IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 19. Januar 2016

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 17.12.2015, Az. 6 U 30/15
    § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG; § 1 UKlaG, § 3 UKlaG; § 307 BGB; § 13 Abs. 2 TMG, § 15 Abs. 3 TMG; § 4a BDSG, § 28 Abs. 3a S. 2 BDSG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine im Rahmen eines Internet-Gewinnspiels erteilte Einwilligung eines Verbrauchers in Telefonwerbung unwirksam ist, wenn der Verbraucher auf einer Einwilligungserklärung eine Liste von 59 Unternehmen erhält und der Verbraucher für jedes Unternehmen ein Feld „Abmelden“ anklicken muss, wenn er von diesem keine Werbung erhalten möchte. Damit wäre der Verbraucher entgegen der gesetzlichen Regelung einem „opt-out“-Verfahren unterworfen. Eine vorformulierte Einwilligungserklärung stelle darüber hinaus eine unwirksame allgemeine Geschäftsbedingung dar. Bezüglich einer Einwilligung in die Nutzung von Cookies sei ein Opt-out-Verfahren jedoch zulässig. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 4. September 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Beschluss vom 17.08.2011, Az. I ZR 168/10
    Art. 23 VO (EG) 1008/2008;
    § 4 Nr. 11 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass ein Flugbuchungsportal (hier www.fluege.de) jegliche Zusatzgebühren (hier: Servicegebühr) als Teil des Endpreises ausweisen, mithin nicht nachträglich zubuchen darf. Ebenfalls als wettbewerbswidrig werteten die Richter eine bereits als „gebucht“ voreingestellte Reiseschutzversicherung, vor der sich der Kunde nur dadurch schützen konnte, dass er den bereits gesetzten Haken am entsprechenden Markierungsfeld wieder entfernte (sog. opt-out).

  • veröffentlicht am 30. Mai 2011

    OLG Jena, Urteil vom 06.04.2011, Az. 2 U 783/10
    §§
    3 Abs. 1; 4 Nr. 11 UWG; § 23 Abs. 1 S. 4 VO EG Nr. 1008/2008

    Das OLG Jena hat entschieden, dass eine Fluglinie wettbewerbswidrig handelt, wenn sie Kunden unaufgefordert in einer Eingabemaske die Buchung einer bestimmten Versicherungsleistung als sog. Default-Einstellung ankreuzt. Die Möglichkeit des Fluggastes, die jeweilige Versicherungsleistung wegklicken zu können, reichte dem Senat nicht aus, von einem Wettbewerbsverstoß abzusehen. Zitat: (mehr …)

  • veröffentlicht am 13. November 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 11.11.2009, Az. VIII ZR 12/08
    § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB, § 4a Abs. 1; §§ 28 Abs. 3 Satz 1, Abs. 3a Satz 2 BDSG, § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG

    Der BGH hat die Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände gegen das Kundenbindungs- und Rabattsystem „HappyDigits“ in der Hauptsache abgewiesen. Die Klage richtete sich gegen bestimmte Klauseln in dem Anmeldeformular für das Rabattsystem. Streitgegenständlich war die Klausel: „Einwilligung in Beratung, Information (Werbung) und Marketing – Ich bin damit einverstanden, dass meine bei HappyDigits erhobenen persönlichen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum) und meine Programmdaten (Anzahl gesammelte Digits und deren Verwendung; Art der gekauften Waren und Dienstleistungen; freiwillige Angaben) von der D GmbH […] als Betreiberin des HappyDigits Programms und ihren Partnerunternehmen zu Marktforschungs- und schriftlichen Beratungs- und Informationszwecken (Werbung) über Produkte und Dienstleistungen der jeweiligen Partnerunternehmen gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. […] Sind Sie nicht einverstanden, streichen Sie die Klausel […] (mehr …)

  • veröffentlicht am 19. September 2008

    BGH Urteil vom 16.07.2008, Az. VIII ZR 348/06
    § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 BGB; §§ 4 Abs. 1, 4a Abs. 1, 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BDSG; § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass es wettbewerbswidrig ist, wenn die Einwilligung des Kunden in die Zusendung von Werbung (auch per E-Mail) fingiert wird. Im vorliegenden Fall war ein entsprechendes Auswahlkästchen zu markieren, wenn die vom Betreiber eilfertig angenommene Einwilligung doch nicht erteilt werden sollte. Die Erklärung „Hier ankreuzen, falls die Einwilligung nicht erteilt wird“ sei unzulässig und halte der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht stand, soweit sie die Einwilligung in die Speicherung und Nutzung der Daten für die Zusendung von Werbung per SMS oder E-Mail-Newsletter betreffe. Soweit die Klausel die Einwilligung in die Speicherung und Nutzung der Daten für die Zusendung von Werbung per Post sowie zu Zwecken der Marktforschung betreffe, unterliege sie nicht der Inhaltskontrolle.  Ebenfalls nicht der AGB-Inhaltskontrolle unterliegt die Klausel:  „Wenn Sie am Payback-Programm teilnehmen, werden … Ihr Geburtsdatum … benötigt. … „. Die Entscheidung dürfte auch für die Einbindung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen Relevanz haben, wenn deren Kenntnisnahme in einem entsprechenden Auswahlkästchen vormarkiert ist. (mehr …)

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