Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- AG Augsburg: Für die Anwendung der „40-EUR-Klausel“ bei der Rücksendung von Waren soll bei mehreren Teilen der Einzelwert entscheidend seinveröffentlicht am 8. April 2013
AG Augsburg, Urteil vom 14.12.2012, Az. 17 C 4362/12
§ 357 BGBDas AG Augsburg hat entschieden, dass bei der Ausübung des Widerrufsrechts durch einen Verbraucher bei der Beurteilung der Tragung der Rücksendekosten der Einzelwert der zurückgesendeten Waren maßgeblich ist. Liege z.B. bei zwei Artikeln der Gesamtwert über 40,00 EUR, der Einzelwert jedoch jeweils darunter, könne der Händler dem Verbraucher die Kosten der Rücksendung auferlegen. Dies ergebe sich sowohl aus dem Wortlaut der Vorschrift sowie dem Sinn und Zweck. Missbräuchliche Rücksendungen oder der Kauf mehrerer Teile, um nur eines zu behalten, sollen auf diese Weise eingedämmt werden.
- AG Augsburg: Strafbefehl von über 4.500 EUR für illegales Filesharing von Pornofilmenveröffentlicht am 5. Dezember 2012
AG Augsburg, Beschluss vom 10.03.2011 – rechtskräftig seit dem 13.09.2011
§ 184 Abs. 1 Nr.2 StGB, § 106 Abs. 1 StGB, § 109 UrhG, § 52 StGB, § 53 StGBDas AG Augsburg hat mit dem nachstehend wiedergegebenen Strafbefehl auf das illegale Filesharing eines Internetnutzers von 24 Pornofilmen reagiert. Der filesharende Pornophile erklärte sich nach einem Geständnis (!) demnach bereit 4.500 EUR Strafe zu zahlen und seinen zum Filesharing verwendeten PC als Tatwerkzeug in die Aservatenkammer zu verabschieden. Was wir davon halten? Da wurden seitens des Filesharers gleich reihenweise Fehler begangen – und zwar nicht nur hinsichtlich der „Family Affairs“. Zum Volltext des Strafbefehls: (mehr …)
- AG Augsburg: Durchsuchungsbeschluss bei Filesharer nach öffentlicher Zugänglichmachung von 24 Pornofilmenveröffentlicht am 4. Dezember 2012
AG Augsburg, Beschluss vom 10.03.2011
§ 184 Abs. 1 Nr.2 StGB, § 106 Abs. 1 StGB, § 109 UrhG, § 52 StGB, § 53 StGBDas AG Augsburg hat mit dem nachstehend wiedergegebenen Beschluss eine (angesichts der Tatvorwürfe extrem seltene) Durchsuchung der Wohnräume eines Filesharers von 24 Pornofilmen angeordnet und die Beschlagnahme von diversen Gegenständen angeordnet. Was wir davon halten? Müssen Sie jetzt Angst vor dem Besuch der Trachtengruppe haben und sämtliche Forderungen erfüllen? Keineswegs. Anstatt sich Sorgen zu machen, sollten Sie uns kontaktieren. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)