Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Schleswig: Irreführende Bäcker-Werbung – Brot macht nicht „Schlank im Schlaf“veröffentlicht am 26. Juni 2012
OLG Schleswig, Urteil vom 21.06.2012, Az. 6 W 1/12
§ 3 UWG, § 5 UWGDas OLG Schleswig hat entschieden, dass die Anzeigenwerbung eines Bäckers für ein „Eiweiß-Abendbrot“ mit der Anpreisung „Schlank im Schlaf“ wettbewerbswidrig ist. Die Werbung wies zwar gleichzeitig auf ein bestimmtes Abnehmkonzept („Insulin-Trennkostmethode“, bei der morgens Kohlenhydrate ohne Eiweiß, mittags beides zusammen und abends nur Eiweiß verzehrt werden sollen) und das dazugehörige Buch hin. Das Brot selbst habe jedoch keine schlank machende Wirkung. Dieser falsche Eindruck werde jedoch gerade durch die streitgegenständliche Werbung erzielt. Gerade bei Werbung, die sich auf die Gesundheit des Adressaten beziehe, seien jedoch besonders hohe Anforderungen an die Wahrheit der Werbeaussage zu stellen. Auch wenn der Adressat verstehe, dass sich die Werbeaussage auf das vorgestellte Abnehmkonzept beziehe, fehle auch diesbezüglich ein Hinweis, dass dieses Konzept wissenschaftlich umstritten sei.
- OLG Schleswig-Holstein: Werbung als „exklusive Lieferantin“ zulässig, wenn Alleinstellung tatsächlich zutrifftveröffentlicht am 3. Januar 2012
OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 06.10.2011, Az. 6 U 3/09
§ 3 Abs. 1 UWG, § 5 UWG, § 8 UWGDas OLG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass die Werbeaussage „die alleinige und exklusive OEM-Lieferantin für Ersatzteile und Service an B-Kolbenkompressoren, die bis Ende des Jahres 1995 gebaut worden sind“ zulässig ist, wenn die Alleinlieferanteneigenschaft tatsächlich zutrifft. Dann liege keine Irreführung des angesprochenen Verkehrs durch unzutreffende vergleichende Werbung vor. Vorliegend konnte die Beklagte eine Alleinstellung jedoch nicht nachweisen. Insbesondere sei eine weiter getroffene Äußerung, „alleinige Inhaberin der Originalzeichnungen“ zu sein, irreführend, weil dadurch der Eindruck erweckt werde, nur die Beklagte sei berechtigt, diese zur Durchführung von Servicearbeiten zu nutzen. Tatsächlich besitze aber auch die Klägerin Nutzungsrechte, so dass ein unzutreffender Eindruck erweckt werde und die Werbung zu unterlassen sei.
- FACEBOOK: Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein brüskiert mit Verbleib bei Facebook Datenschützer Thilo Weichertveröffentlicht am 1. November 2011
Die über Facebook abgegebene Erklärung ist kurz und knapp und hat es in sich: „Schleswig-Holstein bleibt bei Facebook: Die Landesregierung wird ihre Fan-Page auch weiterhin betreiben. Das hat der Chef der Staatskanzlei, Dr. Arne Wulff, dem Landesbeauftragten für den Datenschutz heute mitgeteilt. Wir werden unsere Fan-Page jedoch künftig mit einem deutlichen Warnhinweis versehen.“ Diese Erklärung ist auf diese Webseite der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein verlinkt. Die Gemeinheit an dieser Widerwilligkeit, welche der Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein „gar nicht witzig“ findet, ist, dass staatliche Stellen nicht zur Zahlung eines Bußgeldes verpflichtet werden können (hier). Die Welt schreibt hierzu weiter, dass nach Aussagen Weicherts die Staatskanzlei es abgelehnt habe „eine Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht herbei zu führen“ und weiter „es gäbe aber noch Eskalationsmöglichkeiten„. Nach Auffassung des Datenschützers sei die Einschaltung des Kieler Landtags in der Sache denkbar (hier).
- Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zu „Die Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen durch sogenannte Facebook Fanpages und Social-Plugins“ / Kritik an ULD Schleswig-Holsteinveröffentlicht am 23. Oktober 2011
Auf der Seite des FDP-Bundestagsabgeordneten Sebastian Blumenthal findet sich ein 20-seitiges Rechtsgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages (Autoren: Dr. Birgit Schröder/Anne Hawxwelln/ Heike Münzing) vom 17.10.2011, welches die gegenwärtige Bußgeldandrohung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) bei Benutzung des Facebook „Like“-Buttons/“Gefällt-mir“-Buttons und bei Betrieb einer sog. Fanpage kritisiert. Das ULD gehe in seiner Beurteilung überwiegend von vertretbaren Rechtsauffassungen aus, erwecke jedoch den unzutreffenden Eindruck, dass die untersuchten Sachverhalte eindeutig gegen geltendes Datenschutzrecht verstoßen würden. Vielmehr sei das geltende Datenschutzrecht von Unsicherheiten geprägt und mache die eindeutige Beantwortung rechtlicher Fragen in diesem Bereich schwer. Vgl. auch unseren Bericht (hier).
