IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 14. November 2014

    OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 04.09.2014, Az. 4 LB 20/13
    § 38 Abs. 5 BDSG, § 3 Abs. 7 BDSG

    Das OVG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass ein Facebook-Mitglied, welches bei Facebook eine sog. Fanpage unterhält, nicht für die von Facebook verursachten Datenschutzverletzungen haftet und allein auf Grund der von Facebook vorgenommenen Verarbeitung personenbezogener Daten von Besuchern der Fanpage nicht auf Deaktivierung der Fanpage in Anspruch genommen werden kann. Wir hatten berichtet (hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 5. September 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOVG Schleswig, Urteil vom 04.09.2014, Az. 4 LB 20/13 – nicht rechtskräftig
    § 43 BDSG

    Das OVG Schleswig hat entschieden, dass die Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein (WTSH) für die allein von Facebook vorgenommene Verarbeitung personenbezogener Daten von Besuchern der Fanpage nicht vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD) auf Deaktivierung der Fanpage in Anspruch genommen werden kann. Zur Pressemitteilung vom 05.09.2014: (mehr …)

  • veröffentlicht am 24. April 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOVG Schleswig, Beschluss vom 22.04.2013, Az. 4 MB 10/13 und 11/13
    § 38 Abs. 5 BDSG

    Das OVG Schleswig hat Beschwerden des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) im Facebook-Klarnamenstreit zurückgewiesen und erklärt, dass das soziale Netzwerk Facebook vorerst auch weiterhin Konten von Nutzern, die nicht ihre Echtdaten („Klarnamen“) angeben, sperren darf. Ausschlag gebend war der Umstand, dass auf den Fall ausschließlich irisches Datenschutzrecht zur Anwendung kam. Zur Pressemitteilung des Senats vom 23.04.2013: (mehr …)

  • veröffentlicht am 24. Januar 2012

    Die IHK Schleswig-Holstein ist nach eigenen Angaben „in die rechtliche Auseinandersetzung mit dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) eingetreten.“ Dabei geht es um die Frage, ob Fanpages bei Facebook oder der Einsatz des „Gefällt mir“- bzw. „Like“-Buttons auf der eigenen Website aus Datenschutzgründen verboten sind. Marcus Schween, „Federführer Recht“ der IHK Schleswig-Holstein, erklärte: „Wir sind froh, dass es jetzt zu einer gerichtlichen Klärung kommt, weil die bereits entstandenen Wettbewerbsverzerrungen für die Wirtschaft in Schleswig-Holstein ausgeräumt werden können“. Die IHK gehe davon aus, dass das ULD in Sachen Facebook von der Inanspruchnahme weiterer Unternehmen Abstand nehmen werde. Die Pressemitteilung vom 23.01.2012 finden Sie hier.

  • veröffentlicht am 1. November 2011

    Die über Facebook abgegebene Erklärung ist kurz und knapp und hat es in sich: „Schleswig-Holstein bleibt bei Facebook: Die Landesregierung wird ihre Fan-Page auch weiterhin betreiben. Das hat der Chef der Staatskanzlei, Dr. Arne Wulff, dem Landesbeauftragten für den Datenschutz heute mitgeteilt. Wir werden unsere Fan-Page jedoch künftig mit einem deutlichen Warnhinweis versehen.“ Diese Erklärung ist auf diese Webseite der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein verlinkt. Die Gemeinheit an dieser Widerwilligkeit, welche der Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein „gar nicht witzig“ findet, ist, dass staatliche Stellen nicht zur Zahlung eines Bußgeldes verpflichtet werden können (hier). Die Welt schreibt hierzu weiter, dass nach Aussagen Weicherts die Staatskanzlei es abgelehnt habe „eine Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht herbei zu führen“ und weiter „es gäbe aber noch Eskalationsmöglichkeiten„. Nach Auffassung des Datenschützers sei die Einschaltung des Kieler Landtags in der Sache denkbar (hier).

  • veröffentlicht am 23. Oktober 2011

    Auf der Seite des FDP-Bundestagsabgeordneten Sebastian Blumenthal findet sich ein 20-seitiges Rechtsgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages (Autoren: Dr. Birgit Schröder/Anne Hawxwelln/ Heike Münzing) vom 17.10.2011, welches die gegenwärtige Bußgeldandrohung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) bei Benutzung des Facebook „Like“-Buttons/“Gefällt-mir“-Buttons und bei Betrieb einer sog. Fanpage kritisiert. Das ULD gehe in seiner Beurteilung überwiegend von vertretbaren Rechtsauffassungen aus, erwecke jedoch den unzutreffenden Eindruck, dass die untersuchten Sachverhalte eindeutig gegen geltendes Datenschutzrecht verstoßen würden. Vielmehr sei das geltende Datenschutzrecht von Unsicherheiten geprägt und mache die eindeutige Beantwortung rechtlicher Fragen in diesem Bereich schwer. Vgl. auch unseren Bericht (hier).

  • veröffentlicht am 21. Oktober 2011

    Nach Angaben des Schleswig-Holstein Magazin, einer Sendung des NDR, prüft Facebook, ob die Weiterleitung von Nutzerdaten aus Schleswig-Holstein in die USA gänzlich gestoppt werden kann. Der Landesdatenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, berichtete dem Magazin gegenüber über dieses  Ergebnis eines Gesprächs mit Richard Allan, Facebook Europa „Director of Policy“ am 20.10.2011in Kiel. Die Sortierung soll anhang der sog. IP-Adressen erfolgen. Er habe das Gefühl, dass seine datenschutzrechtlichen Vorstellungen zum ersten Mal verstanden worden seien. Vgl. auch unsere Beiträge hier, hier, hier und hier.

  • veröffentlicht am 24. August 2011

    Das Unabhängige Landesdatenschutzzentrum Schleswig-Holstein bejaht nunmehr die Frage, ob Facebook Social-Plugins datenschutzkonform eingebunden werden können, also so, dass die unkontrollierte Übertragung personenbezogener Daten verringert wird (vgl. FAQ, Antwort zur Frage: „Kann ein Webseitenbetreiber Facebook Social-Plugins so einbinden, dass die unkontrollierte Übertragung personenbezogener Daten verringert wird?“). Die Anleitung als Zitat: (mehr …)

  • veröffentlicht am 22. August 2011

    Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) fordert laut seiner Pressemitteilung vom 19.08.2011 „alle Stellen in Schleswig-Holstein auf, ihre Fanpages bei Facebook und Social-Plugins wie den ‚Gefällt mir‘-Button auf ihren Webseiten zu entfernen.“ Nach eingehender technischer und rechtlicher Analyse komme das ULD zu dem Ergebnis, dass derartige Angebote gegen das Telemediengesetz (TMG) und gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG SH) verstießen. Zitat: (mehr …)

  • veröffentlicht am 13. Januar 2010

    Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD), Kiel, hat nach einem uns vorliegenden Schreiben vom 28.12.2009 ein Schleswig-Holsteiner Unternehmen aufgefordert, den Einsatz von Google Analytics unverzüglich einzustellen und Google zur Löschung der auf diese Weise gewonnenen Daten schriftlich aufzufordern. Sollte das Unternehmen nicht kooperieren, wäre ein Bußgeldbescheid in Erwägung zu ziehen. Zu den Rechtsgründen, die gegen eine datenschutzrechtlich legitime Verwendung von Google Analytics sprechen soll, führt das ULD – allgemeinverbindlich – aus: (mehr …)

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