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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 24. Februar 2011

    OLG Köln, Urteil vom 10.12.2010, Az. 6 U 112/10
    §§ 5; 12 UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass eine Verbraucherbefragung im Rahmen eines sog. „Konsumenten-Test“ nicht die Wirkung eines objektiv gehaltenen Warentests (etwa der „Stiftung Warentest“) haben darf. Dass es sich nur um die Summe subjektiver Einschätzungen der jeweils befragten Verbraucher gehandelt habe, hätte herausgestellt werden müssen. Streitgegenständlich war folgende Werbung, welche der Senat für irreführend hielt:

    Konsumenten-Test
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  • veröffentlicht am 21. September 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Schleswig-Holstein, Hinweisbeschluss vom 28.06.2010, Az. 6 U 27/10
    § 5 I UWG

    Das OLG Schleswig hat in diesem Beschluss darauf hingewiesen, dass die Werbeaussage „Das sicherste Auto aller Zeiten“ eine Spitzenstellungsbehauptung auf dem Automarkt im Bereich Sicherheit darstelle. Treffe diese nicht zu, sei die Werbung irreführend und wettbewerbswidrig. Der Wortsinn der Erklärung gehe dahin, dass die geltend gemachte Spitzengruppenstellung im Hinblick auf Sicherheit für alle bis zum Erscheinen der Werbeanzeige produzierten Autos in Anspruch genommen werde, dass also das beworbene Auto zum Zeitpunkt der Inserierung der Anzeige das bis dahin sicherste Auto aller Zeiten sein solle. Durch einen Sternchenhinweis, wonach der Wagen 37 von 37 möglichen Punkten zum Insassenschutz im Euro NCAP Crashtest 2008 erreicht habe, werde dieser Inhalt der Werbeaussage verstärkt. Diese Behauptung sei jedoch nicht richtig, weshalb das OLG die Erfolgsaussichten der Berufung der Beklagten als nicht gegeben einschätzte.

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  • veröffentlicht am 12. September 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammUS-Supreme Court, Urteil vom 28.06.2010, No. 08-964 (2010)
    Title 35 USC § 101

    Der US-Supreme Court hat in der Sache Bilski vs. Kappos entschieden, dass die Geschäftsmethode Bilskis dem Patentschutz nicht zugänglich sei. Das Gericht beschrieb die Methode wie folgt: „Petitioners’ patent application seeks protection for a claimed invention that explains how commodities buyers and sellers in the energy market can protect, or hedge, against the risk of price changes.“ In Hinblick auf den für die Patentierbarkeit von Methoden eingesetzten „machine-or-transformation test“ entschied das höchste US-Gericht, dass dieser nicht der einzige Test sei, um die Patentierbarkeit eines Prozesses zu bestimmen, eher ein nützliches und wichtiges Indiz zur Bestimmung, ob eine Erfindung unter die Methoden des § 101 falle. Da der Supreme Court keine Anhaltspunkte für die Patentfähigkeit einer Methode, eines Geschäftskonzepts oder eines Prozesses gab, wurde das Urteil als „business as usual“ kritisiert (Zum Volltext der Entscheidung vgl. hier).

  • veröffentlicht am 4. Mai 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamburg, Urteil vom 30.06.2009, Az. 3 U 13/09
    §§ 11 HWG; 8, 4 Nr. 11 UWG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass ein für die Behandlung von Kopflausbefall zugelassenes Arzneimittel nicht unter Verwendung eines Testergebnisses der Stiftung Warentest beworben werden darf. Gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 2 HWG (Heilmittelwerbegesetz) dürfe für Arzneimittel außerhalb der Fachkreise nicht mit Angaben geworben werden, dass das Arzneimittel ärztlich, zahnärztlich, tierärztlich oder anderweitig fachlich empfohlen oder geprüft ist oder angewendet wird. Dabei komme es nicht darauf an, ob im vorliegenden Einzelfall die beanstandete Werbung eine (zumindest mittelbare) Gesundheitsgefährdung verursache. Es soll in jedem Fall vermieden werden, dass beim Verbraucher ein fehlgeleitete Vorstellung dahingehend entstehe, dass das genannte Arzneimittel umfassend geprüft und zur Krankheitsbehandlung ohne Berücksichtigung des individuellen Falles geeignet sei. Eine fachliche „ Empfehlung “ liegt bereits dann vor, wenn für den Verkehr der Eindruck entstehe, das Heilmittel werde von fachlicher Seite als therapeutisch geeignet angesehen. Dem von der Stiftung Warentest verwendeten Logo, welches das Adjektiv „geeignet“ enthalte, komme jedoch ebendiese Aussage zu.

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  • veröffentlicht am 22. April 2010

    OLG Hamburg, Beschluss vom 15.01.2007, Az. 3 U 240/06
    § 3 UWG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass ein Onlinehändler, der mit Ergebnissen eines Warentests Werbung betreibt, angeben muss, in welcher Ausgabe der Fachzeitschrift FACTS die Bewertung erschienen war. Das OLG Nürnberg-Fürth hatte bezüglich der Quellenangabe ähnlich entschieden. Der Händler im konkreten Fall hatte einen PC-Drucker mit dem Testergebnis der Zeitschrift „Facts“ beworben, dabei aber nur „Facts – gut“ angegeben. (mehr …)

  • veröffentlicht am 9. April 2010

    Der Supergau des Datenschutzes im Bereich der elektronischen Spielekonsolen scheint sich zu offenbaren: Nach einem Bericht der Zeitschrift Computerbild Spiele sendeten die im Text verwendeten Einheiten aus Konsole und Spiel Informationen an ihre Hersteller, und dies auch dann, wenn der Nutzer selbst nicht spielenderweise online war. Bei der Playstation 3, so die Zeitschrift, würden „sogar im Standby-Betrieb in der Nacht große Datenmengen“ übertragen. Untersucht wurde von den Experten der Zeitschrift der Datenverkehr von Spielen für die Sony Playstation 3, die Microsoft Xbox 360 und die Nintendo Wii. Analysiert wurde dabei nach Auskunft der Welt das Verhalten bei Verwendung der Spiele Call of Duty: Modern Warfare 2, FIFA 10, Dirt 2, Borderlands, Uncharted 2, Assassin’s Creed 2, Mass Effect 2, Avatar, New Super Mario Bros., Sports Resort und Harry Potter. Der Clou: (mehr …)

  • veröffentlicht am 5. März 2010

    OLG Hamm, Urteil vom 08.12.2009, Az. 4 U 129/09
    §§ 3, 5 UWG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass eine Irreführung des Verbrauchers vorliegt, wenn die Präsentation von Testergebnissen nicht eindeutig erkennen lässt, auf wen sich diese Ergebnisse beziehen. Die Beklagte präsentierte auf ihrer Internetseite ein „Gaslexikon“ in Zusammenarbeit mit einer weiteren Gesellschaft „W“ als Partner. Auf der Startseite des Lexikons präsentierte die Beklagte positive Testergebnisse von Ökotest und Stiftung Warentest u.a., die sich auf die „W“ bezogen. Dies sei für den Verbraucher jedoch nicht ohne Weiteres erkennbar gewesen. Erst bei näherer Betrachtung könne erkannt werden, dass „W“ die Seite gestaltet habe („powered by ‚W'“). Doch auch dies lege nicht zwingend den Schluss nahe, dass die präsentierten Testergebnisse sich auf „W“ bezögen, da die Internetseite fester Bestandteil des Internetangebotes der Beklagten sei. Aus diesem Grund liege eine wettbewerbsrechtlich relevante Irreführung vor. Auch in anderen Entscheidungen wurde bereits strenge Maßstäbe an die Werbung mit Testergebnissen gelegt (OLG Zweibrücken, BGH).

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  • veröffentlicht am 6. Februar 2010

    BGH, Urteil vom 16.07.2009, Az. I ZR 50/07
    §§ 3, 4, 5 UWG (2008); 1 Abs. 2 PAngVO

    Der BGH hat entschieden, dass ein Onlinehändler wettbewerbswidrig handelt, wenn er Testergebnisse zur Werbung für ein Produkt verwendet, ohne den Verbraucher leicht und eindeutig darauf hinzuweisen, wo er nähere Angaben zu dem Test erhalten kann. Das entspreche der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für das bisher geltende Recht (vgl. BGH, Urteil vom 21.03.1991, Az. I ZR 151/89, GRUR 1991, 679 – Fundstellenangabe). Danach hätten in eine Werbung aufgenommene Angaben über Testurteile leicht und eindeutig nachprüfbar sein müssen. Das setze nicht nur voraus, dass überhaupt eine Fundstelle für den Test angegeben worden sei, sondern auch, dass diese Angabe für den Verbraucher aufgrund der Gestaltung der Werbung leicht auffindbar gewesen sei. An dieser Rechtslage habe sich durch die Umsetzung der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken in das deutsche Recht nichts geändert. (mehr …)

  • veröffentlicht am 30. Dezember 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtKG Berlin, Beschluss vom 10.11.2009, Az. 5 W 120/09
    §§ 824 Abs. 1, 1004 Abs. 1 BGB; §§ 14; 15 MarkenG

    Das KG Berlin hat entschieden, dass eine politisch agierende Partei, die mit einem Testergebnis der Stiftung Warentest wirbt, ohne dass jemals ein solcher Test durchgeführt worden ist, gegeignet ist, den Kredit der Stiftung Warentest zu gefähren und somit zu unterlassen ist, wenn weitergehende Angaben, die etwa auf eine Parodie oder eine Übernahme der Aufmachung in einem nur übertragenen Sinne schließen lassen könnten, fehlen. § 824 Abs. 1 BGB schütze die wirtschaftliche Wertschätzung von Unternehmen vor Beeinträchtigungen, die durch Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen über sie unmittelbar herbeigeführt würden (BGH, NJW 1978, 2151; Z 90, 113, juris Rn. 49; Palandt/Sprau, BGB, 68. Auflage, § 824 Rn. 1). Geschützt seien nur wirtschaftliche Interessen. (mehr …)

  • veröffentlicht am 27. November 2009

    OLG Hamburg, Urteil vom 08.04.2009, Az. 5 U 13/08
    §§ 3, 5 Abs. 2 a.F., 8 Abs. 3 UWG

    Das OLG Hamburg hatte in diesem Urteil über zwei Internetangebote (SMS-Versand und Downloads) der Beklagten zu entscheiden, die vom Kläger, einem Wettbewerbsverein, wegen wettbewerbswidriger Praktiken gegenüber Verbrauchern in Anspruch genommen wurde. Trotz Sitz der Beklagten in den arabischen Emiraten und Zweigstelle in Wien erklärte sich das OLG Hamburg für zuständig, da das Angebot der Beklagten auch für deutsche Kunden bestimmt gewesen sei. Bezüglich beider Webseiten behauptete der Kläger sowohl irreführende Werbung, Täuschung der Kunden über einen Vertragsschluss sowie unberechtigten Forderungseinzug. Eine Untersagung des letzteren kam für das Gericht jedoch nicht in Betracht, da es sich beim Forderungseinzug nicht um eine Wettbewerbshandlung handele. Bei den Webseiten und deren Hinführung zum Vertragsschluss differenzierte das Gericht. Für eine Täuschung des Verbrauchers und der daraus folgenden Wettbewerbswidrigkeit der Werbung komme es darauf an, wo genau der Hinweis der Kostenpflichtigkeit platziert und wie dieser zur Kenntnis zu nehmen sei.

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