahren ein öffentliches Interesse an der Veröffentlichung der geplanten Liste verneint. Ein Berichterstattungsanlass für ihr juristisches Vorgehen gegen selbige sei demnach auch nicht gegeben. (mehr …)

  • veröffentlicht am 7. März 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Köln, Urteil vom 23.09.2009, Az. 28 O 250/09
    § 97 UrhG

    Das LG Köln hat entschieden, dass Besprechungen und Kritiken von Filmen urheberrechtlichen Schutz genießen. Die Parteien hatten um Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie wegen Verwendung von Filmbeschreibungen gestritten, welche Mitarbeiter der Rechtsvorgängerin der Klägerin für diese erstellten und welche auf der Webseite der Beklagten verwendet wurden. Die Klägerin behauptete, die Mitarbeiter, welche die Filmtexte erstellt hätten, die die Beklagte identisch verwendete, hätten die Filme zuvor angesehen. Auch der Zeitaufwand für die Verfassung dieser Texte sei weit mehr als nur geringfügig. Üblicherweise würden Agenturen für eine Filmbesprechung 150,00 EUR verlangen. Sie sei der Auffassung, die Filmbeschreibungen seien allesamt, auch diejenige „Die Tudors“ zumindest als kleine Münze schutzfähig. Außerdem sei im Wege der Lizenzanalogie ein Verletzerzuschlag von 100 % zu leisten. (mehr …)

  • veröffentlicht am 14. Mai 2009

    LG Hamburg, Urteil vom 28.04.2009, Az. 307 O 361/08
    §§ 823 Abs. 1, Abs. 2, 1004 BGB analog BGB, Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG

    Das LG Hamburg hat nach einer Mitteilung von telemedicus darauf hingewiesen, dass ein Rechtsanwalt schon mal einen zweifelhaften öffentlichen Ruf in Kauf nehmen muß, sich aber nicht die  Behauptung, er sei psychisch krank oder die Frage gefallen lassen  muß, ob er sich schon „mal psychisch hat behandeln lassen“. Das Gericht verurteilte den Betreiber einer Webseite hinsichtlich eines im Presserecht tätigen Rechtsanwalts zur Unterlassung der Äußerung „Fragen Sie Herrn …, ob er sich schon mal psychisch hat behandeln lassen!“ Der Rechtsanwalt betrachtete die Äußerung über seine Person als eine auf Herabwürdigung des Klägers zielende Schmähkritik. Insgesamt wandte er sich gegen folgende Lobeshymnen:  „(…) welches von kranken und lügenden Anwälten (…) missbraucht wird.“, „(…), dass Herr Anwalt … meines Erachtens nach psychisch krank und ein Lügner ist. (…) Das weiß er noch besser als ich.“, „Fragen Sie Herrn …, ob er sich schon mal psychisch hat behandeln lassen!“, „Er wird lügen (…).“, „(…) welche von einem solchen kranken und lügenhaften Anwalt vertreten wird, eine Unterlassungserklärung abgeben? Ihr Anwalt wird diese Tatsachen dann krankhaft und lügnerisch weiter nutzen.“ und „(…), als die Handlungen solcher Kranker und Lügner (…).“
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  • veröffentlicht am 4. Mai 2009

    Die Welt juristischer Nachrichten aus deutlich über 200 Recht-Blogs in der Gesamtschau: Das war und ist das Portal Jurablogs und der Verdienst von Matthias Klappenbach. Jurablogs.com hat vor wenigen Tagen ein neues Gesicht bekommen, die Technik wurde überholt und der spiritus rector dieses Werkes hat sich für die Zukunft noch einige verheißungsvolle Dinge vorgenommen (Matthias Klappenbach). Dies bietet Anlass, eine kurze Zwischenbilanz zu ziehen. Das stets in der Weiterentwicklung befindliche Projekt war bereits in der Vergangenheit  empfehlenswert. Abgesehen von der Erkenntnis, dass Nachrichten mit anzüglichen Überschriften und Schlagworten auch unter Juristen und juristisch Interessierten noch die höchsten Lesequoten erziel(t)en („Sex sells“), brachen sich Könner der juristischen Nachricht wie Thomas Stadler mit Ihren Rechtsprechungshinweisen und eigenen Kommentaren Bahn. (mehr …)

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