Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Presse darf sich bei Verdachtsberichterstattung auf Erklärungen des Stasi-Beauftragten verlassenveröffentlicht am 13. Dezember 2012
BGH, Urteil vom 11.12.2012, Az. VI ZR 314/10 und Az. VI ZR 315/10
§ 823 BGB, § 1004 BGB, Art. 1 GG, Art. 2 GGDer BGH hat entschieden, dass die Presse Verlautbarungen des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der DDR ein gesteigertes Vertrauen entgegenbringen darf, wenn sie über den Veracht einer IM-Tätigkeit berichtet. Was wir davon halten? (mehr …)
- OLG Naumburg: Keine Beleidigung durch Bezichtigung der Stasi-Mitgliedschaft oder durch die Bezeichung eines Staatsanwalts als „Rechtsbrecher“veröffentlicht am 28. August 2012
OLG Naumburg, Beschluss vom 10.11.2011, Az. 2 Ss 156/11
Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG, § 186 StGB, § 193 StGBDas OLG Naumburg hat entschieden, dass die Bezichtigung einer Stasi-Mitgliedschaft nicht ohne Weiteres als Beleidigung aufgefasst werden darf, da es sich hierbei um eine dem Beweis zugängliche Behauptung handele. Streitgegenständlich war die schriftliche Erklärung „In der JVA MD wurde die MSF-Tätigkeit [Red.: Wurde von dem Gericht als Arbeit für das Ministerium für Staatssicherheit / MfS / sog. „Stasi“ gewertet] von Dr. X. als Strafvollzugsarzt bekannt und ich habe Anspruch auf ärztliche Fürsorge, auch vom Gericht, aber die wurde verweigert. Die Körperverletzung ist eindeutig nachgewiesen und ich lehne diesen befangenen Arzt erneut ab,…“. Auch die Äußerung gegenüber einem Polizeibeamten, „Oberstaatsanwalt … ist ein Rechtsbrecher und seine Tage bei der Justiz sind gezählt“ wertete das Gericht nicht als Beleidigung, sondern als zulässige Meinungsäußerung. Zum Volltext der Entscheidung (mehr …)
- OLG München: Ein Ex-Stasi-Spitzel muss Namens- und Bildwiedergabe zu seiner Person in Bericht über historisches Ereignis duldenveröffentlicht am 3. Juni 2011
OLG München, Urteil vom 14.12.2010, Az. 18 U 3097/09
§§ 823; 1004 BGB; §§ 22; 23 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 3 KUG; Art. 5 Abs. 3 GGDas OLG München hat laut einer Pressemitteilung entschieden, dass es sich ein ehemaliger inoffizieller Mitarbeiter der Stasi (IM/IMB) gefallen lassen muss, wenn er im Zusammenhang mit einem historischen Ereignis durch entsprechendes Bildmaterial und auch unter Namensnennung identifiziert werden kann. Aus der Pressemitteilung (Zitat): (mehr …)