- FACEBOOK: Facebook prüft Sonderregelung für Nutzer in Schleswig-Holstein / Datenschutzveröffentlicht am 21. Oktober 2011
Nach Angaben des Schleswig-Holstein Magazin, einer Sendung des NDR, prüft Facebook, ob die Weiterleitung von Nutzerdaten aus Schleswig-Holstein in die USA gänzlich gestoppt werden kann. Der Landesdatenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, berichtete dem Magazin gegenüber über dieses Ergebnis eines Gesprächs mit Richard Allan, Facebook Europa „Director of Policy“ am 20.10.2011in Kiel. Die Sortierung soll anhang der sog. IP-Adressen erfolgen. Er habe das Gefühl, dass seine datenschutzrechtlichen Vorstellungen zum ersten Mal verstanden worden seien. Vgl. auch unsere Beiträge hier, hier, hier und hier.
- Schleswig-Holsteins Landesdatenschützer Thilo Weichert will ab 1. Oktober 2011 Bußgelder bis zu 50.000 EUR für die Nutzung von Facebook-Fanpages und den Like-Button (Gefällt mir) verhängenveröffentlicht am 8. September 2011
Schleswig-Holsteins Landesdatenschützer Thilo Weichert hat gestern (07.09.2011) im Innen- und Rechtsausschuss des Landtags Schleswig-Holstein erklärt, dass er gegen alle Regierungsstellen und großen Unternehmen des Landes Bußgelder bis 50.000 EUR verhängen will, wenn diese nach dem 01.10.2011 weiterhin sog. Fanseiten oder den sog. „Like“- bzw. „Gefällt mir“-Button bei Facebook verwenden. Laut Golem (hier) will Weichert aber den Opportunitäts- und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachten und nicht sämtliche Webseitenbetreiber in Schleswig-Holstein sanktionieren. Vgl. auch unseren Bericht (hier). Was wir davon halten? Wir sind fest davon überzeugt, dass harte datenschutzrechtliche Sanktionen in dem bevölkerungsreichsten und wirtschaftskräftigsten Bundesland der Republik den Social-Network-Riesen Facebook endlich in die Kniee zwingt. Und einige Schleswig-Holsteiner Unternehmen den Schaden haben. Das nennt man Standortnachteil.
- Das ULD (Schleswig-Holstein) weist auf eine Möglichkeit zur datenschutzkonformen Nutzung des Facebook-Gefällt-mir-Buttons hinveröffentlicht am 24. August 2011
Das Unabhängige Landesdatenschutzzentrum Schleswig-Holstein bejaht nunmehr die Frage, ob Facebook Social-Plugins datenschutzkonform eingebunden werden können, also so, dass die unkontrollierte Übertragung personenbezogener Daten verringert wird (vgl. FAQ, Antwort zur Frage: „Kann ein Webseitenbetreiber Facebook Social-Plugins so einbinden, dass die unkontrollierte Übertragung personenbezogener Daten verringert wird?“). Die Anleitung als Zitat: (mehr …)
- FAQ: Ratgeber für Softwareentwickler zu US-Softwarepatentenveröffentlicht am 13. Juli 2011
Viele Softwareentwickler haben ein nur rudimentär ausgeprägtes Gespür für das Softwarerecht. Einen Rechtsanwalt benötigt erst, wer das in Ruinen liegende Softwareprojekt partout nicht mehr zu reanimieren vermag. Nunmehr haben die Betreiber des Debian-Projekts mit freundlicher Unterstützung der Anwälte des Software Freedom Law Center (SFLC) einen Hilfe-zur-Selbsthilfe-Ratgeber zu Softwarepatenten veröffentlicht (hier), worauf Golem hinweist. Dieser soll offensichtlich als erste Orientierungshilfe dienen. Zu beachten ist, worauf die Betreiber ausdrücklich hinweisen, dass die FAQ-Liste lediglich das US-amerikanische Recht im Auge hat. Dies ist allerdings schon einmal ein wesentlicher Fortschritt, da in den USA den Softwarehäusern durch Patentklagen Dritter zweifellos die höchsten finanziellen Schäden drohen. Die Rechtslage in anderen Staaten kann sich daher anders darstellen. Wer es genau wissen möchte / muss, fragt einen Rechtsanwalt für IT-Recht. Wir helfen gerne weiter. Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns per E-Mail oder Post (Kontakt).
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E-Mail: info[at]damm-legal.de - LAG Schleswig-Holstein: Veröffentlichung des Bildes eines Arbeitnehmers auf Unternehmens-Website ist zulässigveröffentlicht am 16. Oktober 2010
LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23.06.2010, Az. 3 Sa 72/10
§ 823 Abs. 2 BGB; §§ 22, 23 KUG
Das LAG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass ein Unternehmen ein Foto seines Arbeitnehmers auf der Unternehmenswebsite veröffentlichen darf, wenn der Arbeitnehmer sich vorher freiwillig bei einem Foto-Shooting für Bekleidung des Arbeitgebers als Modell zur Verfügung gestellt hat. Der Arbeitnehmer hatte auf Auskunft und Schadensersatz geklagt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …) - Schleswig-Holstein: Zur Sperrungsverpflichtung von Access-Providern hinsichtlich illegaler Glücksspielangeboteveröffentlicht am 1. Juni 2010
Vor einiger Zeit brachte telemedicus die Meldung heraus, das Land Schleswig-Holstein plane, den noch geltenden Glücksspielstaatsvertrag ab 2011 aufzukündigen und Access-Provider im Rahmen einer hoheitlichen Sperrverfügung (Access-Blocking) zur Sperrung illegaler Glücksspielangebote anzuhalten. Entsprechende Pläne der CDU/FDP-Koalition sollen nun in einem Kommentar zu einem Posting bei netzpolitik.org dementiert worden sein. (mehr …)