Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Berlin: Hinweis auf das Widerrufsrecht durch Grafik oder Link „Rechtsbelehrung“ unzureichendveröffentlicht am 1. November 2007
LG Berlin, Beschluss vom 09.10.2007, Az. 137 C 293/07
§§ 242, 311 BGB, § 522 Abs. 2 ZPODas Landgericht Berlin ist der Auffassung, dass der gesetzlich geforderte deutliche Hinweis auf das Widerrufsrecht des Verbrauchers nicht erbracht wird, wenn die Widerrufsbelehrung allein unter Rubrik „mich“ oder unter einem sog. „sprechenden“ Link („Rechtsbelehrung“). Unter der Rubrik „mich“ vermute niemand Belehrungen, da die Belehrung über das Widerrufsrecht nicht verkäuferbezogen sei. Auch der Button „Rechtsbelehrung“ reiche insoweit nicht aus: Die Kennzeichung des Links muss klar erkennen lassen, dass überhaupt eine Widerrufsbelehrung aufgerufen werden kann, was sich aber aus dem schlichten Begriff „Rechtbelehrung“ keineswegs ergibt, da eine Vielzahl von Rechten denkbar ist, über die die Beklagte hätte belehren können wollen. Die Verwendung einer Grafik gewährleiste nicht, dass die Informationen unabhängig vom verwendeten Browser und auch für sehbehinderte Mitglieder abrufbar sei. Dies ergebe sich aus den verfahrensgegenständlichen Angaben von ebay.
- BGH: Preisangaben auch durch Verlinkungveröffentlicht am 20. Oktober 2007
BGH, Urteil vom 04.10.2007, Az. I ZR 143/04
§§ 3, 4 Nr. 11 UWG, § 1 Abs. 2, 6 PAngVNach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) braucht die Angabe von Umsatzsteuer und Versandkosten nach § 1 Abs. 2, 6 PAngV nicht unmittelbar neben dem Preis der Ware angegeben zu werden. Dem durchschnittlichen Internetbenutzer sei allgemein bekannt, dass im Versandhandel neben dem Endpreis üblicherweise Liefer- und Versandkosten sowie Umsatzsteuer anfielen. Er seit weiterhin damit vertraut, dass diese Informationen über elektronische Verweise („Links“) zur Verfügung gestellt würden. Es genüge, auf Liefer- und Versandkosten sowie Umsatzsteuer leicht erkennbar und gut wahrnehmbar auf einer nachgeordneten Seite hinzuweisen, wobei die Hinweise in jedem Fall vor Einleitung des Bestellvorgangs erfolgen müssen.
(mehr …) - LG Hamburg: Die Ausnutzung des sog. fliegenden Gerichtsstandes ist nicht per se rechtsmissbräuchlichveröffentlicht am 27. September 2007
LG Hamburg, Urteil vom 30.08.2007, Az. 315 O 155/07
§§ 312 c BGB, 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV, 3, 4 Nr. 11, 8 Abs. 3 Nr. 1 u. Abs. 4 UWGDas LG Hamburg ist der Ansicht, dass die Ausnutzung des fliegenden Gerichtsstandes im Wettbewerbsrechts nicht zwangsläufig für einen Rechts- missbrauch spricht. Dies gilt auch dann, wenn der zuvor Abgemahnte an einem Ort verklagt wird, der auffällig weit von seinem Wohnsitz entfernt liegt und diese Vorgehensweise in einer Vielzahl von Fällen getätigt wird. Eine hohe Anzahl von Abmahnungen könne gerechtfertigt sein, wenn eine hohe Anzahl von Wettbewerbsverstößen vorläge. Der fliegende Gerichtsstand, also die Möglichkeit der Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs vor jedem Gericht, in dessen Bezirk ein Internetangebot aufgerufen werden kann, sei eine vom Gesetz vorgesehene Möglichkeit, deren Ausnutzung nicht zur Rechtsmissbräuchlichkeit führen könne.
- BGH: Vorlagebeschluss an EuGH zur Angabepflicht einer Telefonnummer im Impressumveröffentlicht am 15. August 2007
BGH, Beschluss vom 26.04.2007, Az. I ZR 190/04
§§ 8 Abs. 1 Satz 1, §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, § 5 Satz 1 Nr. 2 TMG, Art. 5 Abs. 1 lit. c der EU-RL 2000/31, Art. 234 Abs. 1 lit. b und Abs. 3 EGVNachdem das OLG Köln (? Klicken Sie bitte auf diesen Link: Urteil vom 13.02. 2004, Az. 6 U 109/03) entschied, dass ein Impressum eine Telefonnummer aufzuweisen habe, das OLG Hamm (? Klicken Sie bitte auf diesen Link: Urteil vom 17.03.2004, Az. 20 U 222/03) diese Rechtsauffassung aber nicht teilte, hat sich nunmehr der Bundesgerichtshof dieser Rechtsfrage annehmen können und dem Europäischen Gerichtshof mit der Bitte um eine Vorabentscheidung vorgelegt.
(mehr …) - OLG Düsseldorf: Streitwert Widerrufsbelehrung 900,00 EURveröffentlicht am 23. Juli 2007
OLG Düsseldorf, Beschluss v. 05.07.2007, Az. I-20 W 15/07
§ 68 Abs. 1 GKGDas OLG Düsseldorf hat den Streitwert einer einstweiligen Verfügung wegen Vorhaltung einer inhaltlich fehlerhaften Widerrufsbelehrung auf einen Streitwert von 900,00 EUR herabgesetzt. Das OLG Düsseldorf hat annähernd zehn Mal in gleicher Weise entschieden, so in OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.01.2007, Az. I-20 W 6/07, Beschluss vom 05.03.2007, Az. I-20 U 149/06; Beschluss vom 19.04.2007, Az. I-20 W 13/07, Beschluss vom 16.07.2007, Az. I-20 W 83/07 und Beschluss vom 29.11.2007, Az. I-20 U 107/07.
(mehr …) - OLG Hamburg: Textform und Wertersatz bei eBayveröffentlicht am 29. Juni 2007
OLG Hamburg, Beschluss vom 19.06.2007, Az. 5 W 92/07
§§ 312c Abs. 1, 2, 357 Abs. 3 S. 1 BGB, §§ 1 Abs. 1 Nr. 10, 1 Abs. 4 Nr. 1 BGB-InfoV, § 3, 4 Nr. 11 UWGNach Rechtsauffassung des des OLG Hamburg genügt eine Widerrufsbelehrung, die im Rahmen einer eBay-Auktion in die Artikelbeschreibung eingestellt wird, nicht dem Formerfordernis der Textform gemäß § 126b BGB. Weiterhin ist das OLG Hamburg der Rechtsauffassung, dass der Verkäufer sich im Rahmen der Widerrufsbelehrung Wertersatz für eine Verschlechterung auf Grund bestimmungsgemäßen Gebrauch vorbehalten kann, wenn er eine entsprechend formulierte Widerrufsbelehrung in der Artikelbeschreibung aufführt und diese spätestens bis zur Lieferung der Ware dem Verbraucher in Textform zukommen lässt. § 312 c Abs. 2 Nr. 2 BGB gehe § 357 Abs. 3 als Spezialvorschrift vor. (mehr …)
- KG Berlin: AGB-Klausel „[Lieferung] in der Regel 1-2 Tage nach Zahlungseingang“ ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 1. Mai 2007
KG Berlin, Beschluss vom 03.04.2007, Az. 5 W 73/07
§§ 138, 242, 305 Abs. 1, 308 Abs.1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 1 BGB, § 1 Abs. 1 Nr. 9 BGB-InfoV, §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, §§ 14, 14a UStG.Das Kammergericht ist der Rechtsauffassung, dass die Beschreibung der Lieferzeit mit „in der Regel … Tage“ gegen das Bestimmtheitsgebot von § 308 Abs. 1 Nr. 1 BGB verstößt und hierin ein Wettbewerbsverstoß zu erkennen ist. Ein Durchschnittskunde müsse ohne Schwierigkeiten und ohne rechtliche Beratung in der Lage sein, das Ende einer in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgegebenen Lieferfrist selbst zu erkennen und zu berechnen. Nicht hinreichend bestimmte Leistungszeitangaben führten dazu, dass die Leistungszeit mehr oder weniger in das Belieben des Verwenders gestellt werde. Darüber hinaus enthalte § 308 Abs. 1 Nr. 1 BGB soweit er nicht hinreichend bestimmte Fristen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen untersagt eine Regelung, die dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln.
