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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 14. März 2014

    OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.11.2013, Az. 15 Verg 5/13
    § 12 Abs. 1 Satz 2 c) der VSVgV

    Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass die Erweiterung eines – ursprünglich nach Abschluss eines Vergabeverfahrens – beschafften softwarebasierten Einsatzleitsystems durch die öffentliche Hand um die softwareseitige Funktion „Notrufannahme- und Sprachdokumentation“ ohne erneutes Vergabeverfahren (Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 c) der VSVgV) vorgenommen werden kann, wenn an der zu erweiternden Software urheberrechtliche Ausschließlichkeitsrechte bestehen, die von einem Wettbewerber nicht umgangen werden dürfen oder können. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 7. Januar 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Köln, Urteil vom 12.12.2012, Az. 28 O 1077/11
    § 256 ZPO, § 157 BGB, § 133 BGB

    Das LG Köln hat entschieden, dass ein Rechtsschutzinteresse für die Feststellung des Bestehens eines Rechtsverhältnisses auch dann bestehen kann, wenn dieses Verhältnis in der Vergangenheit liegt. Vorliegend ging es um die Frage einer Weiter-/Unterlizensierung der Rechte an einer Fernsehserie. In mehreren Vertragswerken waren die Rechte weitergegeben worden. Aktuell habe die Klägerin zwar wohl keine Nutzungsrechte mehr, aber auf Grund bestehender Beteiligungen an Auswertungserlösen habe sie ein Interesse an der Feststellung, dass die Beklagte lediglich bis zu einem bestimmten Zeitpunkt ihrerseits Rechte hatte, die danach nicht mehr bestanden hätten. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 5. Mai 2010

    Einer Meldung von Heise zufolge hat das Software Freedom Law Center vor einiger Zeit vierzehn Unternehmen aus der Unterhaltungsbranche verklagt. Den Unternehmen, darunter Best Buy, JVC, Samsung, Western Digital und Zyxel, werde vorgeworfen, in diversen Geräten Linux einzusetzen, ohne die Quelltexte bereitzustellen. Die bei vielen Open Source-Programmen verwendete General Public License (GPL), unter der auch der Linux-Kernel und zahlreiche Linux-Tools stehen, bestimmt, dass bei dem Vertrieb einer Software, die auf einer unter der GPL stehenden Open-Source-Software aufsetzt, der Quelltext der neuen Software offengelegt wird (Heise).

  • veröffentlicht am 21. April 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Urteil vom 13.11.2009, Az. 6 U 67/09
    §§ 97 Abs.1 UrhG; § 242 BGB

    Das OLG Köln hat entschieden, dass urheberrechtliche Nutzungsrechte, welche eine Wirkung auch gegenüber Dritten haben sollen (sog. „[quasi-] dingliche Wirkung“), nicht für die Vergangenheit eingeräumt werden können. Besteht im Zeitpunkt der Verletzung auf Seiten der Partei, die den Unterlassungsanspruch geltend macht, keine Berechtigung hierzu, so kann dieser materiellrechtliche Mangel nicht rückwirkend geheilt werden. (mehr …)

  • veröffentlicht am 15. November 2009

    LG Hamburg, Urteil vom 08.05.2009, Az. 308 O 472/08
    §§ 823; 1004 BGB; 85; 97 UrhG

    Das LG Hamburg hat darauf hingewiesen, dass ein Rechteinhaber, der wegen illegalen Filesharings, besser: der Vorhaltung illegaler Einrichtungen zur Ermöglichung des Filesharings, gegen Dritte vorgeht, seine Rechte an den verfahrensgegenständlichen Werken lückenlos nachweisen muss. Die Klägerin, eine Tochtergesellschaft des Universal-Konzerns, nahm den Beklagten nach Durchführung des einstweiligen Verfügungsverfahrens in der Hauptsache auf Unterlassung wegen des nach ihrer Auffassung urheberrechtsverletzenden Betriebs eines eDonkey-Servers in Anspruch. Darüber hinaus verlangte sie vom Beklagten Erstattung von Abmahnkosten. (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. Oktober 2009

    OLG München, Urteil vom 03.08.2006, Az. 6 U 1818/06
    §§ 16, 17, 69 c Nr. 3 S. 2 UrhG

    Das OLG München hat in dieser älteren Entscheidung darauf hingewiesen, dass bei einem Verkauf von Softwarelizenzrechten, der keine Vervielfältigung der Software beinhaltet, keine Erschöpfung an der jeweiligen Software eintritt.  Der Senat heilt auch eine analoge Anwendung der Regel für die Erschöpfung des Verbreitungsrechts nicht für möglich, da sich sowohl das deutsche Urheberrechtsgesetz, als auch die Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22.05.2001 ausdrücklich auf in einem Gegenstand verkörperte Werke, bezögen.
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  • veröffentlicht am 5. November 2008

    AG Hamburg, Urteil vom 11.09.2007, Az. 36a C 54/07
    §§ 677 ff. BGB, §§ 19a, 97 Abs. 1, 100 UrhG

    Das AG Hamburg hat in diesem Urteil die Rechtsauffassung vertreten, dass für die einfache Verletzung fremder Urheberrechte an einer Fotografie ein Streitwert von 10.000 EUR angemessen und für jede weitere Urheberrechtsverletzung ein Streitwert von 3.000 EUR je Bild anzusezten ist. Für die unterlassene Nennung des tatsächlichen Urhebers sei – statt des üblichen Aufschlags von 100 % – ein Aufschlag von lediglich 50 % zu gewähren, da die Aufnahmen nicht von erheblicher Qualität seien und die Website nicht wirtschaftlichen Zwecken diene.
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