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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 16. Februar 2016

    LG München I, Urteil vom 22.12.2015, Az. 33 O 18890/14
    § 26 Abs. 1 MarkenG, § 49 Abs. 1 MarkenG, § 55 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 MarkenG; § 22 AMG; § 242 BGB; Art. 10 Abs. 1 RL 2008/95/EG

    Das LG München hat entschieden, dass bei einem Löschungsantrag wegen Verfalls (mehr als 5-jährige Nichtbenutzung einer Marke) eine klinische Studie nicht als berechtigter Grund für die Nichtbenutzung eingewandt werden kann. Vorliegend beantragte die Klägerin, dass die Beklagte in die Löschung ihrer für „pharmazeutische Erzeugnisse sowie Präparate für die Gesundheitspflege; diätetische Erzeugnisse für medizinische Zwecke“ eingetragenen Marke einwilligen solle, da diese auch nach Ablauf der Benutzungsschonfrist nicht benutzt worden sei. Die Durchführung einer klinischen Studie bezüglich eines Wirkstoffs, welcher in einem den Markennamen verwendenden Präparat verwendet werden sollte, stelle keinen berechtigten Grund für die Nichtbenutzung dar. Die Studie beziehe sich lediglich auf einen Wirkstoff und nicht auf ein den Markennamen verwendendes Präparat, so dass eine Parallele zum arzneimittelrechtlichen Zulassungsverfahren nicht zu ziehen sei. Auch anderweitige Benutzungshandlungen stellte das Gericht nicht fest. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 17. November 2015

    EuG, Urteil vom 24.09.2015, Az. T-317/14
    Art. 15 Abs. 1 Buchst. a (EG) Nr. 207/2009, Art. 51 Abs. 1 Buchst. a (EG) Nr. 207/2009

    Das EuG hat entschieden, dass hinsichtlich der ernsthaften Benutzung einer dreidimensionalen Marke (hier: Kochherd) nicht zwangsläufig nachgewiesen werden muss, dass die Marke isoliert benutzt wurde. Die gemeinsame Nutzung z.B. mit einem Wortkennzeichen schade nicht und entspreche den gängigen geschäftlichen Gepflogenheiten. Entscheidend sei nur, dass gerade auch die dreidimensionale Marke in ihrer Eigenschaft als betrieblicher Herkunftshinweis genutzt worden sei, was im vorliegenden Fall jedoch anzunehmen war. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 6. November 2015

    EuG, Urteil vom 24.09.2015, Az. T-211/14
    Art. 15 Abs. 1 Buchst. a (EG) Nr. 207/2009, Art. 51 Abs. 1 Buchst. a (EG) Nr. 207/2009

    Das EuG hat entschieden, dass eine ernsthafte, rechtserhaltende Benutzung einer Marke auch dann vorliegt, wenn diese Marke als Bestandteil einer anderen Marke verwendet wird. Voraussetzung für die ernsthafte Benutzung sei, dass die in Frage stehende Marke immer noch als Herkunftshinweis für die betreffende Ware diene und durch die kombinierte Verwendung mit einem anderen Zeichen die Unterscheidungskraft nicht beeinträchtigt werde. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 29. September 2015

    OLG Hamburg, Urteil vom 21.05.2015, Az. 3 U 2/12
    § 21 MarkenG, § 26 MarkenG, § 49 Abs. 1 S. 3 MarkenG, § 51 Abs. 2 S. 1 MarkenG, § 125c MarkenG, Art. 34 EGV 40/94, Art. 112 Abs. 3 EGV 40/94

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass der drohende Verfall einer Marke wegen einer mehr als 5-jährigen Nichtbenutzung und in Kenntnis eines drohenden Löschungsverfahrens nicht umgangen werden kann, indem der Markeninhaber auf die Marke verzichtet und deren Zeitrang mit einer Gemeinschaftsmarke in Anspruch nimmt und nunmehr jene nutzt. Die nicht abwendbare Löschung, welche ohne den Verzicht des Markeninhabers eingetreten wäre, infiziere nach Auffassung des Gerichts auch die gemeinschaftsrechtliche Seniorität. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 27. Mai 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 27.11.2014, Az. I ZR 91/13
    § 14 Abs. 3 Nr. 4 MarkenG, § 26 Abs. 1 und 4 MarkenG, § 49 MarkenG, § 55 MarkenG

