Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- AG München: Strafbefehl für Betrieb einer illegalen Filesharing-Plattform in Höhe von 144.000 EURveröffentlicht am 23. Dezember 2014
AG München, Strafbefehl vom 20.04.2012, Urteil vom 08.10.2012, Az. 1111 Cs 404 Js 44538/07
§ 77 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 UrhG, § 78 Abs.1 UrhG, § 85 UrhG, § 108 Abs. 1 Nr. 4, 5 UrhG, § 108a Abs. 1 UrhG, § 52 UrhG; § 53 StGBDas AG München hat wegen gewerblichen Betriebs einer illegalen Filesharing-Plattform einen Strafbefehl über 144.000 EUR erlassen, dessen Höhe per Urteil vom 08.10.2012 bestätigt wurde. Zum Volltext des Strafbefehls: (mehr …)
- AG Augsburg: Strafbefehl von über 4.500 EUR für illegales Filesharing von Pornofilmenveröffentlicht am 5. Dezember 2012
AG Augsburg, Beschluss vom 10.03.2011 – rechtskräftig seit dem 13.09.2011
§ 184 Abs. 1 Nr.2 StGB, § 106 Abs. 1 StGB, § 109 UrhG, § 52 StGB, § 53 StGBDas AG Augsburg hat mit dem nachstehend wiedergegebenen Strafbefehl auf das illegale Filesharing eines Internetnutzers von 24 Pornofilmen reagiert. Der filesharende Pornophile erklärte sich nach einem Geständnis (!) demnach bereit 4.500 EUR Strafe zu zahlen und seinen zum Filesharing verwendeten PC als Tatwerkzeug in die Aservatenkammer zu verabschieden. Was wir davon halten? Da wurden seitens des Filesharers gleich reihenweise Fehler begangen – und zwar nicht nur hinsichtlich der „Family Affairs“. Zum Volltext des Strafbefehls: (mehr …)
- AG Augsburg: Durchsuchungsbeschluss bei Filesharer nach öffentlicher Zugänglichmachung von 24 Pornofilmenveröffentlicht am 4. Dezember 2012
AG Augsburg, Beschluss vom 10.03.2011
§ 184 Abs. 1 Nr.2 StGB, § 106 Abs. 1 StGB, § 109 UrhG, § 52 StGB, § 53 StGBDas AG Augsburg hat mit dem nachstehend wiedergegebenen Beschluss eine (angesichts der Tatvorwürfe extrem seltene) Durchsuchung der Wohnräume eines Filesharers von 24 Pornofilmen angeordnet und die Beschlagnahme von diversen Gegenständen angeordnet. Was wir davon halten? Müssen Sie jetzt Angst vor dem Besuch der Trachtengruppe haben und sämtliche Forderungen erfüllen? Keineswegs. Anstatt sich Sorgen zu machen, sollten Sie uns kontaktieren. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)