Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Honorarbedingungen für freie Journalisten eines großen Verlags wurden für teilweise unwirksam erklärtveröffentlicht am 27. Februar 2014
BGH, Urteil vom 31.05.2012, Az. I ZR 73/10
§ 32 Abs. 1 S. 3 UrhG; § 307 BGBDer BGH hat entschieden, dass viele Honorarbedingungen eines großen Verlags, welche Verträgen mit freien Journalisten zu Grunde gelegt wurden, unwirksam sind. Dies begründe sich vor allem aus dem Transparenzgebot für Allgemeine Geschäftsbedingungen, welches die Verständlichkeit solcher Regelungen vorsehe. Vorliegend sei nach den Honorarregelungen des beklagten Verlages völlig unklar gewesen, ob der Journalist für weitergehende Nutzungen eine gesonderte Vergütung erhalten solle oder nicht. Zur Pressemitteilung Nr. 74/2012 vom 31.05.2012: (mehr …)
- LG Dortmund: AGB-Klausel einer Unternehmensberatung, die im Falle der Vertragsbeendigung einen Pauschal-Stundensatz festlegt, ist unwirksamveröffentlicht am 13. Februar 2014
LG Dortmund, Urteil vom 03.01.2014, Az. 10 O 12/13
§ 307 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGBDas LG Dortmund hat entschieden, dass die AGB-Klausel „Der Klient hat das Recht, auch ohne Angaben von Gründen die Beratungsdienste zu beenden. In einem solchen Fall bezahlt er lediglich die bis dahin geleisteten Stunden, zumindest einen Pauschalsatz von 20 Stunden, es sei denn, der Berater kann innerhalb dieser Zeit anderweitig eingesetzt werden.“ in einem Vertrag über Unternehmensberatung unwirksam ist, weil sie dazu geeignet ist, den Kunden von der Ausübung seines Kündigungsrechts gemäß § 627 Abs. 1 BGB abzuhalten. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Berlin: „Freundefinder“ bei Facebook ist wettbewerbs- und datenschutzrechtswidrigveröffentlicht am 30. Januar 2014
LG Berlin, Urteil vom 06.03.2012, Az. 16 O 551/10
§ 4 Nr. 11 UWG, § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG, § 8 Abs. 1 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 11 Abs. 1 UWG, § 4a Abs. 1 BDSGDas LG Berlin hat entschieden, dass der „Freundefinder“ bei Facebook gegen das Wettbewerbs- und Datenschutzrecht verstößt. Weiterhin wurden diverse AGB-Klauseln von Facebook für unwirksam erklärt. Das KG Berlin hat die Entscheidung des LG Berlin bestätigt (hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Kein pauschaliertes Entgelt für Nachfragen bei Überweisungen oder Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung (Kredit)veröffentlicht am 20. Januar 2014
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 17.04.2013, Az. 23 U 50/12 – rechtskräftig
§ 2 UKlaG, § 242 BGB, § 307 Abs. 1 BGB, Art. 52 Abs. 1 EG-RL 64/2007Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass Banken-AGB keine Klauseln enthalten dürfen, die ein pauschaliertes Entgelt für Reklamationen, Nachfragen oder Nachforschungen im Zusammenhang mit Überweisungen vorsehen oder ein pauschales Entgelt für die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung bzw. einer Nichtabnahmeentschädigung bei (Teil-) Nichtabnahme eines Kredites vorsehen. In solchen Klauseln läge, so der Senat, eine unangemessene Benachteiligung von Privatverbrauchern, da das Bepreisen von Arbeiten einer Bank regelmäßig unzulässig sei, wenn, wie hier, dadurch ein Entgelt für vertraglich geschuldete Nebenleistungen (Auskunft gemäß § 242 BGB) oder die Erfüllung von Pflichten zur Vermeidung von sekundären vertraglichen Schadensersatzansprüchen erhoben werde (es stehe allein im Interesse der Bank, zu berechnen, welche zusätzlichen Geldforderungen ihr im Hinblick auf ein gewährtes Darlehen zustünden). Die Revision gegen dieses Urteil vor dem BGH wurde zurückgenommen (BGH, Beschluss vom 14.01.2014, Az. XI ZR 180/13), so dass das Urteil in Rechtskraft erwachsen ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Koblenz: Fitnessstudio darf nicht ohne weiteres in AGB bestimmen, dass „Teilbereiche“ des Studios aus Sicherheitsgründen videoüberwacht werdenveröffentlicht am 14. Januar 2014
LG Koblenz, Urteil vom 19.12.2013, Az. 3 O 205/13 – nicht rechtskräftig
