IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 12. Januar 2011

    OLG Hamburg, Beschluss vom 06.09.2010, Az. 3 W 81/10
    UWG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass bei Beschränkung einer Unterlassungsverfügung auf die konkrete Verletzungsform kein Verstoß vorliegt, wenn der Verfügungsgegner zwar eine wettbewerbswidrige Handlung ausführt, diese aber nicht in den Kernbereich des Verbotes fällt. Dafür könne ein Ordnungsgeld nicht verhängt werden. Vorliegend war der Schuldnerin u.a. verboten worden, „Zahnschützer … wie in Anlage 2 ersichtlich“ anzubieten oder zu bewerben. Besagte Anlage 2 bildete eine Werbung in deutscher Sprache über eine deutsche .de-Domain ab. Ordnungsgeld wurde nunmehr gefordert für eine Werbung in englischer Sprache über ein internationale .com-Domain. Dies lehnte das Gericht ab, da nur eine lediglich ähnliche, aber nicht in den Kern des Verbots fallende Handlung vorliege. Sofern diese für sich genommen wettbewerbswidrig sei, müsse dies in einem gesonderten Verfahren bzw. mit einer gesonderten Abmahnung verfolgt werden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 14. September 2010

    United States Court of Appeals for the Ninth Circuit, 10.09.2010
    Az. No. 09-35969, D.C. No. 2:07-cv-01189-RAJ

    Ein US-amerikanisches Gericht hat dem Softwarehersteller Autodesk Inc. erlaubt, in seine Lizenzverträge die Klausel aufzunehmen, wonach gebrauchte lizenzierte Software nicht weiterveräußert werden darf. Geklagt hatte ein eBay-Händler, dessen Angebot von „AutoCAD Release 14“ von eBay auf Betreiben von Autodesk im Rahmen einer Digital Millennium Copyright Act (DMCA) „take-down notice“ (Unterlassungsaufforderung) gelöscht worden war. Der Onlinehändler berief sich auf die amerikanische Version des Erschöpfungsgrundsatzes, die „First Sale Doctrine“, was jedoch vom Gericht zurückgewiesen wurde. Diese Doktrin erfasse nur den Erwerb zum Eigengebrauch. Hier finden Sie das Urteil im Volltext.

  • veröffentlicht am 19. Juli 2010

    LG Hamburg, Beschluss vom 10.06.2010, Az. 327 O 370/10

    Das LG Hamburg hat einem Unternehmen im Wege der einstweiligen Verfügung verboten, im Bereich der Bundesrepublik Deutschland im geschäftlichen Verkehr unter der URL http://www.[…].com, Spiel-Gold oder sog. Power Leveling-Dienste für das Onlinespiel »Runes of Magic« abzubieten. Der Beschluss bezog sich auf die jeweils konkrete Begehungsform. Für das Verfahren wurde ein Streitwert von 100.000,00 EUR zu Grunde gelegt. Was wir davon halten? Da wir in dem Verkauf virtueller (Vermögens-) Gegenstände per se keinen Wettbewerbsverstoß erkennen können, – wie übrigens auch nicht das LG Darmstadt – dürfte das Problem in der konkreten Begehung (z.B. Irreführung, Verstoß gegen fremde Markenrechte) gelegen haben.

  • veröffentlicht am 10. Juni 2010

    OLG München, Urteil vom 02.07.2009, Az. U (K) 4842/08
    § 1;
    2 Abs. 1, Abs. 3 S.1 GWB; Art. 81 Abs. 1, 3 EGV; Art. 2 Abs. 1 Vertikal-VO

