Bietet Kabeldeutschland kostenlose Rechtsberatung bei Filesharing-Abmahnungen an?

veröffentlicht am 14. November 2012

Die Unterföhringer Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH hat ein Herz für „Unternehmen mit Publikumsverkehr“. Darunter ist vor allem der Hotelier und der Gastronom und der Starbucker zu verstehen. Diesen wird ein Hotspot angeboten, über den die jeweiligen Kunden „kostenloses Internet“ genießen können sollen (hier). Da dies aber zuweil zu Ärger führt (hier), will man die zukünftigen Kunden rechtlich absichern. Hierzu findet man folgende Anpreisung:


„Hotspot für Unternehmen mit Publikumsverkehr – Kostenloses Internet für Ihre Kunden

– Rechtskonformer Betrieb und Freistellung von der Störerhaftung
– Mehr Kunden durch kostenfreies Internet
– Inklusive Internetanschluss mit bis zu 100.000 Kbit/s im Download

Der „rechtskonforme Betrieb und [die] Freistellung von der Störerhaftung“ haben es uns angetan. Erläutert wird diese Zusage mit folgendem, in einem Pop-up-Fenster gehaltenen Hinweis:

„Der Internetzugang ist für den Nutzer nur über die Hotspot-Login-Seite möglich. Hier werden dem Kunden Nutzungsbedingen erklärt und er muss diesen eindeutig zustimmen.

Bei jedem surfenden Kunden speichert die Hotspot-Lösung die MAC-Adesse innerhalb des gesetzlich erlaubten Zeitrahmens und erlaubt die eindeutige Identifizierung des mobilen Endgerätes.

Kabel Deutschland kümmert sich um urheberrechtliche Abmahnungen beim Hotspot-Angebot. Bitte wenden Sie sich im Fall einer urheberrechtlichen Abmahnung unverzüglich an unsere kostenlose Service-Hotline.

Die Schwierigkeit, lieber Kabelverleger, liegt nicht nur in der Tatsache, dass die Abmahnungen häufig eintreffen, nachdem der „gesetzlich erlaubte Zeitrahmen“ abgelaufen ist oder ein Endgerät, praktischerweise ein Notebook, schneller „verloren geht“, als Sie dessen MAC-Adresse notiert haben, sondern auch darin, dass Sie wohl derzeit unerlaubte Rechtsberatung anbieten, zumindest, wenn man dem LG Augsburg folgt (hier).

I