IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 17. August 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Oldenburg, Urteil vom 13.03.2015, Az. 12 O 2150/14
    § 312 g BGB, § 312 d BGB; Art. 246 a EGBGB; § 8 Abs. 1 und 3 UWG, § 5 Abs. 1 UWG

    Das LG Oldenburg hat entschieden, dass es irreführend und daher wettbewerbswidrig ist, wenn ein Onlinehändler zwar eine Widerrufsbelehrung ordnungsgemäß vorhält, jedoch über bestehende Ausnahmen zum Widerrufsrecht lediglich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen informiert, ohne den Kunden deutlich darauf hinzuweisen, dass dort weitere Informationen speziell bezüglich eines Widerrufs zu finden sind. Zu Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 19. Januar 2015

    LG Oldenburg, Urteil vom 11.06.2014, Az. 5 O 908/14
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG

    Das LG Oldenburg hat entschieden, dass eine AGB-Klausel, nach der im Vertrag nur deutsches Recht zur Anwendung kommen soll, ausländische Kunden in verbraucherrechtlicher Hinsicht benachteiligt und damit unwirksam ist und im Wege der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung geahndet werden kann. Die Entscheidung wurde bestätigt durch das OLG Oldenburg (Beschluss vom 23.09.2014, Az. 6 U 113/14).

  • veröffentlicht am 14. Oktober 2014

    LG Oldenburg, Urteil vom 08.01.2014, Az. 5 O 1233/13
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 15 BO

    Das LG Oldenburg hat entschieden, dass die Einräumung von Rabatten im Rahmen einer Werbeaktion („Partnergutschein“) für zahnärztliche Leistungen wie Zahnreinigung oder Bleaching wettbewerbswidrig ist. Dieses Vorgehen verstoße gegen ärztliches Preis- und Werberecht, da zahnärztliche Leistungen nach Gebührenordnung abzurechnen seien. Das Recht, Gebührensätze durch Individualvereinbarung zu unterschreiten, umfasse nicht eine pauschale Einräumung von Rabatten. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 16. Juni 2014

    LG Oldenburg, Urteil vom 05.02.2014, Az. 5 O 1044/13
    § 19 FahrlG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG

    Das LG Oldenburg hat entschieden, dass das grundsätzliche Verbot, mit einem Pauschalpreis für die Führerscheinausbildung zu werben, zwar weiterhin Bestand hat, ein anderer Fall aber dann gegeben ist, wenn die Fahrschule dem zukünftigen Fahrschüler zur Erlangung von Fördermitteln seines Arbeitgebers oder aber der Arbeitsagentur pauschalierte Kostenvoranschläge überreicht, welche bestimmungsgemäß an den Arbeitgeber oder die Arbeitsagentur weitergeleitet werden (sollen). (mehr …)

  • veröffentlicht am 3. April 2014

    LG Oldenburg, Urteil vom 05.06.2013, Az. 5 O 3989/11
    HOAI; § 812 Abs. 1 BGB, § 818 Abs. 2 BGB; § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG, § 16 UrhG

    Das LG Oldenburg hat entschieden, dass ein Hausboot ein Werk der Baukunst darstellt und der Nachbau desselben Urheberrechte verletzt. Dies sei auch dann der Fall, wenn das schwimmende Bauwerk durch ein Wohn- und Geschäftshaus auf festem Boden nachgebildet werde. Als Maßstab für die als Schadensersatz zu zahlende Lizenzgebühr diene die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 13. September 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Oldenburg, Urteil vom 21.08.2012, Az. 5 T 529/12
    § 1 Abs. 1 NSchÄG, § 2 Nr. 4 NSchÄG, § 185 StGB

    Das LG Oldenburg hat entschieden, dass bei reinen Beleidigungen im Internet (hier: Facebook) vor Klageerhebung ein außergerichtliches Schiedsverfahren vor einer Schiedsstelle eingeleitet werden muss. Dies ergebe sich aus § 1 Abs. 1 des Niedersächsischen Schlichtungsgesetzes (NSchÄG). Eine Ausnahme nach § 2 Nr. 4 NSchÄG mit der Folge einer direkten Klagemöglichkeit sei vorliegend nicht anzunehmen, da es sich bei Verunglimpfungen auf Facebook-Seiten nicht um Streitigkeiten über Veröffentlichungen in Rundfunk und Presse handele. Die Kammer wies allerdings darauf hin, dass die Rechtslage anders zu beurteilen wäre, wenn sich zu der Ehrverletzung eine konkrete Drohung gegen die durch das Gewaltschutzgesetz geschützten Rechtsgüter Leben, Körper und Gesundheit richte. Dies sei jedoch vorliegend noch nicht allein deshalb der Fall, weil der Beklagte dem Kläger über Facebook mitgeteilt habe „… ich wünsche dir und deiner Rasse den Tod“.

  • veröffentlicht am 31. Juli 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Oldenburg, Urteil vom 03.03.2010, Az. 5 O 3151/09
    §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1 S. 1, 4 Nr. 7 UWG; Art. 5 GG

    Das LG Oldenburg hat entschieden, dass die Zusammenfassung eines Urteils, welches dem Beklagten eine bestimmte Berichterstattung untersagt, mit den Worten „Kurz: Auch im Coaching-Geschäft gilt das Verbot der üblen Nachrede, wie überall in der Welt.“ nicht als falsche Tatsachenbehauptung oder Schmähkritik aufgefasst werden darf. Die im vorliegenden Fall Beklagte habe damit eine eigene wertende Zusammenfassung des Urteils vornehmen wollen. Dieses Werturteil werde auch nicht einer Schmähkritik im Bereich der Persönlichkeitsverletzungen vergleichbar. Eine Schmähkritik liege nur dann vor, wenn bei einer Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund stehe (BVerfG, GRUR 2008, 81). Im Vordergrund der Presseinformation steht die Auseinandersetzung mit der Frage, in welchem Rahmen die Verbreitung abwertender Äußerungen über einen Wettbewerber zulässig sei. Zu diesem Anliegen habe die streitgegenständliche Bewertung als „üble Nachrede“ erkennbar einen sachlichen Bezug, so dass die Grenze zur Schmähkritik nicht überschritten sei. Weiter zu beachten sei, dass die Beeinträchtigung der Beklagten dadurch abgemildert werde, dass ihr Name in der Presseinformation und dem in Bezug genommen Urteil nicht ausdrücklich genannt werde, so dass sie nur mittelbar identifizierbar sei. Außerdem könnten die Adressaten, indem sie über den Link vom Urteil des OLG Köln Kenntnis nähmen, ihre eigene Bewertung an die Stelle der Bewertung der Beklagten setzen.

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