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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 14. Mai 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Arnsberg, Beschluss vom 14.04.2010, Az. I-9 O 26/10
    §§ 3; 4 Nr. 11 UWG; §§ 307 ff. BGB

    Das LG Arnsberg hat entschieden, dass die bei eBay verwendete Erklärung „Ware, die am Lager ist, kommt i.d.R. innerhalb von spätestens 2 Tagen zum Versand“ wettbewerbswidrig ist. Es wurde ein nicht näher erläuterter Verstoß gegen die §§ 307 ff. BGB (AGB-Recht) angenommen, wobei mehrere Argumentationen den Wettbewerbsverstoß stützen würden. Bemerkenswert ist, dass das LG Arnsberg für sieben Wettbewerbsverstöße einen Gesamtstreitwert von 15.000,00 EUR annahm; dies entspricht einem Streitwert von lediglich bis zu 2.500,00 EUR je Verstoß.

  • veröffentlicht am 20. April 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Dresden, Urteil vom 30.10.2009, Az. 42 HKO 36/09
    §
    7 Abs. 2. Nr. 3 UWG

    Das LG Dresden hat entschieden, dass nicht nur die Zusendung von unerwünschter E-Mail-Werbung (Spam), sondern auch der nicht gewollte Erhalt von Newslettern abgemahnt werden kann. Auch für die Versendung von Newslettern stellte das Gericht klar, dass eine eindeutige EInwilligung des Empfängers vorliegen müsse. Ein konkludentes Einverständnis – z.B. durch Weitergabe oder Veröffentlichung der E-Mail-Adresse – reiche nicht aus. Das Vorliegen einer wirksamen Einwilligung sei vom Versender nachzuweisen. Ebenso habe der Versender dafür zu sorgen, dass keine fehlerhaften Eingaben oder Speicherungen in seiner Verteilerdatenbank entstehen. Das versehentliche Verschicken eines unerwünschten Newsletters sei ebenso abmahnfähig wie die absichtliche Versendung. Um eine Bagatelle handele es sich bei der Versendung von E-Mail-Werbung oder Newslettern ohne Einverständnis des Empfängers jedenfalls nicht. Der Streitwert für das Verfahren wurde auf 7.500 EUR festgesetzt.

  • veröffentlicht am 10. Februar 2010

    Laut einer Studie von eResult aus dem Oktober 2009 zur Frage, wie Onlinehändler den häufigen Streit mit dem Verbraucher um die Rücksendekosten vermeiden können, kamen das Institut zu überraschenden Antworten, u.a.: „Wird in einem Online-Shop die Variante angeboten, dass nur bei Rücksendung Versandkosten in Rechnung gestellt werden, dann würden gut 40% ganz sicher auf Auswahlbestellungen verzichten und immerhin noch ca. 30% zumindest vielleicht. Also insgesamt wären mehr als 70% zumindest eventuell bereit, auf Auswahlbestellungen zu verzichten.“ Weitere Auszüge zur Studie finden Sie bei eResult (JavaScript-Link: Studie). Auf die Studie hingewiesen hatte der Shopbetreiber-blog.

  • veröffentlicht am 25. August 2009

    OLG Hamm, Urteil vom 02.07.2009, Az. 4 U 73/09
    §§ 8, 3, 4 Nr. 11 UWG; 1 Abs. 2 PAngV

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Angabe von Versandkosten, speziell beim Vertrieb von Möbeln, mittels einer Kubikmeterangabe wettbewerbswidrig ist. Im entschiedenen Fall bot die Antragsgegnerin in ihrem Onlineshop Möbel mit der Kosteninformation „Kleinmöbel, Dekoartikel, Stühle 5,00 € 10,00 €; Möbel bis 0,5 m³ 15,00 € 20,00 €; Möbel über 0,5 m³ 20,00 € 30,00 €“ an. Erst im Laufe des Bestellvorganges, nachdem der Kunde Artikel in den Warenkorb eingelegt hat, wird eine konkrete Berechnung der Versandkosten vorgenommen und angezeigt. Dies sei jedoch nach Auffassung des Gerichts zu spät. Der Kunde müsse bereits vor Einleitung eines Bestellvorgangs die konkreten Kosten einschließlich der Versandkosten erkennen können, um adäquate Preisvergleiche vornehmen zu können. Die von der Antragsgegnerin gemachten Angaben seien nicht transparent genug. Bei einer Staffelung von Versandkosten nach bestimmten Kriterien wie z.B. Kubikmeter seien die Angaben so zu tätigen, dass der Kunde sich die Versandkosten leicht und eindeutig selbst errechnen kann.

