Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Leipzig: Gebühr von 50,00 EUR für ausbleibende oder rückgängig gemachte Zahlung ist unwirksamveröffentlicht am 11. Juni 2015
LG Leipzig, Urteil vom 30.04.2015, Az. 08 O 2084/14 – nicht rechtskräftig
§ 307 BGB, § 309 Nr. 5 BGB, § 1 UKlaG, § 3 UKlaG, § 4 UKlaG, 6 UKlaG, § 7 SächsJOrgVODas LG Leipzig hat entschieden, dass eine AGB-Klausel, nach welcher ein Kunde, der eine geschuldete Zahlung nicht leistet oder rückgängig macht, eine Gebühr von 50,00 EUR zu zahlen hat, unwirksam ist. Ausweislich der AGB-Klausel sollten die Extrakosten anfallen, wenn z.B. der Einzug vom Konto scheiterte, weil der Kunde nicht für eine ausreichende Deckung gesorgt hatte oder wenn die angegebene Kontonummer nicht stimmte. Auch bei einem unbegründeten Widerspruch gegen eine Lastschrift oder einen Kreditkarteneinzug sollte die Gebühr anfallen. Das Gericht vertrat die Rechtsansicht, dass die Pauschale gemäß § 305 BGB unzulässig sei, weil sie den zu erwartenden Schaden des Unternehmens durch etwa Bankgebühren oder Kosten für andere Zahlungsdienstleister übersteige. Im Verfahren geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) gegen die Unister GmbH als Betreiberin des Internetportals fluege.de. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- BGH: Verkürzung der Gewährleistungsfrist in den AGB des Zentralverbandes des Kraftfahrzeuggewerbes (ZdK) Stand 3/2008 ist unwirksamveröffentlicht am 21. Mai 2015
BGH, Urteil vom 29.04.2015, Az. VIII ZR 104/14
§ 307 Abs. 1 S.2 BGB, § 439 BGBDer BGH hat entschieden, dass die Verkürzung der gesetzlichen Gewährleistungsfrist mittels AGB, die durch den Zentralverband des Kraftfahrzeuggewerbes (ZdK) Stand 3/2008 zur Verfügung gestellt werden, wegen Widersprüchlichkeit unwirksam ist. Auf der einen Seite sollten Gewährleistungsansprüche nach einem Jahr verjähren; auf der anderen Seite sollte für Schadensersatzforderungen eine Verjährungsfrist von zwei Jahren gelten. Zu den Gewährleistungsansprüchen gehören allerdings auch Schadensersatzzahlungen (vgl. § 437 Nr. 3 BGB). Zur Pressemitteilung Nr. 71/2015 des BGH hier.
- BGH: Banken-AGB-Klausel „Preis pro Buchungsposten 0,35 EUR“ ist unwirksamveröffentlicht am 10. März 2015
BGH, Urteil vom 27.01.2015, AZ. XI ZR 174/13
§ 307 Abs. 1 S.1 BGB , § 307 Abs. 3 S.1 BGB, § 675y BGBDer BGH hat entschieden, dass die AGB-Klausel einer Bank „Preis pro Buchungsposten 0,35 EUR“ unwirksam ist, weil sie zum Nachteil des Verbrauchers von § 675y BGB abweicht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Heidelberg: Bei inhaltlich belanglosen Abweichungen von der Muster-Widerrufsbelehrung ist eine Widerrufsbelehrung nicht unwirksamveröffentlicht am 28. Januar 2015
LG Heidelberg, Urteil vom 13.01.2015, Az. 2 O 230/14
§ 495 Abs. 1 BGB a.F., § 355 BGB a.F., § 14 Abs. 3 BGB-InfoV a.F.Das LG Heidelberg hat entschieden, dass eine Widerrufsbelehrung (hier: zu einem Verbraucherkreditvertrag) nicht allein deshalb unwirksam ist, weil in der Überschrift der Belehrung eine Fußnote mit dem Zusatz „Nicht für Fernabsatzgeschäfte“ enthalten ist. Der durchschnittliche Verbraucher werde hierdurch nicht verwirrt oder unrichtig über seine Rechte belehrt. Das gelte jedenfalls dann, wenn dem Verbraucher – wie im Streitfall – von dem Unternehmer im persönlich geführten Vertragsgespräch eine auf einem gesonderten Blatt verfasste und zur Unterschrift vorgesehene Widerrufsbelehrung erteilt werde, die mit dem Namen des Verbrauchers und der Darlehensnummer versehen sei und sich ausdrücklich auf den von ihm abgeschlossenen Darlehensvertrag beziehe. Auch zwei weitere Abweichungen von der gesetzlichen Muster-Widerrufsbelehrung erachtete die Kammer für „inhaltlich belanglos“, so dass die Widerrufsbelehrung korrekt erfolgt sei. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Oldenburg: Eine AGB-Klausel, welche die Anwendung deutschen Rechts zu Lasten ausländischen Verbraucherrechts ausschließt, ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 19. Januar 2015
LG Oldenburg, Urteil vom 11.06.2014, Az. 5 O 908/14
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas LG Oldenburg hat entschieden, dass eine AGB-Klausel, nach der im Vertrag nur deutsches Recht zur Anwendung kommen soll, ausländische Kunden in verbraucherrechtlicher Hinsicht benachteiligt und damit unwirksam ist und im Wege der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung geahndet werden kann. Die Entscheidung wurde bestätigt durch das OLG Oldenburg (Beschluss vom 23.09.2014, Az. 6 U 113/14).
