Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Werbung am Ende automatischer Antwort-E-Mails verletzt das Persönlichkeitsrecht von Verbrauchernveröffentlicht am 18. Dezember 2015
BGH, Urteil vom 15.12.2015, Az. VI ZR 134/15
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 S.2 BGB; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GGDer BGH hat entschieden, dass das Zusenden von Werbung, welche in sog. „No-Reply“-Bestätigungsmails (automatische Anwort-E-Mails) enthalten ist, gegen das Persönlichkeitsrecht eines Verbrauchers verstößt, wenn dieser zuvor erklärt hat, keine Werbung erhalten zu wollen. Damit bestätigte der BGH die Auffassung des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt (hier) und widerrief das entgegenstehende Urteil der Berufungsinstanz (LG Stuttgart, hier). Zur Pressemitteilung Nr. 205/2015: (mehr …)
- AG Bonn: Kostenpflichtige Eintragung in ein Internet-Branchenverzeichnis auf Grund eines „Cold Call“ ist unzulässigveröffentlicht am 10. Juli 2015
AG Bonn, Urteil vom 23.06.2015, Az. 109 C 348/14
§ 823 Abs. 1 BGB, § 242 BGB; § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWGDas AG Bonn hat entschieden, dass ein sog. „Cold Call“, ein Werbeanruf ohne vorherige Einwilligung des Angerufenen, nicht zu einem kostenpflichtigen Eintrag in ein Internet-Branchenverzeichnis führt. Vorliegend stehe dem Angerufenen – unabhängig von der Frage eines gültigen Vertrages – zumindest ein von dem Bestehen der klägerischen Forderung abhängiger, gegenläufiger eigener Schadensersatzanspruch in gleicher Höhe aus § 823 Abs. 1 BGB zu, da durch den rechtswidrigen Anruf eine Verletzung des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes vorliege. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamm: Zur Beweislast bei unverlangter E-Mail-Werbungveröffentlicht am 23. März 2015
OLG Hamm, Beschluss vom 09.12.2014, Az. 9 U 73/14
§ 823 BGB, § 1004 BGBDas OLG Hamm hat entschieden, dass im Falle der unverlangten E-Mail-Werbung (Spam) der Abmahner nachweisen muss, dass er Inhaber des betroffenen E-Mail-Accounts ist und dass der Gewerbebetrieb, in welchen durch die Werbung eingegriffen wurde, tatsächlich existiert. Vorliegend hatte der Werbende eine E-Mail an die Adresse eines Kunden gesendet. Diese Adresse sollte aber nunmehr der Klägerin gehören, welche den Werbenden abmahnte. Wie es zum Übergang der E-Mail-Adresse kam, wurde hingegen nicht dargelegt, so dass die Ansprüche zurückzuweisen waren. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG Pankow/Weißensee: Auch eine reine Bestätigungs-E-Mail für eine Onlineshop-Anmeldung kann als unerlaubte Werbung angesehen werden, wenn der Nachweis einer tatsächlichen Anmeldung misslingtveröffentlicht am 10. Februar 2015
AG Pankow/Weißensee, Urteil vom 16.12.2014, Az. 101 C 1005/14
§ 823 BGB, § 1004 BGBDas AG Pankow/Weißensee hat entschieden, dass eine Bestätigungs-E-Mail für die Anmeldung bei einem Onlineshop dann als Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb anzusehen ist, wenn die Anmeldung bei dem Onlineshop nicht erfolgt ist oder der Betreiber des Onlineshops diese nicht nachweisen kann. In diesem Fall handele es sich bei der Bestätigungs-E-Mail um unverlangt zugesandte Werbung. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Frankenthal: Zur Beweislast bezüglich der Einwilligung in den Empfang von E-Mail-Werbungveröffentlicht am 6. Februar 2015
LG Frankenthal, Urteil vom 21.11.2013, Az. 2 HK O 111/12
§ 7 UWGDas LG Frankenthal hat entschieden, dass ein Unternehmen, welches Werbe-E-Mails an Verbraucher verschickt, beweispflichtig für das Vorhandensein einer Einwilligung des Verbrauchers ist. Anderenfalls handele es sich bei der Werbung um eine unzumutbare Belästigung. Vorliegend legte das Unternehmen zwar dar, dass sich ein Verbraucher im sog. Double-Opt-in Verfahren zu einem Gewinnspiel angemeldet habe. Dass diese Anmeldung jedoch gleichzeitig eine Einwilligung zum Empfang von Werbe-E-Mails gewesen sein solle, konnte das Gericht nicht nachvollziehen, denn eine solche habe für den konkreten Fall zu erfolgen. Die bloße Teilnahme an einem Gewinnspiel genüge nicht für die Annahme einer Einwilligung in den Empfang von Werbung. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG Düsseldorf: Feedback-Anfrage ist unzulässiger E-Mail-Spam / Zur Reichweite des Anspruchs auf Auskunftveröffentlicht am 9. Januar 2015
AG Düsseldorf, Urteil vom 27.10.2014, Az. 20 C 6875/14
§ 1004 BGB, § 823 BGB; § 34 BDSGDas AG Düsseldorf hat entschieden, dass der unverlangte Versand einer Feedbackanfrage auf eine berufliche E-Mail-Adresse eine Belästigung und damit einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb sowie eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellt. Der Empfänger könne daher gemäß § 34 BDSG Auskunft zu den über seine Person gespeicherten Daten verlangen, und zwar auch soweit sie sich auf die Herkunft der Daten beziehen, über den Empfänger oder Kategorien der Empfänger, an die Daten weitergegeben wurden und über den Zweck der Daten. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamm: 50,00 bis 100,00 EUR Streitwert für privaten E-Mail-Spamveröffentlicht am 30. Juli 2014
OLG Hamm, Urteil vom 17.10.2013, Az. 6 U 95/13
§ 3 ZPO, § 511 Abs. 2 ZPODas OLG Hamm hat entschieden, dass der Streitwert für eine Unterlassungsklage wegen unerwünschter E-Mail-Werbung 50,00 bis 100,00 EUR beträgt. Dies gelte jedenfalls dann, wenn es sich um vereinzelten Spam im privaten Bereich handele, dessen Wiederholung durch die unstreitige „physische Löschung“ der E-Mail-Adresse der Klägerin äußerst unwahrscheinlich geworden sei. Auch verursache die Löschung solcher E-Mails nur einen sehr geringfügigen Aufwand. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Bonn: Zur Schadensersatzpflicht wegen unterlassener Kontrolle des E-Mail-Spam-Ordnersveröffentlicht am 16. Juli 2014
LG Bonn, Urteil vom 10.01.2014, Az. 15 O 189/13
§ 280 Abs. 1 BGB, § 675 Abs. 1 BGB, § 611 BGBDas LG Bonn hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt verpflichtet ist, seinen Spam-Ordner auf eingehende Mandats-E-Mails zu überprüfen. Im vorliegenden Fall hatte der Rechtsanwalt eine E-Mail der Gegenseite mit einem Vergleichsvorschlag nicht rechtzeitig an seine Mandantin weitergeleitet. Für den entstandenen Schaden wurde er bzw. die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung erfolgreich in Regress genommen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- AG Stuttgart-Bad Cannstatt: Auch Privatleute haben einen Unterlassungsanspruch gegen unerwünschte Werbe-E-Mailsveröffentlicht am 8. Mai 2014
AG Stuttgart-Bad Cannstatt, Urteil vom 25.04.2014, Az. 10 C 225/14
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 S.2 BGB, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GGDas AG Stuttgart-Bad Cannstatt hat entschieden, dass auch ein Verbraucher gegen die Zusendung unerwünschter Werbe-E-Mails vorgehen darf. Das Zusenden derartiger E-Mails stelle regelmäßig einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des von diesen E-Mails Betroffenen dar. Unerheblich sei, ob es sich bei der betreffenden E-Mail um eine automatisierte Eingangsbestätigung (Autoreply) handele, solange in dieser Werbung (vorliegend: im Abspann) zu finden sei. Der Streitwert für die Zusendung von Werbe-E-Mails wurde im vorliegenden Fall auf 5.000 EUR bemessen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Unverlangte werbliche E-Mails verletzen das Recht eines Unternehmens am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebveröffentlicht am 14. Februar 2014
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 30.09.2013, Az. 1 U 314/12
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGBDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Übersendung von Werbe-E-Mails ohne die Erlaubnis des Inhabers des Empfänger-E-Mail-Kontos rechtswidrig ist. Davon sei auch die Übersendung von Zahlungsaufforderungen, die dem Absatz und der Verwertung eigener Leistungen dienen, erfasst. Es werde das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Empfängers bzw. bei Unternehmern deren Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb verletzt. Die Beweislast für eine erfolgte Anmeldung bzw. dem Einverständnis in Werbezusendungen liege beim Versender. Zum Volltext der Entscheidung: