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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 19. Februar 2016

    OLG Nürnberg, Endurteil vom 22.01.2016, Az. 1 U 907/14
    § 1 GWB, § 2 GWB, § 17 GWB, § 19 GWB, § 33 Abs. 1 GWB

    Das OLG Nürnberg hat Bestimmungen einer Taxigenossenschaft-Satzung für wettbewerbswidrig erklärt, nach denen die Mitglieder während eines von der Genossenschaft vermittelten Fahrauftrags keine Werbung für die Betreiberin einer Taxi-App betreiben oder ihre Positionsdaten an diese übertragen dürfen. Hierin liege eine unzulässige Behinderung der Betreiberin der Taxi-App. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 17. Februar 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Berlin, Urteil vom 09.02.2015, Az. 101 O 125/14
    § 12 Abs. 2 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 49 Abs. 4 S.2 – 4 PBefG

    Das LG Berlin hat – nach dem Verfügungsverfahren (hier) – auch im Hauptsacheverfahren den Betreibern der Smartphone-App UBER B.V. untersagt, in Berlin die Smartphoneapplikation UBER APP für Mietwagenfahrer und Mietwagenunternehmer für die Vermittlung von Fahraufträgen einzusetzen. Außerdem wurde es UBER untersagt, Mietwagenunternehmer durch den Versand von E-Mails, SMS oder durch Telefonate dazu zu veranlassen, sich im Stadtgebiet Berlin außerhalb ihres Betriebssitzes bereitzuhalten, ohne dass konkrete Vermittlungsaufträge von Fahrgastkunden vorliegen. Aus der Pressemitteilung 8/2015 des LG Berlin: (mehr …)

  • veröffentlicht am 11. Februar 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Hamburg, Urteil vom 25.07.2014, Az. 324 O 252/14
    § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 19 Abs. 3 GG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass nicht alle zu beanstandenden Arbeitsbedingungen die Anfertigung und Ausstrahlung von heimlichen Aufnahmen der Betriebsbedingungen rechtfertigen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 6. Februar 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOVG Koblenz, Beschluss vom 23.12.2014, Az. 6 B 10994/14
    § 9 Abs. 2 Satz 1 GlüStV

    Das OVG Koblenz hat entschieden, dass bei glücksspielaufsichtlichen Anordnungen die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen ausgeschlossen werden kann. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 24. Oktober 2014

    BayVGH, Urteil vom 19.09.2013, Az. 7 BV 13.196
    Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG, § 5 Abs. 1 JugSchMedienStVtr BY, § 14 Abs. 1 JugSchMedienStVtr BY, § 14 Abs. 2 JugSchMedienStVtr BY, § 16 Abs. 1 JugSchMedienStVtr BY, § 17 Abs. 1 JugSchMedienStVtr BY, § 20 Abs. 1 JugSchMedienStVtr BY, § 20 Abs. 4 JugSchMedienStVtr BY, § 59 Abs. 3 RdFunkStVtr BY

    Der BayVGH hat entschieden, dass Untersagungsbeschlüsse der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) gemäß § 17 Abs. 1 Sätze 3 und 4 JMStV schriftlich begründet werden müssen. Diese Begründung kann nicht durch eine Sitzungsniederschrift des KJM, welche die Ergebnisse einer Besprechung von jugendschutzwidrigen Erotik-Teletextangeboten verschiedener Anbieter zusammenfasst, ersetzt werden. Dem Protokoll lasse sich außer dem Umstand, dass die KJM-Mitglieder über den Sachstand und die Empfehlungen der Prüfgruppen informiert worden seien, lediglich entnehmen, dass sie sich mit der inhaltlichen Bewertung der Angebote befasst hätten und dass der Beschlussfassung eine Diskussion vorausgegangen sei. Auf welche tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen diese Beschlüsse gestützt werden, gehe aus der Niederschrift nicht hervor. Die knappen Ausführungen im Protokoll differenzierten auch nicht zwischen den verschiedenen Prüffällen und den Teletext-Angeboten der einzelnen Anbieter. Weiterhin beanstandete der BayVGH, dass dem Betreiber der Erotikseiten unter Verstoß gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip das gesamte Erotik-Teletextangebot untersagt worden sei, obwohl nur ein Teil der Seiten beanstandet worden sei. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 1. Oktober 2014

