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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 3. Januar 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Hannover, Urteil vom 20.03.2009, Az. 13 S 36/08
    § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB

    Das LG Hannover hat in Anschluss an den BGH (hier) entschieden, dass es für den Ausschluss des Widerrufsrechts gemäß § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB aus Verkäufersicht nicht ausreicht, vorzutragen, dass bei einem montierten Set aus Felge und Reifen die Felgen bei der Demontage eine Substanzveränderung erleiden und nicht mehr als neuwertig verwertet werden könnten. Auch reiche es nicht aus vorzutragen, dass die Hersteller bzw. Lieferanten die Felgen nicht – ohne weiteres – zurücknähmen. Im vorliegenden Fall hätte die Beklagte nach Auffassung der Kammer konkret vortragen müssen, mit welchen Nachlassen die Reifen/Felgen hätten anderweitig veräußert werden können und dass diese andere Verwertung für sie unzumutbar gewesen sei. Das habe sie jedoch nicht getan. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 3. November 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Hannover, Urteil vom 25.02.2009, Az. 13 S 36/08
    § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB

    Das LG Hannover hat darauf hingewiesen, dass einem Verbraucher, der in einem Onlineshop vier Reifen nebst entsprechenden Felgen einschließlich der Montage erwirbt, gleichwohl ein Widerrufsrecht zusteht. Die Auffassung des Onlinehändlers, es habe sich um eine Kundenspezifikation gehandelt, für die gemäß § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB das Widerrufsrecht ausgeschlossen sei, mochten die Hannoveraner Richter nicht gelten lassen. Unter Hinweis auf die Entscheidung BGH, Urteil vom 19.03.2003, Az. VIII ZR 295/01, erläuterte das LG Hannover, dass entscheidend sei, ob die Rücknahme der Ware für den Unternehmer zu einer quasi unzumutbaren Beeinträchtigung führen würde. (mehr …)

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