§ 307 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 314 BGB, § 626 BGB, § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG, § 5 UKIaGDas LG Koblenz hat entschieden, dass ein Fitnessstudio nicht ohne weiteres in seinen AGB bestimmen kann, dass Besucher videoüberwacht werden. Das Fitnessstudio hatte u.a. bestimmt: „In den FitnessKing Clubs werden zur Erhöhung der Sicherheit Teilbereiche durch Videokameras überwacht. Einzelfallbezogen werden Aufnahmen gespeichert, soweit und solange dies zur Sicherheit der Mitglieder und zur Aufklärung von Straftaten notwendig ist. … Das Mitglied stimmt einer dauerhaften Kameraüberwachung durch FitnessKing zur Sicherheitserhöhung zu.“ Hiergegen hatte der Bundesverband Verbraucherzentrale e.V. geklagt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LAG Hamm: Fristlose Kündigung wegen illegaler Musik- und Filmdownloads über den Dienstrechner unwirksam, wenn Verantwortung unsicher istveröffentlicht am 11. Dezember 2013
LAG Hamm, Urteil vom 06.12.2013, Az. 13 Sa 596/13
§ 626 Abs. 1 BGBDas LAG Hamm hat entschieden, dass die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers wegen illegaler Musik- und Filmdownloads über den Dienstrechner unwirksam ist, wenn nicht sicher festgestellt werden kann, dass gerade der Kläger für das illegale Herunterladen verantwortlich war. Zum Text der Pressemitteilung vom 06.12.2013: (mehr …)
- BGH: Die Haftung des Möbelversandhändlers für Transportverzögerungen kann nicht per AGB ausgeschlossen werdenveröffentlicht am 8. November 2013
BGH, Urteil vom 06.11.2013, Az. VIII ZR 353/12
§ 309 Nr. 7 lit. b BGBDer BGH hat entschieden, dass die AGB-Klausel „Wir schulden nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen und sind für vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen nicht verantwortlich.“ unwirksam ist. Zur Pressemitteilung Nr. 184/13 vom 06.11.2013: (mehr …)
- LG Frankfurt a.M.: Zur Unwirksamkeit diverser AGB-Klauseln im Samsung-App-Storeveröffentlicht am 13. September 2013
LG Frankfurt a.M., Urteil vom 06.06.2013, Az. 2-24 O 246/12
§ 307 BGB, § 308 Nr. 4 BGB, § 308 Nr. 5 BGB, § 309 Nr. 7a, 7b BGB, § 4a BDSG, § 12f. TMG, § 7 Abs. 2 UWG, § 1 UKlaG
Das LG Frankfurt a.M. hat diverse AGB-Klauseln im Samsung-AppStore (Softwareplattform für Smartphones), für unwirksam erklärt, etwa die Festlegung, dass der Nutzer des AppStores pauschal damit einverstanden ist, dass Updates auf seinem Smartphone installiert werden oder dort Werbung geschaltet wird. Hinweis: Es ist bei derartigen Entscheidungen aus Nutzersicht stets zu prüfen, ob die betroffenen AGB-Klauseln zwischenzeitlich abgeändert oder entfernt wurden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …) - BGH: AGB-Klauseln zur Haftungsbeschränkung von Textilreinigungsunternehmen unwirksam / Zur Beschränkung des Schadensersatzes auf den „Zeitwert“ oder den „15-fachen Reinigungspreis“veröffentlicht am 8. Juli 2013
BGH, Urteil vom 04.07.2013, Az. VII ZR 249/12
§ 1 UKlaG, § 309 Nr. 7b BGB, § 307 Abs. 1 S.1 BGBDer BGH hat entschieden, dass diverse AGB-Klauseln von Textilreinigungsbetrieben zur Haftungsbeschränkung unwirksam sind. Unter anderem missfiel eine Haftungsbeschränkung auf den „Zeitwert“, da der Kunde hieraus schließen könne, dass ihm nicht – wie erforderlich – der Schaden in voller Höhe des Wiederbeschaffungswertes ersetzt werde. Zur Pressemitteilung 113/13 des BGH: (mehr …)
- BGH: Zur Wirksamkeit der Verkürzung der Gewährleistungsfrist per AGB-Klausel auf 1 Jahr bei gebrauchten Sachenveröffentlicht am 4. Juni 2013
BGH, Urteil vom 29.05.2013, Az. VIII ZR 174/12
§ 309 Nr. 7 lit. a und b BGBDer BGH hat entschieden, dass eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit der die gesetzliche Verjährungsfrist für die Ansprüche des Käufers wegen eines Mangels der verkauften Sache abgekürzt wird, wegen Verstoßes gegen die Klauselverbote des § 309 Nr. 7 Buchst. a und b BGB insgesamt unwirksam ist, wenn die in diesen Klauselverboten bezeichneten Schadensersatzansprüche nicht von der Abkürzung der Verjährungsfrist ausgenommen werden. Die Klausel „VI. … Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. … VII. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. …“ (mehr …)