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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 10. September 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 26.08.2015, Az. 17 U 202/14
    § 242 BGB; § 14 Abs. 1 BGB-InfoV, § 14 Abs. 3 BGB-InfoV, § 14 Anl. 2 BGB-InfoV

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Widerrufsrecht bezüglich eines Darlehensvertrages, welches wegen einer falschen Widerrufsbelehrung hinsichtlich des Fristbeginns grundsätzlich unbefristet ist, verwirkt werden kann, wenn die Ausübung eine „illoyal verspätete Inanspruchnahme“ des Schuldners darstellt. Dazu bedarf es jedoch nicht nur eines Zeitmoments (hier: 9,5 Jahre seit Gewährung, 4 Jahre seit vollständiger Rückführung des Darlehens), sondern auch eines Umstandsmoments, d.h. es müsse ein Vertrauensschutz dahingehend bestehen, dass der Darlehensgeber im konkreten Fall davon ausgehen durfte, dass der Verbraucher seine Rechte nicht mehr geltend machen würde. Dies sei vorliegend jedoch nicht der Fall gewesen, so dass der Widerruf wirksam gewesen sei. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 15. Januar 2015

    OLG München, Urteil vom 23.10.2014, Az. 29 U 2626/14
    § 339 BGB

    Das OLG München hat entschieden, dass einzelne Zuwiderhandlungen gegen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung auf den Internethandelsplattformen eBay und Amazon, sowie Internetseiten und einem Webshop für Smartphones nicht – auch nicht unter dem Gesichtspunkt der Handlungseinheit – zu einer (1) Zuwiderhandlung zusammengefasst werden können. Im vorliegenden Fall wurde in einem ersten Verfahren eine Vertragsstrafe von 4.500,00 EUR und sodann in einem weiteren Verfahren, wegen „vorsätzlicher Fortsetzung der Wettbewerbsverstöße“ in vier Fällen, eine Vertragsstrafe von insgesamt 13.000,00 EUR festgesetzt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. August 2013

    BGH, Urteil vom 15.08.2013, Az. I ZR 188/11
    § 15 Abs. 2 MarkenG

    Der BGH hat entschieden, dass das Heidelberger „Hard Rock Cafe“ unter dieser Firmierung weiterbetrieben werden darf, weil die Markeninhaberin nach Rücknahme eines (Unterlassungs-) Verfügungsantrags gegen das Heidelberger Restaurant Ende der 90er Jahre den Restaurantbetrieb unter obiger Bezeichnung geduldet habe. Allerdings dürften Merchandising-Artikel der Markeninhaberin dort nicht veräußert werden. Zur Pressemitteilung Nr. 136/2013 vom 15.08.2013: (mehr …)

  • veröffentlicht am 4. Juni 2013

    KG Berlin, Urteil vom 15.03.2013, Az. 5 U 41/12
    § 12 BGB;
    Art. 40 Abs. 1 Satz EGBGB

    Das KG Berlin hat entschieden, dass der Besitz der Domain berlin.com und deren Nutzung zur Vorhaltung von Informationen über die Stadt Berlin die Namensrechte der Stadt Berlin verletzt. Von Interesse ist auch die teilweise haarsträubende Argumentation der beklagten Domaininhaberin: Sie hatte eingewandt, dass deutsche Gerichte für Namensrechtsstreitigkeiten zu der nicht-deutschen Domain berlin.com nicht zuständig seien. Auch sei das deutsche Urteil in den USA nicht oder nur mit erheblichen Problemen vollstreckbar. Überdies fehle der Klage das Rechtsschutzbedürfnis, da mit dem Unterlassungsantrag eine Namensverletzung nicht (vollständig) unterbunden werden könne, weil bereits die Registrierung der Domain eine Namensverletzung darstelle. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 18. April 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 21.03.2013, Az. 6 U 170/12
    § 14 MarkenG, § 23 MarkenG, § 24 MarkenG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Abbildung einer fremden Marke in der Ladenbeschilderung eines Händlers irreführend ist, wenn dadurch der unrichtige Eindruck erweckt wird, dass zwischen dem Händler und dem Markeninhaber vertragliche Beziehungen bestehen. Dadurch werde die Herkunftsfunktion der Marke beeinträchtigt. Dies hätte der Händler durch einen ausreichend deutlichen Hinweis verhindern können. Gehe der Markeninhaber über einen längeren Zeitraum nicht gegen die Verletzung vor, könne ein Schadensersatzanspruch jedoch durch Zeitablauf verwirkt sein, nicht aber der Anspruch auf Unterlassung. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 30. Januar 2013

    LG Düsseldorf, Urteil vom 10.11.2010, Az. 34 O 76/10
    § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG, § 4 Nr. 11 UWG

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Vertragsstrafe auf Grund einer Unterlassungserklärung auch dann verwirkt werden kann, wenn die zu unterlassenden Inhalte zwar gelöscht wurden, aber noch über einen Suchmaschinen-Cache (hier: Google) weiter aufrufbar sind. Der Unterlassungsschuldner habe es sorgfaltswidrig unterlassen, Google mit der Entfernung der In­halte aus dem Suchmaschinenindex zu beauftragen bzw. selbst entsprechende Löschungs­maßnahmen zu ergreifen. Sei dem Schuldner eine bestimmte Gestaltung einer mit Google verlinkten Homepage untersagt wor­den, so müsse der Be­treiber nach Änderung der Homepage auch die entsprechenden Arbeits­schritte des Pro­­viders und deren Ergebnisse kontrollieren, um sicherzustellen, dass nur noch die Neufassung abrufbar sei. Ebenso sehen dies das LG Hamburg (hier, bezüglich Fotos) und das LG Saarbrücken (hier). Einzig das LG Halle kann in einer Unterlassungserklärung nicht die Verpflichtung erkennen, selbst aktiv mit Löschungsbemühungen tätig zu werden (hier). Nach Auffassung des OLG Düsseldorf seien allerdings Wettbewerbsverstöße, die nur über einen Suchmaschinen-Cache aufrufbar seien, zumindest nicht abmahnfähig (hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 24. Januar 2013

    OLG Schleswig, Urteil vom 21.12.2012, Az. 3 U 22/12
    § 323 BGB, § 326 Abs. 5 BGB, § 437 Nr. 2 BGB, § 440 BGB

    Das OLG Schleswig hat entschieden, dass dem Käufer eines 17 Jahre alten Mercedes-Benz die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten (hier: Rücktritt) verwehrt bleibt, wenn er vorhandene Mängel selbst beseitigt. Die bisherige Rechtsprechung sah dies nur für den Fall vor, dass der Verkäufer (!) die Mängel bereits beseitigt hatte. Zur Pressemitteilung 01/2013: (mehr …)

  • veröffentlicht am 18. Januar 2013

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.08.2012, Az. I-2 U 58/10
    § 242 BGB

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Anspruch aus einer Patentverletzung durch Zeitablauf verwirkt werden kann. Vorliegend machte die Klägerin Ansprüche auf Auskunft und Schadenersatz aus einem Vorrichtungsanspruch geltend. Dies geschah jedoch erst, nachdem das Verhalten der Beklagten über einen Zeitraum von mehr als 12 Jahren geduldet worden war. Auf Grund dieses Zeitablaufs könne der Beklagten die Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr an die Klägerin nicht mehr zugemutet werden. Sie habe sich nach diesem ungewöhnlich langen Zeitraum auf die Duldung der patentverletzenden Handlung verlassen dürfen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 27. Juli 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 18.01.2012, Az. I ZR 17/11
    Art. 9 Abs. 1 Buchst. a Gemeinschaftsmarkenverordnung; § 242 Cc BGB

    Der BGH hat entschieden, dass bei gleichartigen Markenverletzungen, die mit zeitlichen Unterbrechungen auftreten (hier: Importe von Marken-Motorrädern in die EU ohne Zustimmung des Rechtsinhabers), immer wieder ein erneuter Unterlassungsanspruch ausgelöst wird. Eine Verwirkung der Ansprüche des Rechtsinhabers trete daher auch nach 25 Jahren wiederholter Importe nicht ein, da die für eine Verwirkung erforderliche Zeitspanne bei jedem Verstoß erneut beginne. Auch längere Untätigkeit des Markeninhabers gegenüber bestimmten gleichartigen Verletzungshandlungen könne kein berechtigtes Vertrauen eines Händlers begründen, dass der Markeninhaber auch künftig sein Verhalten dulden und weiterhin nicht gegen solche – jeweils neuen – Rechtsverletzungen vorgehen werde. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 11. Juni 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 15.12.2011, Az. I ZR 174/10
    § 8 Abs. 4 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass aus einer strafbewehrten Unterlassungserklärung keine Vertragsstrafe gefordert werden kann, wenn der zu der Abgabe der Unterlassungserklärung führende Wettbewerbsverstoß nach neuerer Rechtsprechung nicht mehr wettbewerbswidrig ist. Zitat: „… wäre der Klägerin die Berufung auf den vertraglichen Unterlassungsanspruch im Übrigen als unzulässige Rechtsausübung verwehrt, weil das zu unterlassende Verhalten nach höchstrichterlicher Rechtsprechung künftig zweifelsfrei als rechtmäßig zu beurteilen ist (vgl. BGH, Urteil vom 26.09.1996, Az. I ZR 265/95, BGHZ 133, 316, 329 – Altunterwerfung I; Urteil vom 02.07.2009, Az. I ZR 146/07, BGHZ 181, 373 Rn. 21 – Mescher weis).“ Zum Volltext der Entscheidung (hier).

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