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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 17. Februar 2015

    OLG Köln, Urteil vom 05.12.2014, Az. 6 U 57/14
    § 97 UrhG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass im Urheberrecht der gesetzliche Vertreter einer juristischen Person weiterhin für Urheberrechtsverstöße auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann neben der GmbH. Ein Beklagter hatte sich darauf berufen, dass nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, GRUR 2014, 883 – Geschäftsführerhaftung) eine Haftung der Organe einer juristischen Person nicht mehr ohne weiteres angenommen werden könne. Hierbei, so der Senat, werde aber übersehen, dass diese Entscheidung die Haftung für Wettbewerbsverstöße betreffe und damit begründet worden sei, die mit der Störerhaftung begründete weitergehende Haftung werde seit einiger Zeit im Wettbewerbsrecht nicht mehr angewendet. Auf den Bereich des Urheberrechts – in dem die Störerhaftung nach wie vor angewendet werde, da hier, anders als im Wettbewerbsrecht, die Verletzung absoluter Rechte in Rede stehe (BGH, GRUR 2012, 304 Tz. 49 – Basler Haar-Kosmetik) – lasse sich die Entscheidung daher nicht übertragen. Ein weiterer Aspekt der Entscheidung wird hier besprochen (OLG Köln: Zur Auskunftserteilung bei Nutzung eines fremden Fotos bei ebay.de). Zum Volltext der Entscheidung:


    Fotoklau bei eBay

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  • veröffentlicht am 1. Juli 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 05.12.2012, Az. I ZR 146/11
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 443 BGB, § 477 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB

    Der BGH hat erneut entschieden, dass als Garantieerklärung, die den in § 477 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB bestimmten Erfordernissen entsprechen muss, nur Willenserklärungen gelten, die zum Abschluss eines Kaufvertrags (unselbständige Garantie) oder eines eigenständigen Garantievertrags führen, nicht dagegen die Werbung, die den Verbraucher lediglich zur Bestellung auffordert (invitatio ad offerendum) und in diesem Zusammenhang eine Garantie ankündigt, ohne sie bereits rechtsverbindlich zu versprechen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 2. Juni 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 27.01.2009, Az. 3-11 O 12/09
    §§ 3, 4, 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 312 c Abs. 1 BGB, § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV

    Das LG Frankfurt a.M. hat eine einstweilige Verfügung erlassen, wonach es dem Verfügungsbeklagten untersagt wird, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs über das Internet den Abschluss entgeltlicher Verträge im Bereich MP3-Player Verbrauchern anzubieten und/oder anbieten zu lassen und/oder zur Abgabe von Bestellungen und/oder Angeboten aufzufordern und dabei eine Widerrufsbelehrung zu verwenden, in der eine Telefonnummer enthalten ist, sowie seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einem weniger als sechs Zeilen umfassenden Scrollfenster darzustellen. Auf den Beschluss hingewiesen hat Rechtsanwalt Arnd Joachim Nagel. Etwas weniger abstrakt, im Ergebnis aber ähnlich hatte das OLG Frankfurt a.M. bereits in der Entscheidung OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 09.05.2008, Az. 6 W 61/07 (Link: OLG Frankfurt a.M.) Recht gesprochen.

  • veröffentlicht am 2. September 2008

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 09.05.2008, Az. 6 W 61/07
    §§ 3, 4, 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 312 c Abs. 1 BGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV

    Das OLG Frankfurt a.M. hat erneut deutlich gemacht, dass unwirksame AGB-Klauseln zugleich Wettbewerbsverstöße darstellen und abgemahnt werden können. Beanstandet wurde unter anderem die Darstellung der AGB in einer zu kleinen Scrollbox – wobei ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass eine größere Scrollbox zu einer anderen Wertung geführt hätte – und eine Klausel, wonach sich der Onlinehändler vorbehielt, das im Wege einer Bestellung unterbreitete Kaufangebot innerhalb von 4 Wochen anzunehmen. Diese Frist hielt das Oberlandesgericht für unangemessen lang.

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