    OVG Hamburg, Beschluss vom 24.09.2014, Az. 3 Bs 175/14
    § 2 Abs. 1 Satz 2 PBefG, § 14 HmbVwVG

    Das OVG Hamburg hat entschieden, dass das Betriebsverbot der Stadt Hamburg gegenüber der Uber B.V. und Uber Germany GmbH rechtens ist. Den Unternehmen bleibt es verboten, Beförderungswünsche von Fahrgästen über die App „uber pop“ oder in sonstiger Weise an Fahrer zu vermitteln, soweit diese mit der Erfüllung der Beförderungswünsche entgeltliche oder geschäftsmäßige Personenbeförderung durchführen würden, ohne im Besitz der nach dem PBefG erforderlichen Genehmigung zu sein. Darüber hinaus dürfen sie nicht mehr im Internet oder in sonstigen Medien oder in anderer Weise öffentlich Dritte anwerben, sich als Fahrer dem Vermittlungssystem der App „uber pop“ oder einem sonstigen Vermittlungssystem anzuschließen und entgeltliche oder geschäftsmäßige Personenbeförderung durchzuführen, auch ohne im Besitz einer Genehmigung nach dem PBefG zur entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenbeförderung zu sein. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 24. September 2014

    KG BerRechtsanwältin Katrin Reinhardtlin, Urteil vom 19.09.2013, Az. 2 U 8/09 Kart
    §§ 33 Abs. 1, 1, 21 Abs. 2 GWB

    Das KG Berlin hat entschieden, dass ein Schulranzen-Hersteller einem Onlinehändler nicht untersagen darf, die gelieferte Ware über eine Internethandelsplattform wie eBay zu vertreiben. Die Revision wurde zugelassen. Zur Pressemitteilung 39/13 des Senats vom 19.09.2013 (hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 17. März 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtVGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.02.2014, Az. 6 S 1394/13
    § 3 GlüStV, § 37 Abs. 1 LVwVfG

    Der VGH Baden-Württemberg hat entschieden, dass das allgemeine Verbot von 1-Cent-Auktionen als unerlaubtes Glücksspiel wegen fehlender Bestimmtheit rechtlich nicht haltbar ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 19. November 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Kiel, Urteil vom 08.11.2013, Az. 14 O 44/13.Kart
    § 33 Abs. 1 und Abs. 2, 1 GWB, Art. 101 AEUV

    Das LG Kiel hat entschieden, dass es kartellrechtswidrig ist, im geschäftlichen Verkehr in Händlerverträgen mit Einzelhändlern für das Sortiment an bestimmten Produkten (hier: Digitalkameras) zu bestimmen, dass deren Verkauf über Internetplattformen Dritter, wie z. B. eBay oder Amazon Marketplace, ohne Einschränkungen oder Ausnahmen nicht gestattet ist, insbesondere durch eine Vertragsbestimmung mit dem Wortlaut:„Der Verkauf über so genannte „Internet Auktionsplattformen“ (z. B. eBay), „Internetmarktplätze“ (z. B. Amazon Marketplace) und unabhängige Dritte ist nicht gestattet.“ Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. September 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammKG Berlin, Urteil vom 19.09.2013, Az. 2 U 8/09 Kart – nicht rechtskräftig
    § 1 GWB, § 2 Abs. 2 S. 1 GWB, § 19 GWB, § 20 GWB, § 33 GWB, EG-GVO 2790/1999

    Das KG Berlin hat entschieden, dass ein Schulranzen-Hersteller einem Onlinehändler nicht untersagen darf, die gelieferte Ware über eine Internethandelsplattform wie eBay zu vertreiben. Die Revision wurde zugelassen. Zur Pressemitteilung 39/13 des Senats vom 19.09.2013: (mehr …)

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