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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 28. Januar 2016

    LG Hamburg, Urteil vom 08.12.2015, Az. 406 HKO 26/15
    § 3 UWG, § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG, § 8 Abs. 4 UWG, § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass die Weiterempfehlungsfunktion der Internethandelsplattform eBay wettbewerbswidrig ist, da sie es dem Nutzer ermögliche, das Angebot einem Bekannten per E-Mail weiterzuleiten, ohne dass sichergestellt sei, dass sich der betreffende Bekannte des Nutzers zuvor mit einer Übermittlung des Angebots per E-Mail einverstanden erklärt habe. Hierin liege ein Verstoß gegen § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG. Irrelevant sei, dass die Weiterempfehlungsfunktion nicht von dem beklagten Onlinehändler, sondern von der von ihm genutzten Verkaufsplattform bereitgestellt werde, und dass die E-Mails, die mit denen das Angebot des Onlinehändlers weiterempfohlen werde, nicht von der Beklagten, sondern von Nutzern der Verkaufsplattform versandt werden. Eine E-Mail-Werbung ohne Einverständnis des Empfängers verstoße auch dann gegen § 7 Abs 2 Nr. 3 UWG, wenn sie nicht eigenhändig vom Gewerbetreibenden, sondern unter Mithilfe von Dritten versandt werde. Ähnlich entschieden hat das OLG Hamm in Bezug auf die Weiterleitungsfunktion von Amazon (hier, OLG Hamm, Urteil vom 09.07.2015, Az. 4 U 59/15). Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 21. Januar 2016

    LG Hamburg, Urteil vom 01.10.2015, Az. 327 O 166/15 – nicht rechtskräftig
    § 4 Nr. 11 UWG a.F., § 312a Abs. 4 Nr. 1 BGB

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass es seitens eines Online-Reisevermittlers wettbewerbswidrig ist, wenn dieser als einzige Zahlungsart ohne zusätzliches Entgelt die Kreditkarte „Visa Entropay“ (eine virtuelle Prepaid-Kreditkarte) anbietet. Gemäß § 312 a Abs. 4 Nr. 1 BGB ist es unwirksam, einen Verbraucher zu verpflichten, für die Verwendung eines bestimmten Zahlungsmittels ein zusätzliches Entgelt zu entrichten, wenn nicht gleichzeitig für den Verbraucher eine gängige und zumutbare unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit angeboten werde. Die Kreditkarte „Visa Entropay“ sei jedoch in Deutschland kaum verbreitet und sei daher als kostenlose Zahlungsalternative nicht zumutbar. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 28. Dezember 2015

    LG Hamburg, Urteil vom 14.10.2014, Az. 312 O 19/14
    § 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 7 Abs. 1 HWG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass die Werbung mit einer kostenlosen Zweitbegutachtung bei Erkrankungen der Schilddrüse keine zulässige Nebenleistung nach dem Heilmittelwerbegesetz ist. Das Einholen einer Zweitmeinung sei vielmehr eine eigenständige Leistung. Auch ein Ratschlag im Sinne des HWG liege nicht vor, da eine ärztliche Prüfung erforderlich sei. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 14. Dezember 2015

    LG Hamburg, Urteil vom 18.09.2015, Az. 308 O 143/14
    Art. 81 EGV 6/2002, Art. 82 EGV 6/2006, Art. 110 EGV 6/2006

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass die Nachbildung eines Felgendesigns, welche ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster verletzt, Ansprüche des Rechtsinhabers auf Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft und Vernichtung auslöst. Die Argumentation der Beklagten, dass sie gemäß Art. 110 GGV privilegiert sei, weil es sich um Ersatzteile handele und diese unter die sog. Reparaturklausel fielen und nicht an Endkunden geliefert würden, überzeugte das Gericht nicht. Die Vorschrift des Art. 110 GGV sei eng auszulegen und nur hinsichtlich solcher Ersatzteile anzunehmen, deren originalgetreues Erscheinungsbild zur Reparatur objektiv notwendig seien. Dies treffe auf Felgen nicht zu. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 25. November 2015

    LG Hamburg, Urteil vom 03.11.2015, Az. 312 O 21/15 – nicht rechtskräftig
    § 312 a Abs. 5 BGB

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass die Verwendung einer 01805er-Rufnummer in der Widerrufsbelehrung zulässig ist, soweit das dadurch erzielte Entgelt – welches das Entgelt für die bloße Nutzung des Telekommunikationsdienstes übersteigt – nicht an den Unternehmer abgeführt werde, sondern beim Telekommunikationsdienstleister verbleibe. In diesem Fall erziele der Unternehmer keinen Gewinn durch die Verwendung der Servicenummer, worauf es allein ankomme. Die Kosten seien auch nicht so hoch, dass ein Verbraucher von der Ausübung des Widerrufsrechts abgehalten werde, zumal ihm vorliegend auch die Möglichkeit der Nutzung einer E-Mail-Adresse angeboten worden sei. Die Wettbewerbszentrale, welche u.a. diesen Prozess als Musterprozess führt, hat gegen die Entscheidung Berufung eingelegt.