    Das OLG München hat entschieden, dass es der Vertriebsgesellschaft eines Sportartikelherstellers erlaubt ist, ihren Bestellern gegenüber folgende Vertragsklausel zu verwenden: Dem Besteller ist es untersagt, die Ware über Internet-Auktionsplattformen zu verkaufen.“ Das Verbot eines bestimmten Vertriebswegs verstoße nicht gegen das Kartellrecht. Die angegriffene Klausel habe keine Beschränkung der Möglichkeiten des Käufers zum Gegenstand, seinen Verkaufspreis selbst festzusetzen, und stelle auch keine Beschränkungen des Kundenkreises, an den der Käufer Vertragswaren verkaufen darf, dar. Einzig der vollständige Ausschluss von Internetverkäufen würde eine nach Art. 4 lit. b) Vertikal-VO unzulässige Kernbeschränkung bedeuten. Innerhalb der Gruppe der Interneteinkäufer könnten die Kunden von Internet-Auktionsplattformen jedoch nicht von anderen Interneteinkäufern sachlich abgegrenzt werden. Die Vorinstanz hatte die Frage bereits ebenso entschieden und ging insoweit konform mit der Rechtsprechung des LG Mannheim, des OLG Karlsruhe und des EuGH. Einzig das LG Berlin hatte in dieser Frage abweichend entschieden (LG Berlin I, LG Berlin II).

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  • veröffentlicht am 11. März 2010

    EuGH, Urteil vom 14.01.2010, Az. C-304/08
    § 4 Nr. 6 UWG; Art. 5 Abs. 2 EU-RL 2005/29

    Der EuGH hat entschieden, dass das in § 4 Nr. 6 UWG formulierte generelle Verbot der Koppelung eines Preisausschreibens oder Gewinnspiels mit der Inanspruchnahme einer Dienstleistung zu streng ist und gegen europäisches Recht verstößt, soweit die besonderen Umstände des Einzelfalls nicht berücksichtigt werden.

  • veröffentlicht am 20. Februar 2010

    OLG Brandenburg, Urteil vom 18.02.2010, Az. 5 U 12/09, Az. 5 U 3/09 und Az. 5 U 14/09 – aufgehoben!
    § 97 UrhG

    Das OLG Brandenburg hat – in mehreren zwischenzeitlich vom BGH (Urteile vom 17.12.2010, Az. V ZR 44/10, 45/10 und 46/10) aufgehobenen Entscheidungen – für Recht erkannt, dass der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin Brandenburg kein Unterlassungsanspruch gegen gewerbliche Fotografen bzw. Fotoagenturen zusteht, mittels dem sie die Aufnahme und gewerbliche Verwertung von Fotos der Preußischen Schlösser und Gärten verhindern könne. Dementsprechend wurde auch die Schadensersatzforderung abgewiesen. Der Senat führte unter anderem aus, dass derjenige, der nicht wolle, dass sein Eigentum fotografiert werde, den Zugang dazu verbieten und Vorkehrungen dagegen treffen könne, dass es gesehen werde. (mehr …)

  • veröffentlicht am 14. Oktober 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Köln, Urteil vom 09.07.2009, Az. 31 O 599/08
    § 4 GlüStV; § 2 Abs. 1 GlüStV AG (NRW) ; §§ 3 Abs. 1, 4 Nr. 11, 8 Abs. 1 UWG

    Das LG Köln hat entschieden, dass das Verbot des Anbietens und des Bewerbens von Glücksspielen im Internet verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist. Im entschiedenen Fall verlangte die staatliche Lotteriegesellschaft Nordrhein-Westfalens vom einem privaten Glücksspielanbieter Unterlassung hinsichtlich öffentlicher Glücksspiele im Internet, die sich an Einwohner der Bundesrepublik richten. Das Gericht gab diesem Anspruch statt. Der Einwand der Gegenseite, dass sie in ihrem Grundrecht auf Berufsfreiheit verletzt werde, drang nicht durch. Das Gericht legte dar, dass das Verbot von Glücksspielen im Internet auf dem Jugendschutz beruhe und dies dem Grundrecht auf Berufsfreiheit vorgehe. Gerade im Internet sei eine effektive Alterskontrolle nicht möglich. Diese sei aber erforderlich, um im Sinne einer Suchtprävention der Wett- und Spielsucht vorzubeugen. Um dem Jugendschutzgedanken Rechnung zu tragen, sei eine andere, mildere Möglichkeit neben einem Verbot des Glücksspiels im Internet nicht gegeben. (mehr …)

  • veröffentlicht am 4. Oktober 2009

    VG Karlsruhe, Beschluss vom 19.08.2009, Az. 3 K 1261/09
    § 80 Abs. 5 VwGO, § 9 Abs. 1 S. 1 – 3 GlüStV

