IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 16. Oktober 2015

    LG München I, Urteil vom 18.03.2015, Az. 37 O 19570/14 – rechtskräftig
    § 3 UWG, § 5 UWG

    Das LG München I hat entschieden, dass eine Bewertungsplattform für Ärzte im Rahmen von Premium-Paketen angebotene kostenpflichtige Top-Bewertungen von Ärzten deutlich als Anzeige kennzeichnen muss. Zahlende Ärzte standen mit dem Premium-Paket mit ihrer Praxis u.a. an oberster Stelle der jeweiligen Ergebnisliste. Für unzureichend wurde die tatsächlich veranlasste Kennzeichnung erachtet, nach welcher die Bezeichnung des Arztes als „Premium-Partner” in kleiner Schriftgröße und entgegen der Leserichtung vorgehalten wurde und zudem als Mouse-over-Funktion u.a. der Text „Diese Anzeigen sind optionaler Teil des kostenpflichtigen Premium-Pakets Gold oder Platin und stehen in keinem Zusammenhang zu Bewertungen oder Empfehlungen” angezeigt wurde. Eine solche optische Gestaltung der „Platzierung” sei nicht geeignet, den Anzeigencharakter deutlich zu machen. Gegen das Urteil wurde Berufung zum OLG München (Az. 29 U 1445/15) eingelegt; nachdem der Senat allerdings die Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils durchblicken ließ, wurde die Berufung zurückgenommen.

  • veröffentlicht am 10. Januar 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Frankfurt a.M., Urteil vom 18.10.2012, Az. 2-03 O 24/12
    § 3 UWG, § 5 UWG

    Das LG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass der Betreiber eines Anwalts-Suchportals dieses nicht mit dem Hinweis „Premium-Fachanwälte“ oder „Premium-Rechtsanwälte“ bewerben darf und anderenfalls wettbewerbswidrig handelt. Auch die Verwendung entsprechender Domains sei unlauter, da beteiligte Verkehrskreise angesichts des Zusatzes „Premium-“ irrig von einer besonderen (weiteren) Qualifikation der konkret gelisteten Rechtsanwälte als Voraussetzung für eine Aufnahme ausgingen. Tatsächlich sei aber ein neutraler Qualitätsmaßstab für die Aufnahme in das Portal nicht vorhanden.

  • veröffentlicht am 24. September 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 14.06.2012, AZ. III ZR 227/11
    § 3 Nr. 17a TKG, § 25 TKG, § 97 TKG

    Der BGH hat in dieser Entscheidung erneut darauf hingewiesen, dass die Forderungen aus der Erbringung von sog. Premiumdiensten im Telefonbereich nicht ohne Weiteres abgetreten werden können. Bei den entsprechenden Daten handele es sich um Verkehrsdaten. § 97 Abs. 1 Satz 3 und 4 TKG erlaube lediglich die Weitergabe der Daten von dem Diensteanbieter an einen Dritten, nicht aber von diesem an einen Weiteren. Der Senat hat dies damit begründet, dass so der Gefahr begegnet werde, dass die Daten durch eine Kettenweitergabe einem stetig größer werdenden Personenkreis bekannt würden. Dieser Schutzzweck trifft auch und gerade auf die vorliegende Fallgestaltung zu, in der die Entgeltforderung zunächst von dem Premiumdiensteanbieter an eine Zessionarin abgetreten wurde, die wiederum einem weiteren Unternehmen die Einzugsermächtigung erteilt hat. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 4. September 2009

    LG Düsseldorf, Urteil vom 28.08.2009, Az. 38 O 34/09
    §§ 3, 5 UWG

    Die 38. Zivilkammer des LG Düsseldorf hat überraschend dem Unternehmen Connects2Content GmbH zivilrechtlich einwandfreies Verhalten attestiert. Laut klagender Verbraucherzentrale Berlin hatte „die Connects 2 Content GmbH … ehemals kostenlose Mitgliedschaften unter www.fabriken.de und www.rezept-ideen.de ab dem 1. Februar 2009 einseitig auf kostenpflichtige „Premium-Mitgliedschaften“ umgestellt, mit einer Vertragslaufzeit von mindestens zwei Jahren. Den bis dahin registrierten Nutzern wurde das in zwei Newslettern mitgeteilt, die so gestaltet waren, dass sie zum Teil in Spamfiltern hängen blieben, ungelesen gelöscht wurden oder die Adressaten aus anderen Gründen nicht erreichten. Anfang März 2009 versandte die Connects 2 Content GmbH dann Rechnungen über einen Jahresbeitrag von 84 €. Dieser sollte im Voraus gezahlt werden.“ (mehr …)

  • veröffentlicht am 18. Juli 2009

    LG Hamburg, Beschluss vom 09.07.2009, Az. 308 O 332/09
    §§ 3, 4 Nr. 9b und 10, 8 UWG

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammDas LG Hamburg hat im Rahmen einer einstweiligen Verfügung entschieden, dass das Angebot von Software, die es dem Nutzer der Software ermöglicht, in einem Online-Spiel nicht vorhandene oder nur gegen Aufpreis (Premium-Funktionen) angebotenen Funktionen in Anspruch zu nehmen, wettbewerbswidrig ist. Der Streitwert wurde mit 100.000,00 EUR festgesetzt. Maßgeblich war insoweit, dass das in der Grundversion kostenlose Angebot des Online-Spiels darauf angelegt war, beim Nutzer das Bedürfnis nach kostenpflichtigen Ergänzungen seiner Spielmöglichkeiten zu erwecken. Erst hierdurch vermochte die Antragstellerin überhaupt Einnahmen zu erzielen. Dieses Geschäftsmodell der Antragstellerin werde von der Antragsgegnerin in unlauterer Weise untergraben, indem sie durch das Angebot entsprechender kompatibler Spielelemente das von der Antragstellerin durch das Bereitstellen der kostenlosen Grundversion überhaupt erst geschaffene Interesse der Spieler an kostenpflichtigen Spielerweiterungen abschöpfe. (mehr …)

  • veröffentlicht am 29. Mai 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammEinen gewissen Unterhaltungswert hatte die uns in dieser Woche vorgelegte „Zahlungsaufforderung“ der von Frau Stephanie Schneider geführten Firma Belleros Premium Media Ltd. Unser Mandant hieß „Pasdlk Lkdjkl“ und wohnte im „Jkjlhshwirg 5“, was bereits die Mandatsannahme erschwerte. Problematisch erwies sich auch, dass unser Mandant in „56465 Sadfdasf“ wohnte und unsere Kanzleisoftware diesbezüglich partout nicht parieren wollte. Frau Schneider ließ 60,00 EUR in Rechnung stellen und bedankte sich für die Anmeldung zum 12-Monats-Abo vom …2009.  Ferner bat die gute Frau darum, dass, sofern Dritte den Namen, E-Mail-Adresse und/oder Anschrift des Adressaten missbraucht hätten, dies ihr doch mitgeteilt werden möge. Was wir davon halten? Nun ja – die Anschrift wurde offensichtlich schwer missbraucht.

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