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  • veröffentlicht am 17. Juli 2009

    BGH, Urteil vom 16.07.2009, Az. I ZR 140/07
    §§ 3, 5 UWG

    Der BGH hat deutlich gemacht, dass auch auf Preissuchmaschinen (Preisvergleichslisten) wie froogle.de die Preisangabenverordnung einzuhalten und demnach die Versandkosten anzugeben sind. Geklagt hatte ProMarkt gegen MediaOnline. In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte mediaonline seine Waren in die Preissuchmaschine „froogle.de“ eingestellt, ohne bei dem jeweiligen Preis die Versandkosten einzubeziehen. Erst nach Anklicken des Angebots öffnete sich eine eigene Seite des Anbieters, auf der neben dem Preis des Produkts die Versandkosten angegeben waren. Ein sprechender Link des Typs „Versandkosten“ o.ä. fehlte. (mehr …)

  • veröffentlicht am 13. Juni 2009

    Frank Weyermann (Onlinemarktplatz.de)eBay plant für den 15.06.2009 einige grundlegende Neuerungen unter dem claim „eBay neu erleben“. Besonders bedacht ist man darauf, den Kaufprozess zu vereinfachen. Hierzu gehört eine neue Artikelseite, ein neues Angebotsformat (Produkte mit mehreren Varianten), neue eBay-Produktseiten, die neue Funktion „Häufige Kundenanfragen“, ein neuer eBay-Rücknahmeprozess (mit dem die Rückgabe eines Artikels bequem und übersichtlich direkt über das eBay-System abgewickelt und dokumentiert werden kann), eine verbesserte Versandnachverfolgung und der kostenlose Versand in einigen Unterkategorien (JavaScript-Link: Onlinemarktplatz).

  • veröffentlicht am 17. April 2009

    Nachdem die Handelsplattform eBay in der Vergangenheit bereits Versandkostenlimits in bestimmten Kategorien eingeführt hatte (wir berichteten hier), sind nunmehr die Versandkosten in vielen Bereichen komplett abgeschafft worden, worauf Axel Gronen hinweist (Gronen). Ab dem 15.06.2009 müssen sowohl gewerbliche als auch private Verkäufer in verschiedenen Unterkategorien der Bereiche Kleidung & Accessoires, Audio & Hi-Fi, Foto and Camcorder, Computer, TV, Video & Elektronik, Handy & Organizer sowie PC- & Videospiele auf die Erhebung von Versandkosten verzichten. Damit sollen mehr Käufer auf den Internetmarktplatz gelockt werden. Auch wenn dies funktionieren sollte, bleibt die Frage, ob das Angebot bei eBay weiterhin so vielfältig bleibt. Mit der neuen restriktiven Regelung könnte eine Abwanderung vieler (gewerblicher) Händler einhergehen.

  • veröffentlicht am 25. März 2009

    LG Bochum, Urteil vom 12.02.2009, Az.  I-12 O 12/09
    §§ 3, 4 Nr. 11, 5, 8 UWG, § 1 Abs. 2 PreisangV, §§ 477, 474, 477 BGB

    Das LG Bochum hat einem eBay-Händler von Parfümflaschen verboten, den Versand in das Ausland anzubieten, ohne vor Einleiten des Bestellvorgangs die Höhe der Versandkosten in das Ausland anzugeben und/oder alternativ „versicherten“ und „unversicherten“ Versand anzubieten, wobei für den versicherten Versand höhere Versandkosten angegeben werden und/oder im Rahmen der Produktbeschreibung den folgenden Hinweis anzubringen: „Garantie – Echtheitsgarantie: die Echtheit aller von uns angebotenen Waren wird hiermit ausdrücklich garantiert! Sämtliche Waren in unserem Sortiment sind 100 % Originalwaren.“ Der Streitwert des Verfahrens wurde auf 14.000,00 EUR festgesetzt. (mehr …)

  • veröffentlicht am 24. März 2009

    Die eBay-Plattformen in Belgien, Frankreich, Spanien, Polen und Holland haben nach einer Mitteilung von onlinemarktplatz.de bekanntgegeben, dass ab dem Monat April der Gratisversand noch mehr Gewicht bekommen wird. So werde durch das Anbieten des kostenfreien Versands die Artikeleinstellung im Suchergebnis eine bessere Position erreichen. Die Position der Artikelanzeigen im Suchresultat sei durch verschiedene Kriterien bestimmt. Hierzu gehörten u.a. die Anzahl der kürzlich verkauften Artikel und die Eindeutigkeit der Schlüsselwörter (JavaScript-Link: onlinemarktplatz).

  • veröffentlicht am 23. Dezember 2008

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Coburg, Urteil vom 12.12.2008, Az. 32 S 69/08
    §§ 447, 475 BGB

    Nach einer Pressemitteilung des LG Coburg vom 19.12.2008 haftet ein Onlinehändler gegenüber dem Käufer, wenn er die Versicherung des Versandes übernimmt, bei einem späteren Verlust der Ware die Versicherung des Onlinehändlers auf Grund der konkreten Versicherungsbedingungen einen Schadensausgleich aber ablehnt. Es sei Sache des Onlinehändlers, so das LG Coburg, sich bei dem Paketunternehmen zu vergewissern, ob die Ware (hier: ein Goldbarren) tatsächlich von der Transportversicherung erfasst sei. Tue er dies nicht, weiche er von der vereinbarten Art der Versendung ab, weshalb er dem Kunden zum Schadensersatz verpflichtet sei. Der Onlinehändler war noch der Rechtsansicht, mit Übergabe des Paketes an das Transportunternehmen sei er von jeder Haftung frei geworden. (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Pressemitteilung des LG Coburg). Die Coburger Richter bestätigten damit ein Urteil des AG Coburg, Urteil vom 12.06.2008, Az. 11 C 1710/07.

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