IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 6. September 2010

    OLG Hamm, Urteil vom 13.07.2010, Az. I-4 U 21/10
    § 8 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 4 UWG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass einem Verband für Gewerbetreibende die Klagebefugnis fehlt, wenn er nicht über genügend finanzielle Mittel verfügt, um die durch ihn geltend gemachten wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüche auch voll durchzusetzen. Bei 24 offenen Verfahren gegen Mitbewerber seien liquide Mittel in Höhe von ca. 230.000 EUR bei weitem nicht ausreichend, wenn man pro Verfahren im Falle des Unterliegens mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 19.000 EUR rechnen müsse. Des Weiteren liege ein rechtsmissbräuchliches Handels des Verbandes vor, der stets verbandsfremde Konkurrenten abmahne, seine eigenen Mitglieder jedoch nicht diszipliniere. Ebenso entschied bereits das LG Hamburg. Das LG Kiel hingegen hatte sich in seiner Entscheidung Gedanken um die erforderliche Mitgliedszahl eines Verbandes gemacht, um überhaupt für Abmahnungen aktiv legitimiert zu sein. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 1. September 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBVerfG, Beschluss vom 23.08.2010, Az. 1 BvR 1443/10
    § 34 Abs. 2 BVerfGG

    Ein Filmverleih- und Videovertriebsunternehmen, welches sich mit der Abmahnung seiner unrechtmäßig im Internet angebotenen Werke beschäftigt, war vor dem Landgericht mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gescheitert, der darauf gestützt war, dass die Antragsgegnerin in einer Tauschbörse einen US-amerikanischen Film zum illegalen Download angeboten haben sollte, dessen ausschließliche Rechte die Beschwerdeführerin halten wollte. Das Land- und Oberlandesgericht fehlten Dokumente zur Glaubhaftmachung der Antragsberechtigung (Aktivlegitimation). Was das Land- und Oberlandesgericht nicht richten wollte, das sollte nun das Bundesverfassungsgericht nachholen. Doch auch hier kam man nicht mit den notwendigen Papieren über. Man übermittelte offensichtlich Auszüge aus den Entscheidungen, nicht den vollen Urteilstext. Verärgert war das höchste Gericht der Republik auch noch: (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. April 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Düsseldorf, Urteil vom 14.04.2010, Az. 57 C 15741/09
    §§ 31 Abs. 1 S. 2; 72 Abs. 1 UrhG; § 184 S. 1 GVG

    Das AG Düsseldorf hat – was noch zu selten in der deutschen Rechtsprechung ist  – die Klagebefugnis der Uptunes GmbH für sog. Filesharing-Unterlassungsansprüche abgelehnt. Es sei nicht bewiesen, dass die Uptunes GmbH über die notwendigen Urheberrechte bzw. urheberrechtlichen Nutzungsrechte verfüge. Die Vereinbarung sei entgegen prozessualen Anforderungen nur in englischer Sprache vorgelegt worden und könne damit im Verfahren nicht zur schlüssigen Darlegung oder zum Nachweis der erforderlichen Rechteübertragung herangezogen werden. Des Weiteren lasse sich alleine aus der Formulierung „exclusive licensing contract“ nicht zwangsläufig der Schluss ziehen, dass hiermit die Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte im rechtlichen Sinne beabsichtigt gewesen sei. Die Klägerin könne sich auch nicht darauf berufen, dass ihre Aktivlegitimation aufgrund des (C)-Vermerks auf dem Cover des Kopplungstonträgers vermutet werde. Es sei zwar anerkannt, dass das (C)-Zeichen grundsätzlich ein Indiz für die Rechteinhaberschaft begründe. Die Vermutung zugunsten des Inhabers ausschließlicher Nutzungsrechte gelte allerdings nur in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes oder bei der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen. Beides sei vorliegend nicht der Fall. Das Urteil haben wir im Folgenden im Volltext wiedergegeben. Filesharer sollten allerdings nicht allzu früh frohlocken. Unter anderem ist das Urteil nicht rechtskräftig und wir wären mehr als überrascht, wenn die Kollegen des Musiklabels hiergegen nicht in Berufung gehen würden.