    Das VG Karlsruhe hat entschieden, dass ein auf das Bundesland Baden-Württemberg beschränktes Glücksspielverbot rechtswidrig ist. Nach vorheriger Anhörung durch das Hessische Ministerium des Innern hatte das Regierungspräsidium Karlsruhe der Antragstellerin mit Verfügung vom 18.05.2009 untersagt, in Baden-Württemberg Glücksspiel zu veranstalten, hierfür zu werben oder solche Tätigkeiten zu unterstützen. Die Antragsstellerin begehrte daraufhin, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen den Bescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 18.05.2009 anzuordnen, u.a. weil ihr etwas Unmögliches abverlangt werde; es sei technisch nicht durchführbar, bei jedem Spielinteressierten festzustellen, wo er sich aufhalte. Diese Rechtsansicht vertrat auch das Verwaltungsgericht. Noch am 22.07.2009 hatte der BayVGH eine Erfüllung des Glückspielverbots mittels Geolokalisierung für machbar gehalten (Link: BayVGH). (mehr …)

  • veröffentlicht am 24. September 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBayerischer VGH, Beschluss vom 22.07.2009, Az. 10 CS 09.1184 und 10 CS 09.1185
    §§ § 4 Abs. 4, § 5 Abs. 3, 9 Abs. 1 S. 2 GlüStV, Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 49 EG

    Der Bayerische VGH hat in diesem Urteil ausführlich zur Verfassungsgemäßheit und europarechtlichen Zulässigkeit des deutschen Glücksspielstaatsvertrages ausgeführt und im Rahmen seiner Entscheidung ausgeführt, dass die Erfüllung eines auf ein Bundesland beschränkten Glücksspielverbots nicht unverhältnismäßig ist. Aufgrund von Geolokalisationsprogrammen bestehe ganz allgemein die Möglichkeit, Werbung und Spielangebote räumlich auf die Lizenzbereiche zu beschränken, so dass das Verbot des § 4 Abs. 4 und § 5 Abs. 3 GlüStV auch in räumlicher Hinsicht nicht über das erforderliche Maß hinausgehe (vgl. EuGH vom 24.3.1994, NJW 1994, 2013 – Schindler Rn. 62). Zur weiteren Rechtsprechung des Bayerischen VGH in Rechtsfragen des Glücksspiels vgl. folgende Pressemitteilungen aus dem November und Dezember 2008 (Link: PM1, PM2). (mehr …)

  • veröffentlicht am 22. September 2009

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 01.07.2008, Az. 11 U 52/07
    §§ 1004, 823 Abs. 1 BGB; § 97 UrhG; § 286 ZPO; § 100g StPO

    Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass per Strafanzeige und Akteneinsicht ermittelte Daten zur Feststellung eines illegal handelnden Filesharers einem zivilrechtlichen Beweisverwertungsverbot unterliegen, da es sich bei der dynamischen IP–Adresse nach Auffassung des Senats um Verkehrsdaten und keineswegs um Bestandsdaten handeln dürfte (Bock in: Beck`scher TKG–Kommentar, 3. Aufl. § 113, Rn. 24; Bär, MMR 2005, 626; Hoeren, WISTRA 05, 13;). Denn es gehe dabei nicht nur um eine Information, die dem dem Eintrag in einem Telefonbuch vergleichbar sei, sondern um die Ermittlung, wer mit wem zu welchem Zeitpunkt worüber und wielange kommuniziert habe (LG München, Beschluss vom 12.03.2008, Az. 5 QS 19/08 zit. nach juris).  Deshalb habe es zur Herausgabe der dem Fernmeldegeheimnis unterliegenden Daten eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses nach § 100 g StGB bedurft (vgl. auch BVerfG, Az. 1 BvR 256/08). Erkenntnisse, die ohne die erforderliche richterliche Anordnung erlangt worden seien, unterlägen auch im Zivilprozess einem Verwertungsverbot (Zöller/Greger, ZPO, 26. Aufl. § 286 Rn. 15a ff.).

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