Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OVG NRW: Zur Erteilung von Auskünften durch das Bundesamt für Verfassungsschutz im Wege der einstweiligen Anordnungveröffentlicht am 30. September 2014
OVG NRW, Beschluss vom 19.09.2014, Az. 5 B 226/14
Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG, § 4 Abs. 1 PresseG NRW, § 123 VwGODas OVG NRW hat entschieden, dass die Erteilung von Auskünften durch das Bundesamt für Verfassungsschutz gegenüber einem Vertreter der Presse per einstweiliger Anordnung nicht in Betracht kommt, wenn hierdurch die Hauptsache vorweg genommen würde, es aber nicht sicher ist, ob der geltend gemachte Auskunftsanspruch – jedenfalls mit ganz überwiegender Wahrscheinlichkeit – überhaupt besteht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Das Kind eines Prominenten darf mit Vorname und Alter in der Presse genannt werdenveröffentlicht am 11. November 2013
BGH, Urteil vom 05.11.2013, Az. VI ZR 304/12
Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 8 Abs. 1 EMRKDer BGH hat entschieden, dass eine Presseveröffentlichung über einen Prominenten und seine Familie auch die Vornamen und das Alter seiner Kinder nennen darf. Zwar sei das Recht der Kinder auf informationelle Selbstbestimmung betroffen und sorgfältig abzuwägen, jedoch stehe vorliegend das Persönlichkeitsrecht hinter der Pressefreiheit zurück. Speziell im vorliegenden Fall seien die Daten auch durch frühere Berichte über eine erfolgte Adoption bereits bekannt. Zur Pressemitteilung Nr. 181/2013:
- LG Augsburg: Äußerungen von Nutzern des Onlineforums einer Zeitung unterfallen nicht der Pressefreiheitveröffentlicht am 6. Mai 2013
LG Augsburg, Beschluss vom 19.03.2013, Az. 1 Qs 151/13
§ 53 Abs. 1 StPO, § 97 Abs. 5 S. 1 StPO, § 160a Abs. 2 StPODas LG Augsburg hat entschieden, dass Beiträge von Nutzern im Onlineforum einer Zeitung nicht der Pressefreiheit unterfallen und der Herausgeber der Zeitung diesbezüglich kein Zeugnisverweigerungsrecht geltend machen kann. Im Gegensatz zu abgedruckten Leserbriefen unterfielen solche Äußerungen nicht dem Schutzbereich des § 53 StPO, da eine redaktionelle Aufbereitung der Beiträge nicht stattfinde. Sie würden weder überarbeitet noch vor Veröffentlichung überprüft. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Der Vergleich eines Politikers mit einer Hure ist als Meinungsäußerung zulässigveröffentlicht am 27. September 2012
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 12.09.2012, Az. 16 W 36/12
§ 1004 BGB, § 823 BGB; Art. 5 GGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Äußerung „D wird inzwischen von Journalisten benutzt wie eine alte Hure, die zwar billig ist, aber für ihre Zwecke immer noch ganz brauchbar, wenn man sie auch etwas aufhübschen muss… fragt sich nur, wer da Hure und wer Drübersteiger ist?“ über einen Politiker in einer Tageszeitung keine das Persönlichkeitsrecht verletzende Schmähkritik darstellt. Nach Auffassung des Gerichts stelle die streitgegenständliche Äußerung eine Meinungsäußerung dar, da der vorgenommene Vergleich (Politiker = Hure) stark von Elementen der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägt sei. Die Grenze zur Schmähkritik sei nicht überschritten, da in dem Artikel die Auseinandersetzung mit der angesprochenen Sache im Vordergrund stehe, nicht die Diffamierung der Person. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Berlin: Bezeichnung eines Rechtsanwalts als „Alien“ durch die Presse ist unzulässigveröffentlicht am 3. April 2012
LG Berlin, Urteil vom 20.10.2009, Az. 27 O 832/09
