VG Gelsenkirchen: Öffentliche Hinweise auf Hygienemängel unter www.lebensmitteltransparenz.nrw.de sind nur dann zulässig, wenn die Mängel Produkte, nicht aber Betriebszustände betreffen
Donnerstag, 28. März 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-RechtVG Gelsenkirchen, Urteil vom 15.02.2013, Az. 19 L 1730/12
§ 40 Abs. 1a LFGB
Das VG Gelsenkirchen hat entschieden, dass Hygienemängel in einem Lebensmittel herstellenden Betrieb nur dann veröffentlicht werden dürfen, wenn die Mängel die Produkte selbst betreffen, nicht aber, wenn die Hygienemängel “lediglich” betriebsbezogen sind. Vgl. zu diesem Themenkomplex auch diese Gerichtsentscheide (hier). Zum Volltext der Entscheidung: (more…)