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  • veröffentlicht am 6. April 2010

    LG Hamburg, Urteil vom 29.01.2010, Az. 308 S 2/09
    §§ 296, 273 ZPO

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass die Behauptung, ausschließliche Nutzungsrechte an streitgegenständlichen Fotos zu besitzen, bewiesen werden muss, wenn die Gegenseite die Aktivlegitimation mit Nichtwissen bestreitet. Da weder die Herstellung der Fotos noch die etwaige Übertragung von Rechten daran auf eigenen Handlungen der in diesem Verfahren Beklagten beruhten oder Gegenstand ihrer eigenen Wahrnehmung waren, sei insoweit ein Bestreiten mit Nichtwissen zulässig. Allgemeine Ausführungen der Klägerin, welche Rechte von wem übertragen wurden, seien hierfür nicht ausreichend. Es sei konkreter Vortrag dazu erforderlich gewesen, wann, wo und durch welche Erklärungen diese Rechtsübertragung stattgefunden habe, um den Eintritt der behaupteten Rechtsfolge – Übertragung der Aktivlegitimation auf die Klägerin – prüfen zu können.

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  • veröffentlicht am 19. Februar 2010

    LG Köln, Urteil vom 13.01.2010, Az. 28 O 688/09
    §§ 97 Abs. 1; 97 a Abs. 2 UrhG

    Das LG Köln hat aktuell entschieden, dass der Abmahnende seine Aktivlegitimation (hier: Urheberschaft an einem Bild) nicht beweisen und dem Abgemahnten keine vorformulierte Unterlassungserklärung überreichen muss. Im vorliegenden Fall hatte die Verfügungsbeklagte ein Lichtbild rechtswidrig in einer eBay-Auktion verwendet. Sie war daraufhin abgemahnt und aufgefordert worden, eine „geeignete“ Unterlassungserklärung abzugeben. Der anwaltliche Bevollmächtigte der Verfügungsbeklagten forderte daraufhin den Nachweis, dass die Verfügungsklägerin die ausschließlichen Nutzungsrechte für das Foto habe; eine Unterlassungserklärung wurde nicht abgegeben. Auf die einstweilige Verfügung der Verfügungsklägerin legte die Verfügungsbeklagte Kostenwiderspruch ein und erklärte, keinen Anlass zur Beantragung der einstweiligen Verfügung gegeben zu haben. (mehr …)

  • veröffentlicht am 15. November 2009

    LG Hamburg, Urteil vom 08.05.2009, Az. 308 O 472/08
    §§ 823; 1004 BGB; 85; 97 UrhG

    Das LG Hamburg hat darauf hingewiesen, dass ein Rechteinhaber, der wegen illegalen Filesharings, besser: der Vorhaltung illegaler Einrichtungen zur Ermöglichung des Filesharings, gegen Dritte vorgeht, seine Rechte an den verfahrensgegenständlichen Werken lückenlos nachweisen muss. Die Klägerin, eine Tochtergesellschaft des Universal-Konzerns, nahm den Beklagten nach Durchführung des einstweiligen Verfügungsverfahrens in der Hauptsache auf Unterlassung wegen des nach ihrer Auffassung urheberrechtsverletzenden Betriebs eines eDonkey-Servers in Anspruch. Darüber hinaus verlangte sie vom Beklagten Erstattung von Abmahnkosten. (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. Oktober 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Kiel, Urteil vom 26.05.2009, Az. 16 O 40/09
    § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG

    Das LG Kiel hat entschieden, dass ein Wettbewerbsverband, der auf einem regional umgrenzten Markt lediglich 9 Mitglieder vorweisen kann, nicht zur Abmahnung berechtigt ist, da keine „erhebliche Anzahl“ von Unternehmern im relevanten Gebiet dem Verband angehört. Aus diesem Grund fehle die Aktivlegimation zum Aussprechen von Abmahnungen. Vorliegend hatte ein Verband, der vorwiegend Mitglieder aus dem Bereich des Glücksspielwesens besaß, eine einstweilige Verfügung gegen einen Glücksspielvermittler erwirkt, der über die Beilage in verschiedenen Tageszeitungen Schleswig-Holsteins Lottoscheine verteilt hatte. Die Beklagte behauptete jedoch, dass der Kläger dazu nicht befugt gewesen sei, und erhielt Recht. Das Gericht führte aus, dass es für die Abmahnungsbefugnis nicht auf die Gesamtzahl der Mitglieder des Verbands ankomme, sondern bei einem regional begrenzten Verstoß lediglich die Unternehmen miteinbezogen werden dürften, die ebenfalls ihren Sitz in der betroffenen Region (Schleswig-Holstein) hätten.

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