§ 823 BGB, analog § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB; § 22 f. KUG; § 185 ff. StGB; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GGDas LG Berlin hat entschieden, dass durch die Veröffentlichung eines Artikels unter der Überschrift „Sind die Aliens schon unter uns?“ mit begleitender Abbildung und namentlicher Nennung eines Rechtsanwalts das Persönlichkeitsrecht dieses Anwalts verletzt wird. Er müsse es nicht hinnehmen, von der Antragsgegnerin auf diese Weise dem Publikum vorgeführt und allein zu Unterhaltungsinteressen vermarktet zu werden. Die Kunstfreiheit greife hier nicht zu Gunsten der Antragsgegnerin, denn der Umstand einer satirischen Darstellung eröffne nicht automatisch den Schutzbereich. Nicht jede Satire sei zugleich Kunst. Vorliegend bewege sich (auch ein bundesweit bekannter) Rechtsanwalt nicht derart in der Öffentlichkeit, dass allein schon seine Person ein öffentliches Interesse wecke. Deshalb sei eine Berichterstattung samt Bildveröffentlichung ohne konkreten Anlass nicht zulässig. Letzterer sei vorliegend nicht gegeben. Anders sei dies möglicherweise bei Karl Lagerfeld, Claudia Roth und Lorielle London zu bewerten. Zum Volltext der Entscheidung:
- VGH Baden-Württemberg: SEK-Beamte dürfen bei Einsatz fotografiert werden / Zur Vermutung, dass Pressefotograf die Fotos nicht rechtswidrig veröffentlichtveröffentlicht am 26. Mai 2011
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.08.2010, Az. 1 S 2266/09
Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG; §§ 1, 3 PolGDer VGH Baden-Württemberg hat entschieden, dass einem Pressefotografen nicht ohne konkreten Anhaltspunkt für ein rechtswidriges Verhalten untersagt werden kann, SEK-Beamte bei einem Einsatz zu fotografieren und zwar selbst dann nicht, wenn durch eine Enttarnung eines oder mehrerer SEK-Mitglieder nach Veröffentlichung der Fotos die Funktionsweise des SEK gefährdet ist. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - OLG Hamburg: Werbewirksamer Presseartikel ist grundsätzlich keine Wettbewerbshandlungveröffentlicht am 4. November 2009
OLG Hamburg, Urteil vom 02.01.2008, Az. 3 W 224/07
§ 2 UWG; Art. 5 GGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass eine Wettbewerbshandlung, die dem Ziel der Absatzförderung dient, bei Presseartikeln in der Regel nicht vorliegt. Anlass für diese Entscheidung war das Titelblatt einer Zeitschrift, welches die Aussage „Das iPhone kommt mit T-Mobile. Partnerschaft mit Zukunft? Plus: Preise, Funktionen und Leistungspaket in Deutschland“ tätigte. Das Gericht führte – unter Berufung auf die Rechtsprechung des BGH – aus, dass auf Grund der überragenden Bedeutung der Meinungs- und Pressefreiheit an eine Wettbewerbsabsicht in einem Presseartikelt, der redaktionelle Funktion hat, besondere Anforderungen zu stellen seien. Eine solche Absicht könne nur in Einzelfällen angenommen werden, wenn redaktionellen Äußerungen ein übermäßig werbender Charakter innewohne, der nicht von einer sachlich veranlassten Diskussion ausgehe. Auch bei stark tendenziösen Stellungnahmen zu Lasten bestimmter Personen oder Unternehmen könne eine Wettbewerbsabsicht vorliegen, wenn der Rahmen der sachbezogenen Unterrichtung verlassen werde.
- OLG München: Dem Heise-Verlag ist die Verlinkung auf Kopierschutzsoftware untersagtveröffentlicht am 18. Mai 2009
OLG München, Urteil vom 23.10.2008, Az. 29 U 5696/07
§§ 95 a UrhG, § 823 Abs. 2, 830 Abs. 2 UrhGIn dem langwierigen Verfahren des Heise-Verlags gegen die Filmindustrie hat das OLG München erneut gegen den Verlag entschieden. Die Filmindustrie hatte Heise auf Unterlassung in Anspruch genommen, nachdem Heise in seinem Newsdienst auf eine Software zur Umgehung von Kopierschutzmechanismen auf Film-DVDs verlinkt und recht deutliche Aussagen zur Verwendung der Software gemacht hatte. Zitat (19.01.2005): (mehr …)