Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- VG Hannover: Unzulässige Produktplatzierung eines Kekses im „Dschungelcamp“veröffentlicht am 26. Februar 2016
VG Hannover, Urteil vom 18.02.2016, Az. 7 A 13293/15
§ 44 RStV, § 7 Abs. 7 S. 2 Nr. 3 RStVDas VG Hannover hat entschieden, dass die Bewerbung eines Keks-Schokoladen-Gebäcks im Rahmen der Sendung „Dschungelcamp“ 2014 eine unzulässige Produktplatzierung dargestellt hat. Zwar sei es erlaubt, in Unterhaltungssendungen Waren gegen Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung mit dem Ziel der Absatzförderung zu präsentieren, dies dürfe aber nicht mittels einer zu starken Herausstellung des Produkts geschehen. Vorliegend sei das Einsetzen des Gebäcks als Belohnung für eine Prüfung und der dargestellte Jubel der Kandidaten noch im Rahmen des Erlaubten gewesen, die nachfolgenden Lobpreisungen der Kandidaten in Einzelinterviews hätten jedoch gegen das Übermaßverbot verstoßen. Zur Pressemitteilung vom 18.02.2016 hier.
- VG Hannover: Das Einscannen und Speichern von Personalausweisen verstößt gegen das Datenschutzrechtveröffentlicht am 26. März 2014
VG Hannover, Urteil vom 28.11.2013, Az. 10 A 5342/11
§ 1 Abs. 3 S 1 BDSG, § 3 BDSG, § 28 BDSG, § 38 Abs. 5 BDSG, § 38 Abs 6 BDSG, § 14 PAuswG, § 20 PAuswGDer VG Hannover hat entschieden, dass das Scannen und Speichern von Personalausweisen aus datenschutzrechtlichen Erwägungen gesetzlich verboten ist, ohne dass dem Ausweisinhaber die Möglichkeit eingeräumt ist, das Verbot durch sein Einverständnis zu suspendieren. Eine die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten rechtfertigende Einwilligung des Betroffenen, wie sie in § 4 Abs. 1, § 4a BDSG geregelt ist, sehe das Personalausweisgesetz als hier einschlägige Spezialvorschrift nicht vor. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- VG Hannover: Landeskriminalamt muss DNA-Muster aus BKA-Datei, das freiwillig anlässlich eines bestimmten Tatvorwurfs abgegeben wurde, löschen / Kein allgemeines Aufbewahrungsrechtveröffentlicht am 25. September 2013
VG Hannover, Urteil vom 23.09.2013, Az. 10 A 2028/11
§ 81g StPODas VG Hannover hat entschieden, dass das Landeskriminalamt Niedersachen kein allgemeines Recht hat, die anlässlich eines bestimmten Tatvorwurfs (hier: häusliche Gewalt) abgegebene DNA-Probe auf Grund der langzeitlichen polizeilichen Auffälligkeit des Betroffenen auf unbestimmte Zeit aufzubewahren. Zur Pressemitteilung des Gerichts vom 23.09.2013: (mehr …)