    Der BGH hat entschieden, dass die im Ausland erfolgende Kennzeichnung einer Ware mit einer Marke und anschließende Durchfuhr durch Deutschland für eine rechtserhaltende Benutzung der Marke in der Bundesrepublik nicht ausreicht. Werde die Ware jedoch erst im Inland gekennzeichnet und dann weiter ins Ausland verbracht, könne dies für eine entsprechende Nutzung genügen, denn als Benutzung im Inland bei zur Ausfuhr bestimmten Waren gelte auch das Anbringen der Marke auf Waren oder deren Aufmachung oder Verpackung im Inland. Es sei nicht erforderlich, dass die Ware in Deutschland in den Verkehr gebracht werde. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 1. April 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Düsseldorf, Urteil vom 29.10.2014, Az. 2a O 196/13
    Art. 9 Abs. 1 lit. b), 2 GMV

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass der Inhaber einer Gemeinschaftsmarke keine Rechte aus dieser herleiten kann, wenn er diese nicht rechtserhaltend benutzt hat. Vorliegend hatte die Inhaberin der Gemeinschaftswortmarke „Pippi“ Ansprüche auf u.a. Unterlassung gegen die Vertreiberin eines Karnevalskostüms „Püppi“, welches in der Aufmachung an die Figur „Pippi Langstrumpf“ angelehnt war, geltend gemacht. Auf den Nichtbenutzungseinwand der Beklagten konnte die Klägerin eine rechtserhaltende Benutzung innerhalb der letzten fünf Jahre im Bereich Bekleidung jedoch nicht nachweisen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 15. Januar 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtEuGH, Urteil vom 06.03.2014, Az. C-409/12
    Art. 12 Abs. 2 Buchst. a Richtlinie 2008/95/EG

    Der EuGH hat im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens entschieden, dass eine eingetragene Marke wegen Verfalls gelöscht werden kann, wenn sich die Bezeichnung zu einem gebräuchlichen Begriff für eine bestimmte Ware gewandelt hat. Vorliegend war über die für u.a. eine Backzutat eingetragene Wortmarke „Kornspitz“ zu befinden, worunter der (österreichische) Endverbraucher zum großen Teil ein längliches, an beiden Enden spitz zulaufendes Brötchen versteht. Es komme auch entscheidend auf die Wahrnehmung des Endverbrauchers an und nicht auf die der Vertreiber/Zwischenhändler, die in der Regel wüssten, dass „Kornspitz“  eine eingetragene Marke sei, jedoch die Verbraucher darauf in der Regel nicht hinweisen würden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 7. April 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammEuGH, Urteil vom 06.03.2014, Az. C-409/12
    Art. 12 Abs. 2 lit. a EU-RL 2008/95/EG

    Der EuGH hat entschieden, dass eine Marke, die infolge des Verhaltens oder der Untätigkeit ihres Inhabers im geschäftlichen Verkehr zur gebräuchlichen Bezeichnung einer Ware oder einer Dienstleistung, für die sie eingetragen ist, geworden ist, ihren Markenrechtsschutz verliert. Als „Untätigkeit“ im Sinne der europäischen Bestimmung könne es angesehen werden, dass es der Inhaber einer Marke unterlässt, die Verkäufer dazu zu bewegen, die Marke weiterhin für den Vertrieb einer Ware, für die die Marke eingetragen ist, zu benutzen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 14. Dezember 2012

    BPatG, Beschluss vom 23.10.2012, Az. 24 W (pat) 36/11
    § 49 MarkenG, § 53 Abs. 3 MarkenG

    Das BPatG hat entschieden, dass der Beschluss über die Teillöschung einer Marke wegen Verfalls unwirksam und daher aufzuheben ist, wenn dem Markeninhaber der Antrag auf Teillöschung nicht wirksam zugestellt wurde. Dadurch werde die zweimonatige Widerspruchsfrist nicht in Gang gesetzt. Zum Nachweis der Zustellung genügt nicht das Absendedatum in Verbindung mit einer Einschreibennummer, wenn der Zugang des Einschreibens (z.B. durch Ausdruck der Sendungsverfolgung der Post) nicht nachgewiesen ist und der Empfänger es auch tatsächlich nicht erhalten hat. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 18. Juni 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 31.05.2012, Az. I ZR 135/10
    Art. 15 Abs. 2 Buchst. a GMV

    Der BGH hat entschieden, dass allein die Verwendung einer Domain unter einem Markennamen keine rechtserhaltende Benutzung der Marke darstellt. Mangels Benutzung sei demnach auch die Gemeinschaftsmarke „ZAPPA“ zu löschen, denn der Verkehr fasse den Domainnamen „zappa.com“ nur als Hinweis auf eine Internetseite mit Informationen über den Musiker Frank Zappa auf. Auf Grund des Verfalls der Marke könne der Kläger daraus keine Ansprüche gegen den Veranstalter der „Zappanale“ (Musikfestival) geltend machen. Zum Text der Pressemitteilung Nr. 75/2012:

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