- OLG München: Die AGB-Klausel eines Onlineportals, welche für die Vertragskündigung die Schriftform vorsieht und eine E-Mail-Kündigung ausschließt, ist unwirksamveröffentlicht am 21. November 2014
OLG München, Urteil vom 09.10.2014, Az. 29 U 857/14
§ 126 Abs. 3 BGB, § 127 Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 1 S.2 BGB, § 309 Nr. 13 BGBDas OLG München hat entschieden, dass eine AGB-Klausel, welche dem Kunden eine Kündigung seiner Online-Mitgliedschaft per E-Mail verbietet, unwirksam ist. Die streitgegenständliche Klausel verstoße gegen § 309 Nr. 13 BGB, denn sie schreibe eine strengere Form als die Schriftform vor. Zum Volltext der Entscheidung:
- LAG Düsseldorf: Arbeit aus dem Home-Office kann nicht ohne Weiteres einseitig vom Arbeitgeber beendet werden / Telearbeitveröffentlicht am 19. November 2014
LAG Düsseldorf, Urteil vom 10.09.2014, Az. 12 Sa 505/14
§ 5 Abs. 3 und 4 BetrVG, § 95 Abs. 3 S.1 und 2 BetrVG, § 99 Abs. 1 S.1 BetrVG, § 242 BGB, § 305 BGB, § 305c Abs. 2 BGB, § 306 Abs. 2 BGB, § 307 Abs. 1 S.1 BGB, § 307 Abs. 2Nr . 1 und 2 GewO, § 310 Abs. 4 S.2 GewO; § 106 Satz 1 GewO, § 2 KSchG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPODas LAG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Vereinbarung in allgemeinen Arbeitsvertragsbedingungen, wonach die einem Arbeitnehmer erlaubte Telearbeit („Homeoffice“) ohne Abwägung der Arbeitnehmerinteressen einseitig vom Arbeitgeber aufgekündigt werden kann, unwirksam ist. Es liege insoweit eine Abweichung von dem gesetzlichen Leitbild des § 106 Satz 1 GewO gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB vor. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Pauschalierter Pfand für nicht zurückgegebene SIM-Karte ist unwirksam / AGBveröffentlicht am 11. November 2014
BGH, Urteil vom 09.10.2014, Az. III ZR 32/14
§ 307 Abs. 1 S. 2 BGBDer BGH hat entschieden, dass eine Klausel in den AGB eines Mobilfunkanbieters, nach welcher für die Überlassung der SIM-Karte ein „Pfand“ in Höhe von 29,65 EUR zu zahlen ist, der als „pauschalierter Schadensersatz“ vom Mobilfunkanbieter einbehalten wird, wenn der Kunde die Karte nicht innerhalb von drei Wochen nach Ablauf der Gültigkeitsdauer und des Kundenverhältnisses in einwandfreiem Zustand zurücksendet, unwirksam ist. Zum Volltext der Entscheidung (hier).
- BGH: Zur Wirksamkeit einer AGB-Klausel, nach welcher eine Papier-Rechnung kostenpflichtig istveröffentlicht am 10. November 2014
BGH, Urteil vom 09.10.2014, Az. III ZR 32/14
§ 307 Abs. 1 S. 2 BGBDer BGH hat entschieden, dass die AGB-Klausel eines Mobilfunkanbieters, nach der für die Zusendung einer Papierrechnung (zusätzlich zur Bereitstellung der elektronischen Version der Rechnung im Internet) ein gesondertes Entgelt anfällt, unwirksam ist, wenn das betreffende Produkt auch über den stationären Handel verkauft wird. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Düsseldorf: Unterlassungserklärung eines Minderjährigen wegen einer Markenverletzung ist unwirksamveröffentlicht am 26. März 2014
LG Düsseldorf, Urteil vom 20.01.2014, Az. 2a O 58/13
Art. 9 Abs. 1 lit. a und b, Abs. 2 GMV, Art. 98 Abs. 1 GMV, § 101 GMV; § 125b Abs. 2 MarkenGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Unterlassungserklärung, die von einem minderjährigen Onlinehändler abgegeben wird, unwirksam ist. Zwar sei der 17jährige, der den Handel mit Genehmigung seiner Eltern und des Vormundschaftsgerichts betreibe, im Rahmen dieses Geschäftes beschränkt geschäftsfähig. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung gehöre jedoch nicht zum konkreten Erwerbsgeschäft und präge nicht den Onlinehandel. Zum Volltext der Entscheidung: