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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 9. April 2015

    OLG Köln, Urteil vom 26.09.2014, Az. 6 U 56/14
    § 5a Abs. 2 UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass für die Zeitungsanzeige einer Online-Verkaufsplattform (hier: meinpaket.de) lediglich eingeschränkte Informationspflichten gelten. Laut der Anzeige wurde durch die Verkaufsplattform bei Bestellung bis zu einem bestimmten Termin ein Rabatt gewährt. Für eine solche Art der Werbung sei die Angabe der Identität und Anschrift des Unternehmers eine wesentliche Information. Es genüge allerdings, dass diese Informationen auf der Internetseite „meinpaket.de“ leicht abrufbar zur Verfügung gestellt würden, denn der interessierte Verbraucher müsse die in der Werbung angegebene Webseite ohnehin und zwangsläufig aufrufen, soweit er das beworbene Angebot wahrnehmen wolle. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 14. Januar 2015

    LG Essen, Urteil vom 13.11.2014, Az. 4 O 97/14
    § 8 Abs. 1 S. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 14 Abs. 2 S. 1 UWG, § 5 TMG

    Das LG Essen hat entschieden, dass auch eine nur versehentlich oder bestimmungsgemäß vorübergehend online gestellte Website über eine vollständige Anbieterkennzeichnung („Impressum“) verfügen muss. Der Beklagte hatte (erfolglos) eingewandt, die (noch im Aufbau befindliche) Website für eine Ferienwohnung sei ohne sein Wissen durch einen Dritten ins Internet eingestellt worden; im Übrigen sei dies nur versehentlich geschehen und die Website dann „vergessen“ worden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 13. August 2014

    LG Frankfurt a.M., Urteil vom 02.10.2013, Az. 2-03 O 445/12
    Art. 5 Abs. 1c EGRL 31/2001; § 66d TKG; § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG; § 4 Nr. 11 UWG

    Das LG Frankfurt hat entschieden, dass die Angabe einer teuren Mehrwertdienstenummer im Impressum eines Onlinehändlers wettbewerbswidrig sein kann. Dies sei jedenfalls dann der Fall, wenn darüber hinaus nur eine postalische und eine E-Mail-Adresse vorgehalten werde. Damit fehle es an einem effizienten Weg zur unmittelbaren Kommunikation. Ein solcher sei nur bei Angabe einer Telefonnummer zu üblichen Kosten oder bei Vorhaltung eines Direkt-Kontaktformulars gegeben. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 28. Mai 2014

    LG Berlin, Versäumnisurteil vom 09.05.2014, Az. 15 O 44/13
    § 8 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 305 Abs. 2 BGB

    Das LG Berlin hat entschieden, dass WhatsApp auf seiner deutschsprachigen Internetseite sowohl bestimmte Anbieterinformationen (z.B. Vertretungsberechtigter, Registereintrag) vorhalten muss als auch Allgemeine Geschäftsbedingungen in deutscher Sprache. Bislang sind diese nur in Englisch verfügbar (hier). Die Entscheidung erging per Versäumnisurteil, weil WhatsApp sich im vom Verbraucherzentrale Bundesverband geführten Verfahren nicht geäußert hatte. Wird kein Einspruch erhoben, wird das Urteil rechtskräftig. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 9. Oktober 2013

    BGH, Urteil vom 18.04.2013, Az. I ZR 180/12
    § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass die Angabe der Rechtsform eines werbenden Unternehmens zwingend erforderlich ist. Dies sei auch dann der Fall, wenn kein Zweifel über die Identität des Unternehmens bestehe. Etwaige Zweifel dürften nicht zu Lasten des Verbrauchers gehen; zudem könnten anhand der Rechtsform auch Rückschlüsse auf Haftungsverhältnisse und Leistungsfähigkeit gezogen werden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 26. September 2013

    OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 21.05.2013, Az. 6 U 60/13
    § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG

    Das OLG Frankfurt hat – ebenso wie wenig später das OLG Schleswig (hier, m.w.N.) – entschieden, dass in einer Zeitungsanzeige für eine Kreuzfahrt, die bereits eine Aufforderung zum Vertragsschluss für Verbraucher enthalte, Identität und Anschrift des Werbenden angegeben werden müssen. Werde die Anzeige durch einen Vermittler aufgegeben, sei dieser für die Angabe der notwendigen Infomationen verantwortlich. Eine Aufforderung zum Vertragsschluss sei bereits dann gegeben, wenn die wesentlichen Merkmale der Reise und ein Mindestpreis angegeben würden, Details wie verschiedene Kabinenkategorien seien nicht erforderlich. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 24. September 2013

    OLG Schleswig, Urteil vom 03.07.2013, Az. 6 U 28/12
    § 3 UWG, § 5a UWG

    Das OLG Schleswig hat entschieden, dass in einer Zeitungsanzeige für Kreuzfahrten Identität und Anschrift des Werbenden angegeben werden müssen. Dies sei zumindest dann der Fall, wenn die für einen Vertragsschluss wesentlichen Informationen wie Produkt und Preis benannt werden. Die Nennung aller Einzelheiten sei nicht erforderlich, um beim Verbraucher einen Vertragsentschluss hervorzurufen, so dass bereits in der Anzeige alle wesentlichen Informationen des Anbieters (Identität und Anschrift) angegeben werden müssten. Die Angabe einer Telefonnummer und Internetadresse genüge nicht. Ähnlich sahen dies bereits das OLG München (hier), das LG Mönchengladbach (hier) und das LG Essen (hier). Das OLG Jena (hier) hatte hingegen einen Fall zu beurteilen, in welchem keine konkrete Kaufaufforderung Teil des Angebots war. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 10. September 2013

    LG Siegen, Urteil vom 09.07.2013, Az. 2 O 36/13
    § 2a TMG, § 3 TMG, § 5 TMG

    Das LG Siegen hat entschieden, dass ausländische Diensteanbieter (hier: ägyptisches Unternehmen) aufgrund des in den §§ 2a, 3 TMG manifestierten Herkunftslandsprinzips nicht verpflichtet sind, die Anforderungen des § 5 TMG einzuhalten. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. August 2013

    OLG Rostock, Urteil vom 27.03.2013, Az. 2 U 21/12
    § 5a Absatz 2, Absatz 3 Nr. 2 UWG

    Das OLG Rostock hat entschieden, dass es für die Vorhaltung der Anbieterkennzeichnung („Impressum“) nicht ausreicht, wenn der Verbraucher sich die Informationen über eine Internetseite des werbenden Unternehmens  oder telefonisch beschaffen kann. Wenn der Verbraucher erst Internetseiten aufrufen oder sich zum Geschäftslokal der Beklagten begeben müsse, um die für erforderlich gehaltenen Informationen zu erhalten, werde dem gewünschten Verbraucherschutz nicht hinreichend Genüge getan. Hinzu komme, dass es in Deutschland immer noch viele Haushalte ohne Internetzugang gebe (sic!). Dieser Teil der Verkehrskreise dürfe nicht schutzlos gestellt werden, zumal er wegen des Ausschlusses von diesem Medium besonders schutzbedürftig erscheine. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 14. März 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamm, Urteil vom 21.08.2012, Az. I-4 U 114/12
    § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 355 BGB, § 475 Abs. 1 BGB; § 5 TMG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass eine Anzahl von 129 Bewertungen in einem Zeitraum von sechs Monaten auf einer Internethandelsplattform für eine gewerbliche Tätigkeit eines Verkäufers sprechen, insbesondere, wenn die verkauften Waren alle aus demselben Bereich (hier: Computerzubehör) stammen. Zu der Anzahl der Bewertungen komme auch das erhebliche Indiz der größeren Dauerhaftigkeit hinzu, da der Antragsgegner über ein ganzes Jahr lang jeden Monat mindestens 15 Festplatten verkauft habe. Dies ließe sich nicht mit einem „Hobby“ erklären. Folglich sei der Verkäufer dann verpflichtet, die Anforderungen für Unternehmer an die Anbieterkennzeichung und das Vorhalten von Pflichtinformationen für Verbraucher zu erfüllen. Zum Volltext der Entscheidung:

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