IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 22. Februar 2016

    LG Köln, Urteil vom 13.01.2016, Az. 84 O 174/15 – nicht rechtskräftig
    § 3 UWG, § 5 UWG

    Das LG Köln hat in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren entschieden, dass die Angabe von unverbindlichen Preisempfehlungen und Unterschreitung derselben irreführend ist, wenn der Anbieter eines Produkts dieses exklusiv vertreibt. In diesem Fall sei die sog. „UVP“ ein Mondpreis, der  nie wirklich gefordert worden sei und das nunmehrige Angebot besonders günstig erscheinen lasse solle. Damit würden Verbraucher getäuscht, so dass ein wettbewerbswidriges Handeln anzunehmen sei.

  • veröffentlicht am 31. Juli 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Urteil vom 24.04.2015, Az. 6 U 175/14
    § 8 Abs. 4 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 2 UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass eine nicht zutreffende unverbindliche Preisempfehlung, die bei einem Angebot auf der Amazon-Plattform dargestellt wird, in den Verantwortungsbereich des dort tätigen Händlers fällt. Auch wenn der Händler sich an ein bereits existierendes Angebot, welches die falsche UVP enthält, „angehängt“ habe, sei er für die irreführende Angabe verantwortlich und dementsprechend zur Unterlassung verpflichtet. Es stehe dem Händler schließlich frei, ob er eine Plattform wie Amazon nutze, dann müsse er sich auch Verstöße wie eigenes Fehlverhalten zurechnen lassen. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 15. Januar 2015

    LG Köln, Urteil vom 02.10.2014, Az. 81 O 74/14
    § 3 UWG, § 8 UWG, § 5 UWG

    Das LG Köln hat entschieden, dass die Bewerbung eines Produkts auf der Handelsplattform Amazon mit einer nicht zutreffenden unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) irreführend und daher wettbewerbswidrig ist. Der Verbraucher werde über die Günstigkeit des Angebots getäuscht, wenn der Verkaufspreis weit unter der vermeintlichen UVP liege, tatsächlich aber eine niedrigere UVP angegeben sein müsse, zu welcher die Differenz wesentlich kleiner sei. Auch wenn der geforderte Verkaufspreis unter der tatsächlichen UVP liege, könne nicht von einem Bagatellverstoß ausgegangen werden. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 25. September 2014

    LG Wuppertal, Urteil vom 24.02.2014, Az. 12 O 43/10
    § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG, § 3 UWG

    Das LG Wuppertal hat entschieden, dass eine Werbung mit unverbindlicher Preisempfehlung des Herstellers unlauter ist, wenn diese Empfehlung bei Auslaufmodellen nicht mehr ausgesprochen wird. Jedenfalls müsse deutlich darauf hingewiesen werden, dass es sich um ein Auslaufmodell handele bzw. die Preisempfehlung veraltet sei. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 18. März 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 12.09.2013, Az. I ZR 123/12
    § 1 Abs. 1 S. 1 Fall 1 und 2 PAngV; § 5a Abs. 3 Nr. 3 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass der Hinweis auf eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers in einer Gemeinschaftsanzeige mehrerer Kfz-Händler nicht gegen das Gebot der Endpreisangabe verstößt. Die Anzeige mit dem deutlichen Hinweis darauf, dass die individuellen Endpreise erst bei den werbenden Händlern zu erfragen seien, stelle kein verbindliches Angebot dar. Der durchschnittliche Verbraucher wisse auch, dass bei der Preisbildung beim Erwerb eines Pkw viele Faktoren eine Rolle spielen und gehe bei einer UPV-Angabe nicht davon aus, dass dieser Preis verbindlich für alle beteiligten Händler sowie möglichen Ausstattungen des Pkw gelte. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 4. April 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Köln, Anerkenntnisurteil vom 14.02.2013, Az. 31 O 474/12
    § 3 UWG, § 5 Abs. 1 S.1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 UWG

    Das LG Köln hat entschieden, dass ein Unternehmen, das Produkte unter einer Eigenmarke bewirbt und dem eigenen Preis jeweils eine deutlich höher angesetzte „unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers“ gegenüber stellt, wettbewerbswidrig handelt, wenn es für die beworbenen Produkte (hier: aus Asien) keine Herstellerpreisempfehlung gibt. Auch fehle es, so die Kammer, an einem Markt, wo die angegebenen unverbindlichen Preisempfehlungen hätten tatsächlich erzielt werden können. Daher sei die Angabe einer unverbindlichen Preisempfehlung eine Irreführung über das Vorhandensein eines besonderen Preisvorteils.

  • veröffentlicht am 11. März 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Köln, Anerkenntnisurteil vom 14.02.2013, Az. 31 O 474/12
    § 3 UWG, § 5 Abs. 1 S.1 UWG, § 5 S. 2 Nr. 2 UWG

    Das LG Köln hat auf eine Klage der Wettbewerbszentrale (hier) im Wege des Anerkenntnisses in der mündlichen Verhandlung entschieden, dass die Angabe einer fiktiven „unverbindlichen Preisempfehlung“ bzw. „UVP“ irreführend und daher wettbewerbswidrig ist. Die Angabe einer Ersparnis im Verhältnis des aktuellen Preises zur UVP sei zu beanstanden, wenn es keine entsprechende Herstellerempfehlung gebe und die angegebene Empfehlung auch nicht realistischerweise erzielt werden könne. Wenn Anbieter und Empfehlender zudem dieselbe Person seien, handele es sich um unzulässige Preiswerbung.

  • veröffentlicht am 12. September 2011

    Derzeit sind vermehrt Abmahnungen der Kanzlei ARGOS Rechtsanwälte für die Medienwerkstatt Remscheid GbR festzustellen. Beanstandet wird die Preisauszeichnung, insbesondere die konkrete Verwendung der „Unverbindlichen Preisempfehlung“ (UVP). Kern des Anstoßes ist in den uns vorliegenden Abmahnungen ein – in Unkenntnis des Onlinehändlers – reduzierter UVP des Herstellers, so dass der Händler mit „alten“ Preisempfehlungen wirbt. Die Inhaber der Medienwerkstatt, Jan Ritzmann und Marc Teubner, sehen hierin eine Irreführung des Verbrauchers (§§ 3, 5 UWG). In der Vergangenheit hat die Kanzlei ARGOS bereits für Dirk Zimmermann bzw. Zimmermann Telekommunikation abgemahnt. Was wir davon halten? Wir empfehlen dringlichst, auf die Abmahnung nicht unversehens die von der Gegenseite vorgeschlagene Unterlassungserklärung abzugeben, sondern zuvor rechtsanwaltlichen Rat einzuholen. Auch ist auf Grund der Häufung der Abmahnungsfälle innerhalb vergleichsweise kurzer Zeit die Frage der Rechtsmissbräuchlichkeit zu prüfen. Wir beraten Sie gerne!

    Weitere Information:

    Wie gehe ich mit einer Abmahnung richtig um? (hier)

    Kontakt:

    Dr. Damm & Partner
    Rechtsanwälte
    Senke 13
    22393 Hamburg

    Telefon: 040/35716-904
    Telefon: 040/35716-905
    E-Mail: info[at]damm-legal.de

    Bitte ersetzen Sie die Zeichenkombination [at] durch das Zeichen @.

    Dr. Damm & Partner
    Rechtsanwälte
    Saalestraße 8
    24539 Neumünster (Schleswig-Holstein)
    Telefon: 04321/39055-0
    Telefax: 04321/39055-10
    E-Mail: info[at]damm-legal.de
    Bitte ersetzen Sie die Zeichenkombination [at] durch das Zeichen @.

I