- LG Berlin: Wertersatzklausel in Widerrufsbelehrungveröffentlicht am 1. April 2007
LG Berlin, Beschluss vom 15.03.2007, Az. 52 O 88/07
§§ 3, 4 Nr, 11 UWG, 312 c BGB, § 1 Abs. 1 Nr. 10 InfoVO, 357 Abs. 1 und 3, 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGBNach Auffassung des Landgerichts Berlin verstößt gegen geltendes Wettbewerbsrecht, wer bei einer auf der Internetplattform eBay verwendeten Widerrufsbelehrung dem Verbraucher eine Wertersatzpflicht auch für solche Wertverschlechterungen auferlegt, die durch bestimmungsgemäßen Gebrauch entstanden sind. Dies sei nur dann möglich, wenn der Verbraucher spätestens bei Vertragsschluss auf diese Rechtsfolge und die Möglichkeit, sie zu vermeiden, in Textform hingewiesen worden sei. Dies sei bei der Internethandelsplattform eBay aber nicht möglich.
(mehr …) - OLG Hamm: Beginn der Widerrufsfristveröffentlicht am 29. März 2007
OLG Hamm, Beschluss vom 15.03.2007, Az. 4 W 1/07
§§ 3, 4 Nr, 11 UWG, 312 c Abs. 1 BGB, § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoVO, 357 Abs. 1 und 3, 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGBNach Ansicht des OLG Hamm ist in der Widerrufsbelehrung darauf hinzuweisen, dass die Widerrufsfrist nicht vor Erhalt der Ware beginnt. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass die Widerrufsfrist nicht beginnt, bevor dem Kunden die Widerrufsbelehrung in Textform zugegangen ist. Ein Verstoß hiergegen erfüllt den Tatbestand der Irreführung und ist damit abmahnfähig.
(mehr …) - OLG Hamburg: Unwirksame AGB-Klausel nicht immer Wettbewerbsverstoßveröffentlicht am 4. Januar 2007
OLG Hamburg, Urteil vom 13.11.2006, Az. 5 W 162/06
§§ 266, 307 Abs.1, 2 Nr. 1, 320, 439 Abs.3, 475 Abs. 1,BGB
§§ 4 Nr. 2, und Nr. 11, 5 Abs. 1, 2 Nr. 2 UWG.Das OLG Hamburg ist der Auffassung, dass nicht jede unwirksame Klausel in AGB einen Wettbewerbsverstoß darstellt. Die §§ 307 ff. BGB seien zwar Verbraucher schützende Normen, jedoch nicht im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG dazu bestimmt, das Marktverhalten zu regeln. Bei den §§ 307 ff. BGB handele es sich um Vorschriften, die ausschließlich darauf gerichtet seien, das individuelle Verhältnis der Vertragsparteien zueinander zu regeln. Es liege auch keine Ausnutzung der geschäftlichen Unerfahrenheit des Verbrauchers im Sinne von § 4 Nr. 2 UWG vor. Ein „Ausnutzen“ wäre nur dann gegeben, wenn die Antragsgegnerin die Unwirksamkeit der fragliche Klausel gezielt einsetze, um den Abschluss eines Vertrages zu erreichen. Bei einer Klausel, die die Rechtsstellung des Kunden verschlechtere, sei dies fernliegend.