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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 28. April 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Köln, Urteil vom 25.07.2014, Az. 6 U 47/14
    § 3 UWG, § 5 UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass ein Werbefilm für Staubsauger, in welchem verschiedene Staubsauger in Anwesenheit eines französischen Gerichtsvollziehers getestet und verglichen werden, irreführend ist, wenn der Test mit den Worten „unter gerichtlicher Beaufsichtigung“ beschrieben wird. Darunter verstehe der Verbraucher die Kontrolle durch einen Richter, nicht durch einen Gerichtsvollzieher. Darüber hinaus könne die Werbeaussage „Beste Saugleistung“ zwar im Zusammenhang mit dem im Video gezeigten Test verwendet werden, jedoch nicht isoliert auf einem Werbeprospekt. Im letzteren Fall stelle sie eine irreführende Spitzenstellungsbehauptung dar. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 11. September 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG München, Urteil vom 09.09.2014, Az. 18 U 516/14
    § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGB, Art. 3 Abs. 2 lit. c S 1 EGV 1334/2008, Art. 5 Abs. 1 GG

    Das OLG München hat entschieden, dass die Firma Alfred Ritter GmbH & Co. KG weiterhin Schokoladen mit der Bezeichnung „natürliches Aroma“ deklarieren darf; eine Verbrauchertäuschung sei darin nicht zu sehen. Es bestätigt damit eine Entscheidung des LG München I (hier). Die Stiftung Warentest hatte in einem Test behauptet, den chemisch hergestellten Aromastoff Piperonal nachgewiesen zu haben, ohne hierfür ausreichende Beweise vorlegen zu können. Der Schokolade wurde in der Folge das Ergebnis „mangelhaft“ attestiert. Zur Pressemitteilung der Stiftung Warentest (hier) und zur Pressemitteilung der Alfred Ritter GmbH & Co. KG (hier).

  • veröffentlicht am 11. September 2014

    LG München I, Urteil vom 13.01.2014, Az. 9 O 25477/13
    § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGB, Art. 3 Abs. 2 lit. c S. 1 EGV 1334/2008, Art. 5 Abs. 1 GG

    Das LG München I hat entschieden, dass die Bewertung einer Voll-Nuss-Schokolade durch ein Testinstitut mit der Note “mangelhaft” zu unterlassen ist, wenn diese auf einer unzutreffenden Auslegung der Europäischen Aromenverordnung beruht. Vorliegend war streitig, ob der Aromastoff Piperonal auch natürlich gewonnen werde könne, da der Hersteller lediglich “natürliche Aromen” angegeben habe. Das Testinstitut habe dies ohne ausreichende Tatsachengrundlage und in zu enger Auslegung der Aromenverordnung unzulässigerweise verneint und verletze dadurch die Rechte des Herstellers. Der Schokoladenhersteller dürfe daher die Verbreitung des Testergebnisses untersagen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 8. April 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamburg, Urteil vom 16.12.2013, Az. 5 U 278/11
    § 3 Abs. 1 UWG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die Werbung für ein Lebensmittel (hier: Margarine) irreführend und damit unlauter ist, wenn mit den Begriffen „Nr. 1 im Geschmack“ und „Probieren Sie jetzt selbst den Testsieger* im Geschmack!“ geworben wird, ohne dass Fundstelle und Umstände des Tests erläutert werden. Auf Grund der Vertrautheit mit z.B. Tests der Stiftung Warentest erwarte der Verbraucher bei einer solchen Werbung, dass Tests von einer unabhängigen Stelle durchgeführt worden seien. Handele es sich wie vorliegend um einen selbst beauftragten Test des Werbetreibenden, so sei deutlich darauf hinzuweisen, um einen Irrtum der Verbraucher auszuschließen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 20. Januar 2014

    LG München I, Urteil vom 13.01.2014, Az. 9 O 25477/13
    § 5 UWG; § 823 BGB, § 1004 BGB; VO (EG) Nr. 1334/2008

    Das LG München I hat entschieden, dass die Bewertung einer Voll-Nuss-Schokolade durch ein Testinstitut mit der Note „mangelhaft“ zu unterlassen ist, wenn diese auf einer unzutreffenden Auslegung der Europäischen Aromenverordnung beruht. Vorliegend war streitig, ob der Aromastoff Piperonal auch natürlich gewonnen werde könne, da der Hersteller lediglich „natürliche Aromen“ angegeben habe. Das Testinstitut habe dies ohne ausreichende Tatsachengrundlage und in zu enger Auslegung der Aromenverordnung unzulässigerweise verneint und verletze dadurch die Rechte des Herstellers. Der Schokoladenhersteller dürfe daher die Verbreitung des Testergebnisses untersagen. Zur Pressemitteilung 01/14 vom 13.01.2014:

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  • veröffentlicht am 8. November 2013

    OLG Köln, Urteil vom 01.03.2013, Az. 6 U 191/12
    § 3 Abs. 2 S. 1 UWG; § 126 Abs. 1 MarkenG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass die Werbung eines Mobilfunkanbieters mit der Aussage „bestes Netz“ unter Bezugnahme mehrerer Testergebnisse zulässig ist. Dies sei jedenfalls auch dann der Fall, wenn drei Testergebnisse abgebildet würden, bei denen die Beklagte auf dem ersten Platz sei, auch wenn in einem der Tests ein Mitbewerber gleich gut abgeschnitten habe. Die Werbung sei im Gesamtzusammenhang zu betrachten und führe den Verbraucher nicht dahingehend in die Irre, dass die Beklagte in allen Tests alleiniger Sieger gewesen wäre. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 21. Oktober 2013

    BGH, Beschluss vom 17.10.2013, Az. I ZB 65/12
    § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, § 50 Abs. 2, Abs. 3 MarkenG

    Der BGH hat entschieden, dass die Wort-Bild-Marke „test“ der Stiftung Warentest für Testmagazine und Verbraucherinformationen sowie Veröffentlichung von Warentests und Dienstleistungsuntersuchungen eine beschreibende Angabe ist, weil sie den Inhalt der Druckschriften bezeichnet. Eine Verkehrsdurchsetzung sei nicht zu erkennen. Nach dem vorgelegten Gutachten hätten lediglich 43% der Befragten in dem Zeichen einen Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen gesehen, was für eine Verkehrsdurchsetzung im Regelfall nicht ausreiche. Zur Pressemitteilung Nr. 175/2013 vom 18.10.2013: (mehr …)

  • veröffentlicht am 11. Juli 2013

    OLG Frankfurt, Urteil vom 28.05.2013, Az. 6 U 266/12
    § 5 UWG, § 5a UWG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Werbung eines Mobilfunkunternehmens, der „Netzbetreiber mit den zufriedensten Kunden“ zu sein, irreführend ist, wenn gegenüber den Adressaten nicht kommuniziert wird, dass Angebote von Providern in der zu Grunde gelegten Umfrage nicht berücksichtigt wurden. Der Verbraucher differenziere nicht zwischen Netzbetreibern und Providern und gehe ohne Erläuterung bei der angegriffenen Werbung davon aus, dass sich der Vergleich auf alle Mobilfunkanbieter beziehe. Darüber hinaus stellte das Gericht fest, dass bei einer TV-Werbung die Einblendung des Testinstituts für 2 Sekunden ohne weiterführende Hinweise, wie die Untersuchung und Ergebnisse des Tests zu finden seien, nicht ausreiche. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 19. Februar 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Köln, Urteil vom 04.04.2012, Az. 6 U 197/11
    § 5 Abs. 1 UWG, § 5a Abs. 2

    Das OLG Köln hat entschieden, dass die Werbung mit dem Ergebnis eines so genannten Konsumententests irreführend ist, wenn für den Test eine Notenskala verwendet wurde, die aus den Noten „(1) ausgezeichnet (2) sehr gut (3) gut (4) weniger gut (5) schlecht“ besteht und eine Fundstelle für den Test nicht angegeben wird. Bei einem seriösen Test müsse eine Notenskala verwendet werden, die den Vorstellungen des Verbrauchers nicht widerspricht. Insbesondere erwarte der Verkehr, dass „sehr gut“ die beste und „gut“ nicht lediglich die mittlere Note sei. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 11. Oktober 2012

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 21.06.2012, Az. 6 U 24/11
    § 3 Abs. 2 UWG, § 5 UWG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Angabe „CE-geprüft“ z.B. auf Spielwaren eine irreführende und daher wettbewerbswidrige Werbung darstellt. Durch das CE-Zeichen bestätige der Verwender in der Regel lediglich selbst die Konformität des Produktes mit den einschlägigen Vorschriften. Der Zusatz „geprüft“ erwecke jedoch den fälschlichen Eindruck, dass eine vom Hersteller unabhängige Stelle die beworbenen Spielzeugwaren einer Überprüfung unterzogen habe. Zum Volltext der Entscheidung:
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