Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Bleibt das Gericht im Ordnungsmittelverfahren unter einem bezifferten Mindestbetrag hinsichtlich eines Ordnungsgeldes, ist der Gläubiger an den Verfahrenskosten zu beteiligenveröffentlicht am 5. Mai 2015
BGH, Beschluss vom 19.02.2015, Az. I ZB 55/13
§ 92 ZPO, § 891 S. 3 ZPODer BGH hat entschieden, dass ein Teilunterliegen des Gläubigers im Ordnungsmittelverfahren auch dann vorliegt, wenn der Gläubiger einen Mindestbetrag für ein festzusetzendes Ordnungsgeld benennt und das Gericht dahinter zurückbleibt. Dies bedeute ein Teilunterliegen des Gläubigers, so dass die Verfahrenskosten gequotelt werden könnten. Vorliegend hatte der Gläubiger in seiner Antragsbegründung ein Ordnungsgeld von 3.500,00 EUR angeregt, seinen Antrag jedoch nicht beziffert und in das Ermessen des Gerichts gestellt. Das Gericht hat lediglich 500,00 EUR festgesetzt. In der Konsequenz musste der Gläubiger 6/7 der Verfahrenskosten übernehmen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamburg: Ein Unterlassungstitel gegen einen Redakteur verpflichtet diesen nicht, die Verbreitung eines Artikels durch Dritte zu unterbindenveröffentlicht am 13. April 2015
OLG Hamburg, Beschluss vom 18.02.2015, Az. 7 W 24/15
§ 890 ZPODas OLG Hamburg hat entschieden, dass ein durch einstweilige Verfügung erwirkter Unterlassungstitel gegen einen angestellten Redakteur einer Tageszeitung, der die Verbreitung bestimmter Äußerungen untersagt, keine Verpflichtung umfasst, gegen Dritte vorzugehen, die den streitgegenständlichen Artikel weiter verbreitet haben. Nach Fertigstellung des Beitrags und Abgabe an den Arbeitgeber habe keine Verfügungsgewalt mehr über die Veröffentlichung des Beitrags bestanden. Eine Übernahme durch dritte Stellen – im Wege unerlaubter Übernahme oder aufgrund einer Abrede mit dem Arbeitgeber – liege außerhalb des Einwirkungsbereichs des Redakteurs. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Zur Zwangsvollstreckung von kerngleichen Verstößen im Ordnungsmittelverfahren / Widerrufsbelehrungveröffentlicht am 30. März 2015
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 29.01.2015, Az. 6 W 3/15
§ 890 ZPODas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass der Wettbewerbsverstoß einer gänzlich fehlenden Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung nicht als „kerngleich“ mit der fehlerhaften Platzierung der Telefonnummer gleich gesetzt werden kann. Der Unterlassungstitel, so der Senat, sei im Wege der Auslegung unter Orientierung an der konkreten Verletzungshandlung, die zum Erlass des Titels geführt hat, auf einen vollstreckungsfähigen Inhalt zu begrenzen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Zum Schadensersatz nach einer ungerechtfertigten einstweiligen Verfügungveröffentlicht am 27. Januar 2015
BGH, Urteil vom 10.07.2014, Az. I ZR 249/12
§ 287 ZPO, § 922 Abs. 2 ZPO, § 929 ZPO, § 945 ZPODer BGH hat entschieden, dass der Schadensersatz, der nach Erlass einer ungerechtfertigten einstweiligen Verfügung an den Antragsgegner zu leisten ist, lediglich für Schäden ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Zustellung der einstweiligen Verfügung zu berechnen ist. Eine vorherige formlose Übermittlung an den Antragsgegner führe noch nicht zu einem Vollstreckungsdruck, der die Schadensersatzverpflichtung auslöse. Erst wenn der Antragsgegner damit rechnen müsse, dass der Gläubiger jederzeit die Festsetzung von Ordnungsmitteln beantragen könne, seien seine Handlungen als nicht mehr freiwillig zu bewerten. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Köln: Auch im Ordnungsmittelverfahren haftet der Amazon-Händler für wettbewerbswidriges Verhalten von Amazon / Verstoß gegen einstweilige Verfügungveröffentlicht am 17. Dezember 2014
OLG Köln, Beschluss vom 10.12.2014, Az. 6 W 187/14