  • veröffentlicht am 11. November 2015

    LG Hamburg, Urteil vom 25.09.2015, Az. 324 O 161/15
    § 823 Abs. 1 BGB; Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass für die wiederholte Bildveröffentlichung der Ehefrau eines Prominenten, der einen schweren Unfall erlitten hatte, eine Geldentschädigung in Höhe von 60.000,00 EUR angemessen ist. Zwar handele es sich bei dem Unfall des Prominenten um ein zeitgeschichtliches Ereignis, an welchem ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit bestehe. Die Veröffentlichung von Bildern der Ehefrau beim Betreten/Verlassen des Krankenhauses dienten jedoch nicht der Information, sondern dem reinen Voyeurismus, so dass eine schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts gegeben sei. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 2. November 2015

    LG Hamburg, Beschluss vom 22.10.2015, Az. 308 O 375/15
    § 95a Abs. 3 UrhG, § 823 Abs. 2 BGB, § 1004 Abs. 1 BGB

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass es gegen das Urheberrecht verstößt, in einem Internet-Forum Anleitungen (hier: Einblenden von Programmiercode) zur Umgehung der AdBlock-Sperre von z.B. bild.de vorzuhalten. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 30. Oktober 2015

    LG Hamburg, Urteil vom 05.03.2015, Az. 327 O 306/14
    § 256 ZPO

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass die klageweise Geltendmachung eines Anspruchs auf Feststellung der Schadensersatzpflicht dem Grunde nach gegen den Verletzer einer Marke unzulässig ist, wenn der Verletzer bereits vorprozessual erschöpfend Auskunft zu den Verletzungshandlungen erteilt hat. In diesem Fall sei der Markeninhaber in der Lage gewesen, seinen Schadensersatz bereits zu beziffern, was den Feststellungsanspruch unzulässig werden lasse. Dass der Markeninhaber vorliegend fälschlich davon ausgegangen sei, weitere Auskunftsansprüche zu haben und deshalb keine Bezifferung vorgenommen habe, ändere an der Unzulässigkeit des Anspruchs nichts. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 14. Oktober 2015

    LG Hamburg, Urteil vom 15.09.2015, Az. 312 O 225/15
    § 4 Nr. 10 UWG; § 39 Abs. 3 PBefG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass die Betreiber der “myTaxi”-App im Rahmen einer Werbeaktion zulässig mit 50% Rabatt werben dürfen. Es liege weder ein Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz noch eine gezielte Behinderung von Mitbewerbern vor. Zwar handele es sich bei § 39 Abs. 3 PBefG um eine Marktverhaltensregelung i.S.v. § 4 Nr. 11 UWG, die Antragsgegnerin sei jedoch vorliegend als bloße Vermittlerin nicht Adressatin der Norm. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 1. Oktober 2015

    LG Hamburg, Urteil vom 25.06.2015, Az. 327 O 374/14
    § 3 UWG, § 4 Nr. 9 UWG, § 8 Abs. 1 UWG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass für ein verschreibungspflichtiges Medikament (hier: Demenz-Pflaster) zwar durchaus eine wettbewerbliche Eigenart gegeben sein kann, jedoch an eine Herkunftstäuschung oder Rufausbeutung hohe Anforderungen zu stellen seien. Vorliegend vertrieb die Beklagte eine ähnliches Pflaster, wie es die Klägerin zuvor viele Jahre allein in der BRD angeboten hatte. Das Gericht sah zwar die wettbewerbliche Eigenart des klägerischen Pflasters, kam aber zu dem Ergebnis, dass keine unlautere vermeidbare Herkunftstäuschung durch die Beklagte vorliege. Die Ähnlichkeit der Pflasters sei so erheblich nicht und außerdem werde ein verschreibungspflichtiges Produkt weder durch den Arzt noch durch den Patienten nach optischen Kriterien ausgewählt. Zum Volltext der Entscheidung hier.

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