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 2 UWGDas OLG Köln hat entschieden, dass ein Onlinehändler, der bei Amazon handelt, nicht nur im Wege der einstweiligen Verfügung auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, sondern gegen ihn auch ein Ordnungsgeld verhängt werden kann, wenn er Produkte unter Artikelbeschreibungen verwendet, in denen die Firma Amazon wettbewerbswidrige Angaben (hier: unverbindliche Preisempfehlung) vorhält. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Köln: Notarielle Unterwerfungserklärung beseitigt die Wiederholungsgefahrveröffentlicht am 28. Oktober 2014
LG Köln, Urteil vom 23.09.2014, Az. 33 O 29/14
§ 8 UWGDas LG Köln hat entschieden, dass eine Unterwerfungserklärung per notarieller Urkunde bezüglich der Unterlassung eines wettbewerbswidrigen Verhaltens, in welcher der Schuldner sich gleichzeitig der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft, zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr genügt. Es komme nicht darauf an, dass die tatsächliche Vollstreckung zunächst noch von der gerichtlichen Androhung von Ordnungsmitteln abhänge. An der Ernsthaftigkeit der Erklärung bestehe kein Zweifel, da der Schuldner jederzeit mit der Erwirkung eines Androhungsbeschlusses durch den Gläubiger rechnen müsse. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamburg: Die Zwangsvollstreckung aus einer Unterlassungserklärung ist nicht möglichveröffentlicht am 8. Juli 2014
OLG Hamburg, Beschluss vom 10.06.2014, Az. 7 W 51/14
§ 890 ZPODas OLG Hamburg hat entschieden, dass aus einer außergerichtlich abgegebenen Unterlassungserklärung keine Maßnahmen der Zwangsvollstreckung – z.B. auf Festsetzung eines Ordnungsgeldes – unternommen werden können. Dies sei auch dann der Fall, wenn der Schuldner sich verpflichtet habe, „es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes … – ersatzweise Ordnungshaft – oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens € 250.000,00, Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre) zukünftig zu unterlassen“. Die Unterwerfung unter die Ordnungsmittel des § 890 ZPO sei nicht wirksam erfolgt, da diese nur im Rahmen von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen verhängt werden dürften und solche nur auf Grund gerichtlicher Entscheidungen stattfänden. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Unterlassungsanordnung bezüglich bestimmter Fotografien bezieht sich nicht auf andere Lichtbilder des gleichen Urhebersveröffentlicht am 11. Juni 2014
BGH, Beschluss vom 03.04.2014, Az. I ZB 42/11
§ 890 Abs. 1 ZPO
Der BGH hat entschieden, dass eine einstweilige Verfügung, die es untersagt bestimmte Lichtbilder eines Fotografen zu verbreiten, nicht Grundlage eines Ordnungsmittelantrags hinsichtlich anderer Lichtbilder desselben Fotografen sein kann. Zwar seien auch kerngleiche Verstöße in die Unterlassungsanordnung inbegriffen, dies sei jedoch nicht auf Gegenstände auszuweiten, die nicht Teil des Erkenntnisverfahrens gewesen seien. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Frankfurt a.M.: Zur Auslegung eines unbestimmten Unterlassungstenors im Ordnungsmittelverfahrenveröffentlicht am 10. September 2013
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 05.08.2013, Az. 6 W 67/13
§ 890 ZPODas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass, soweit sich der Unterlassungstenor einer einstweiligen Verfügung als zu unbestimmt erweist, um vollstreckt zu werden, der Verbotsinhalt anhand der konkreten Verletzungshandlung auszulegen ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Düsseldorf: Der Streitwert für das Ordnungsmittelverfahren entspricht nicht dem des Hauptsacheverfahrensveröffentlicht am 22. Februar 2013
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.01.2013, Az. I-20 W 137/12
§ 888 Abs. 1 ZPO, § 890 Abs. 1 ZPO, § 33 Abs. 1 RVG, § 25 Abs. 1 Nr. 3 RVGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass der Streitwert des Ordnungsmittelverfahrens nicht mit dem des Hauptsacheverfahrens gleich zu setzen ist, sondern regelmäßig nur einen Bruchteil beträgt. Im vorliegenden Verfahren betrug der Streitwert der Hauptsache 37.500,00 EUR, das Ordnungsmittelverfahren wurde dagegen mit einem Streitwert von 10.000,00 EUR bedacht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)